Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/709 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Förderung von Unternehmensgründern und -nachfolgern durch die NBank Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 21.03.2018 - Drs. 18/542 an die Staatskanzlei übersandt am 26.03.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 18.04.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten Als Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen bietet die NBank verschiedene Förderprogramme und Finanzierungsinstrumente für Unternehmensgründer und Unternehmensnachfolger an. 1. Wie viele Förderanträge sind in den Jahren 2014 bis heute mangels fehlender Mittel abgelehnt bzw. nur mit gekürzter Fördersumme bewilligt worden? Bitte gliedern nach den Programmen MikroSTARTer Niedersachsen, NCapital, NSeed und Niedersachsen-Gründerkredit . Es gab bei den Programmen MikroSTARTer, NSeed und beim Niedersachsen Gründerkredit bislang keine Ablehnungen oder Kürzungen aufgrund fehlender Haushaltsmittel. Bei NCapital handelt es sich nicht um ein Förderprogramm im engeren Sinne, sondern um eine Plattform für Beteiligungskapital in Niedersachsen. Die NBank organisiert hierüber Matchings, bei denen Unternehmen die Möglichkeit haben, sich vor potenziellen Investoren zu präsentieren. 2. Wie viele Business Angels waren in den Jahren 2014 bis heute im Business Angel Netzwerk Niedersachsen tätig? Das Netzwerk BAN NDS wurde durch die NBank 2004 von der LTS im Rahmen der Wirtschaftsförderung übernommen. Es handelt sich um ein sogenanntes „Virtuelles Netzwerk“. Demnach liegt kein e. V. oder eine sonstige Organisation vor. Zu diesem Zeitpunkt waren ungefähr 50 Business Angels (BA) in dem Netzwerk gelistet. Eine Listung von BA wurde seit 2011 nicht mehr fortgeführt. Den BA in Niedersachsen wurde das Angebot unterbreitet, sich in einem losen Verbund zu organisieren . In den ersten Jahren hat die NBank erfolgreich Matchingabende zunächst in der NBank, später auch in ganz Niedersachsen durchgeführt. Da es in Niedersachsen aber auch regionale Netzwerke in Oldenburg, Osnabrück, Lüneburg, Göttingen und Braunschweig gab, ist man dazu übergegangen, die Anfragen, die bei der NBank vorlagen, an die einzelnen Netzwerke weiterzuleiten . Eine Zusammenarbeit der Netzwerke mit der NBank erfolgt über die Geschäftsstellen. Das Team Beteiligungen (BT) hat zu den Netzwerken und einzelnen BA Kontakt. Eine Zusammenarbeit erfolgt über das Closing von Deals. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/709 2 BAN NDS ist bei BAND (Business Angels Netzwerk Deutschland) gelistet und auch Mitglied. Darüber werden Informationen erhalten, die notwendig für die Pflege der Szene in Niedersachsen sind. 3. Sind für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zusätzliche Fördermaßnahmen und Finanzmittel für den o. g. Zweck der Unternehmensgründer und -nachfolger vorgesehen? Falls ja, welche, und was für Mittel werden dafür bereitgestellt? Der Koalitionsvertrag für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtags 2017 bis 2022 sieht verschiedene zusätzliche Fördermaßnahmen zur Stärkung des Gründergeschehens vor. Aktuell ist daher geplant, weitere Mittel für junge innovative Unternehmen in Form von Beteiligungskapital bereitzustellen. Es ist vorgesehen, dafür 25 Millionen Euro (EFRE + Landesmittel) aus dem Innovationsfonds, der Darlehen für innovative Projekte anbietet, zu entnehmen. Wie sich zwischenzeitlich abzeichnet, ist die Nachfrage nach Darlehen für Forschung und Entwicklung derzeit eher gering. Daher soll das Mittelvolumen des Innovationsfonds reduziert werden und für Beteiligungskapital in der Seedphase, ebenfalls im innovativen Bereich, genutzt werden. An diesem neuen Seedfonds wird bereits gearbeitet. Letztlich ist aber auch eine Genehmigung der EU-Kommission einzuholen. Ziel ist es, in der zweiten Jahreshälfte an den Start gehen zu können. Zudem soll ein Gründungsstipendium zur Förderung von Existenzgründungen aufgelegt werden. Damit sollen die Stipendiaten in die Lage versetzt werden, sich vollumfänglich der Entwicklung und Verwirklichung ihrer Gründungsidee widmen zu können. Geplant sind die Vergabe von zunächst 100 Stipendien pro Jahr und ein Mittelumfang von 2 Millionen Euro. Außerdem soll im Rahmen der Meisteroffensive für das Handwerk eine Gründungsprämie initiiert werden. Des Weiteren ist geplant, zusammen mit den Kammern ein Startpaket für Gründerinnen und Gründer zu schnüren, mit dem eine gezielte Beratung in gründungsrelevanten Bereichen angeboten werden soll. Derzeit werden die geplanten Fördermaßnahmen konzeptionell erarbeitet bzw. Gespräche mit Experten und Kammern geführt. Ob und in welcher Höhe Landesmittel und/oder EU-Mittel ab 2019 bereitgestellt und damit die Förderprogramme im kommenden Jahr umgesetzt werden können, wird sich u. a. im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens für 2019 zeigen. Außerdem werden im Rahmen der Förderung von Start-up-Unternehmen im Zeitraum 01.10.2017 bis 28.02.2020 acht Start-up-Zentren an sieben Standorten in Niedersachsen jeweils für 24 Monate mit einer Anschubfinanzierung von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten unterstützt. Für die Jahre 2019 und 2020 stellt das Land hierfür 649 778,72 Euro zur Verfügung. (Verteilt am 19.04.2018) Drucksache 18/709 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Förderung von Unternehmensgründern und -nachfolgern durch die NBank