Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/703 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung „Kooperativer Hort“ in Neustadt - Werden Offene Ganztagsschulen benachteiligt? Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 19.03.2018 - Drs. 18/552 an die Staatskanzlei übersandt am 28.03.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 17.04.2018, gezeichnet In Vertretung Gaby Willamowius Vorbemerkung der Abgeordneten Die HAZ berichtete am 09.03.2018 vom Beschluss des Projekts „Kooperativer Hort“ an der Michael -Ende-Schule und der Grundschule Helstorf-Mandelsloh in Neustadt am Rübenberge. Der Stadtrat hat sich für eine Durchführung dieses Projekts entschieden, kurz nachdem klar war, dass die Eltern nicht wählen können, ob ihre Kinder an dem Projekt teilnehmen oder nicht. Bis kurz vor dem Beschluss gingen viele von einer Wahlmöglichkeit aus. Nicht wenige Eltern äußerten in diesem Zusammenhang den Wunsch, ihre Kinder nicht an dem Angebot teilnehmen zu lassen, was nun dazu führt, dass diese Eltern sich gezwungen sehen, kurzfristig für ihre Kinder einen Schulwechsel zu veranlassen. Begründet wird die Entscheidung gegen eine Wahlfreiheit damit, dass in einer Offenen Ganztagsschule - die laut Aussage des Landtagsabgeordneten Sebastian Lechner (CDU) wäre, wenn Freiwilligkeit bestünde - eine ordnungsgemäße Unterrichtsversorgung nicht möglich sei. „Für eine Offene Ganztagsschule gibt es aber keine Lehrerstunden, sondern nur ein Budget für Erzieher“, so Landtagsabgeordneter Sebastian Lechner (CDU). Vorbemerkung der Landesregierung Im Zuge des Ausbaus von Ganztagsschulen stellen sich bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen Ganztagsbildung von Grundschulkindern in Kooperation von Grundschule und Tageseinrichtungen neue Herausforderungen. Die zentrale Frage in dem Zusammenführen der beiden Rechtsstränge Schule und Jugendhilfe ist an dieser Stelle, wie Schule und Hort so zusammenarbeiten können, dass Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter möglichst unter einem Dach mit einer personellen Konstanz möglich sind. Mit dem Modellprojekt des „Kooperativen Hortes“ wird derzeit an den Standorten Osterholz und Aurich ein Rahmen erprobt, der Grundschulen, Schulträgern, Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren Bildungsanbietern vor Ort (Sportvereine, Musikschulen etc.) ermöglicht, qualitativ hochwertige Bildungsangebote für Grundschülerinnen und Grundschüler gemeinsam und in Kooperation der Rechtsbereiche Schule und Jugendhilfe zu gestalten. Zum kommenden Schuljahr hat sich auch der Standort Neustadt a. Rbge. mit der Grundschule Michael-Ende und der Grundschule Helstorf-Mandelsloh entschieden, an dem Modellprojekt teilzunehmen. Für beide Schulen hat der Schulträger den Antrag gestellt, diese als teilgebundene Ganztagsschulen zu führen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/703 2 Nach § 23 Abs. 4 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) bestimmt die teilgebundene Ganztagsschule zwei oder drei Wochentage, an denen die Schülerinnen und Schüler auch an den außerunterrichtlichen Angeboten teilnehmen müssen. Nach § 23 Abs. 4 Satz 2 NSchG ist an den übrigen Tagen die Teilnahme freiwillig. Da seitens einiger Eltern der Wunsch bestand, ihre Kinder auch während der verpflichtenden Angebote der teilgebundenen Ganztagsschule vorzeitig von der Schule abzuholen - was der Regelung des § 23 Abs. 4 Satz 1 NSchG widerspricht -, können diese sich im Rahmen ihres Wahlrechtes nach § 63 Abs. 4 NSchG für eine Halbtagsschule oder eine offene Ganztagsschule entscheiden. 1. Trifft die Aussage zu, dass Offene, Teilgebundene und Gebundene Ganztagsschulen bei der Versorgung mit Lehrkräften für den Ganztagsbereich unterschiedlich versorgt werden? (Es geht um die Versorgung mit Lehrkräften. Den Fragestellern sind die Regelungen zur Stundenzuweisung bekannt.) Nein. Die Ressourcenzuweisung erfolgt für alle Ganztagsschulen losgelöst von der gewählten Organisationsform offen, teilgebunden oder voll gebunden. 2. Falls ja, warum bekommen Offene Ganztagsschulen nur die Möglichkeit, Lehrerstellen zu kapitalisieren? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Mit welcher Begründung wurde das Projekt „Kooperativer Hort“ von der Landesschulbehörde abgelehnt? Wie den Vorbemerkungen der Landesregierung zu entnehmen ist, beabsichtigt der Standort Neustadt a. Rbge., zum kommenden Schuljahr mit der Erprobung des Modells „Kooperativer Hort“ zu beginnen. Für die beiden benannten Schulen waren reguläre Anträge auf Errichtung einer Ganztagsschule zu stellen. Diese - und nicht wie in der Frage formuliert das Projekt „Kooperativer Hort“ - hat die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) zunächst ablehnen müssen, da sie in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig waren. Dem Schulträger hat die NLSchB mitgeteilt, dass laut Erlass des Kultusministeriums „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ in der teilgebundenen Ganztagsschule eine Wahlfreiheit - wie in den Anträgen formuliert - nicht vorgesehen ist. Gemischte Klassen im Halbtagsbetrieb und in Form der teilgebundenen Ganztagsschule sieht das Niedersächsische Schulgesetz nicht vor. (Verteilt am 19.04.2018) Drucksache 18/703 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums „Kooperativer Hort“ in Neustadt - Werden Offene Ganztagsschulen benachteiligt?