Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7007 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Zerstörter Adlerhorst im Ammerland Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge und Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 12.06.2020 - Drs. 18/6745 an die Staatskanzlei übersandt am 22.06.2020 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 10.07.2020 Vorbemerkung der Abgeordneten Im Februar wurde im Ammerland ein Adlerhorst zerstört. Der NDR berichtet am 19. Februar 20201: „Zerstörter Adlerhorst: NABU setzt Belohnung aus Seit 140 Jahren war im Ammerland kein Seeadlerpaar mehr heimisch. Umso erfreuter waren Naturschützer , als vor Kurzem über dem Zwischenahner Meer ein Seeadlerpaar auftauchte. Offenbar wollten sich die Tiere sogar dort niederlassen. In einem Waldstück in Garnholt bei Westerstede hatten sie bereits einen Horst gebaut, um zu brüten. Erst am vergangenen Freitag hatte der Biologe Ralf Strewe den Seeadlerhorst in einer 100 Jahre alten Eiche entdeckt. Zwei Tage später allerdings lag der 25 m hohe Baum samt Horst dann auf dem Boden - offenbar absichtlich gefällt, so die Polizei. Am Mittwoch begutachteten Experten den Tatort. Der Naturschutzbund (NABU) hat eine Belohnung von 1 000 Euro ausgesetzt.“ 1. Welche Folgen kann die Zerstörung eines Nistplatzes auf das Brutverhalten eines Seeadlerpaares haben? Die Zerstörung eines Nistplatzes führt zum Abbruch der Brut. Auch wird es in der betreffenden Brutsaison keinen Bruterfolg mehr geben, da Seeadler keine Nachgelege zeitigen. Bei einem Seeadlerrevier handelt es sich aus Sicht des Vogels um ein strategisch ausgewähltes Areal, an dem das Paar in der Regel festhält und in dem es wahrscheinlich im Umfeld des zerstörten Nistplatzes versuchen wird, ein neues Nest zu etablieren. Mit der Zerstörung des Nistplatzes ist also nicht zwangsläufig auch das Verlassen des Reviers verbunden. 2. Was ist der derzeitige Stand der Ermittlungen? Laut Mitteilung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland ist das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen. Die Ermittlungen werden vom Polizeikommissariat Westerstede durchgeführt . 1 https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Zerstoerter-Adlerhorst-NABU-setzt- Belohnung-aus,seeadler464.html Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7007 2 3. Was tut die Landesregierung für den Schutz von Greifvögeln im Ammerland? Die Durchführung der natur- und artenschutzrechtlichen Vorschriften obliegt in Niedersachsen den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (vgl. §§ 31 Abs. 1 Satz 1, 32 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz). In Niedersachsen haben sich Anfang der 1990er-Jahre ehrenamtlich tätige Ornithologen zur Arbeitsgemeinschaft Adlerschutz in Niedersachsen (AAN) zusammengeschlossen. Im Fokus der AAN-Tätigkeiten stehen die jährliche Dokumentation der Bestandsentwicklung und des Bruterfolges von Seeund Fischadler, die Betreuung der Brutplätze, die Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen (u. a. Beruhigungsmaßnahmen), die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume sowie Problemlösungen vor Ort. Die Staatliche Vogelschutzwarte im NLWKN kooperiert mit der AAN, steht mit ihr im engen Austausch und unterstützt die Arbeitsgemeinschaft fachlich. Da ein erfolgreicher Adlerschutz nur in enger Kooperation mit allen Beteiligten möglich ist, werden ehrenamtliche Brutplatzbetreuer, Flächennutzer und -eigentümer sowie untere Naturschutzbehörden stets mit eingebunden. Die AAN fungiert hier als wichtiges Bindeglied. Dass dieses Konzept des Adlerschutzes erfolgreich ist, wird durch die erneut angestiegene Anzahl an Adlerrevieren in der Brutsaison 2019 deutlich: Registriert wurden 73 Seeadler-Paare und 24 Fischadler-Paare. In der Staatlichen Vogelschutzwarte im NLWKN werden die seit 1991 jährlich erhobenen Daten zentral zusammengeführt und ausgewertet. 4. Wie viele Fälle sind der Landesregierung aus den letzten zehn Jahren bekannt, in denen Greifvögel vergrämt, beim Nisten gestört oder Nistplätze von Greifvögeln zerstört wurden (bitte mit Angabe von Datum, Vogelart, Ort und Art der Störung)? Vergrämungen, Störungen und Zerstörungen sind in der Regel kurzfristige und punktuelle Ereignisse , deren Dokumentation sehr schwierig und oftmals von Zufallsbeobachtungen abhängig ist. Aus diesem Grund existieren darüber keine systematisch erhobenen Daten, weder bei den für artenschutzrechtlichen Verstößen zuständigen Vollzugsbehörden noch in der Fachbehörde für Naturschutz . Vergrämungen, Störungen und Zerstörungen bleiben auch meist im Verborgenen, da sie nicht zwangsläufig an die zuständigen Stellen gemeldet werden. 5. In welchen dieser Fälle konnte ein Täter ermittelt werden? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Da keine Statistik zu Verstößen gegen das besondere Artenschutzrecht geführt wird, kann diese Frage nicht beantwortet werden. 6. Welcher Schutzstatus gilt in Niedersachsen für verlassene oder zerstörte Nester geschützter Vogelarten? Sind diesbezüglich Änderungen in der geplanten Novelle des Windenergieerlasses vorgesehen? Nach § 44 Abs. 3 BNatSchG ist es verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören . Alle in Europa heimischen Vogelarten zählen zu den besonders geschützten Arten und sind nach der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) und dem BNatSchG besonders oder sogar streng geschützt. Vogelnester sind Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG und dürfen daher nicht beschädigt, zerstört oder entfernt werden. In zeitlicher Hinsicht erfahren die Fortpflanzungs- und Ruhestätten während ihrer gesamten Nutzungsdauer den Schutz des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG; werden sie über Jahre hinweg immer wieder genutzt, genießen sie während ihrer gesamten Nutzungsdauer und unabhängig davon, ob ihre Bewohner gerade anwesend sind, den Schutz des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG, (vgl. Landmann/Rohmer Umwelt R/Gellermann, 92. EL Februar 2020, BNatSchG, § 44, Rn. 18 m. w. N.). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7007 Di se 7. Du Br Üb de (V 3 e bestehenden europa- und bundesrechtlichen Regelungen können nicht durch den Landesgetzgeber geändert werden; sie werden bei der Novellierung des Windenergieerlasses beachtet. Wie will die Landesregierung verhindern, dass Nistplätze geschützter Arten aus wirtschaftlichen Interessen zerstört werden? rch die Anwendung bestehenden Rechts ist ein ausreichender Nistplatzschutz bei geschützten utvogelarten gegeben. Dass Nistplätze geschützter Vogelarten nicht zerstört werden dürfen, ist im rigen hinlänglich bekannt. Entsprechend sind derartige Verstöße gegen das Artenschutzrecht von n Ordnungsbehörden konsequent zu verfolgen und zu bestrafen. erteilt am 21.07.2020) Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Zerstörter Adlerhorst im Ammerland