Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/724 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Anja Piel, Meta Janssen-Kucz und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Flüchtlingssozialarbeit - Kürzt Landesregierung die Finanzierung? Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Anja Piel, Meta Janssen-Kucz und Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 15.03.2018 - Drs. 18/516 an die Staatskanzlei übersandt am 20.03.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 19.04.2018, gezeichnet Dr. Carola Reimann Vorbemerkung der Abgeordneten Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete am 10.03.2018, der Osnabrücker Sozialdezernent sehe die Flüchtlingssozialarbeit in Osnabrück gefährdet. Das Land erwäge eine Kürzung der Mittel. Die 6,75 Stellen der Osnabrücker Koordinierungsstelle Flüchtlingssozialarbeit würden zu 90 % vom Land finanziert. Angesichts des starken Rückgangs beim Flüchtlingszuzug überlege das Land, seine Förderung einzuschränken. Allerdings sei die Arbeit weiterhin dringend erforderlich. Die Koordinierungsstelle in der Trägerformation Stadt Osnabrück (eine Stelle), Outlaw gGmbH (drei Stellen) und Caritasverband (2,75 Stellen) berate Geflüchtete in allen Fragen des Lebens in Deutschland. Vorbemerkung der Landesregierung Die Finanzierung der Flüchtlingssozialarbeit wird in Niedersachsen über die Richtlinie Migrationsberatung sichergestellt. Migrationsberatung ist damit ein Baustein der Integrationspolitik des Landes Niedersachsen. 1. Wie viele Stellen für die Flüchtlingssozialarbeit gibt es in welchen Kommunen? Bitte auch den Beratungsstandort und den Einzugsbereich angeben. Im Jahr 2018 werden 213 Beratungsstellen landesweit finanziert. Standort und Einzugsbereich können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/724 2 Beratungsstellen in Niedersachsen nach der Richtlinie Migrationsberatung (Bewilligungen 2018; Stand: April 2018) Stadt/Landkreis - Sitz des Projektträgers Stellen bewilligt Beratungsstandorte Einzugsbereich Landkreis Göttingen 8,25 Stadt Göttingen Duderstadt SG Gieboldehausen SG Radolfshausen Hann. Münden Osterode Herzberg Walkenried Bad Lauterberg Stadt u. LK Göttingen Landkreis Northeim 3,25 Northeim Einbeck Bad Gandersheim Dassel LK Northeim Landkreis Goslar 4,75 Goslar Clausthal-Zellerfeld Seesen Bad Harzburg LK Goslar Landkreis Hildesheim 7 Stadt Hildesheim Alfeld (Leine) Duingen-Freden LK Hildesheim Stadt Braunschweig 6,5 Braunschweig LK Helmstedt LK Wolfenbüttel Stadt Braunschweig, LK Helmstedt, LK Wolfenbüttel Landkreis Gifhorn 0,5 Gifhorn LK Gifhorn Landkreis Wolfenbüttel 4,75 SG Elm-Asse SG Schladen-Werla SG Baddeckenstedt Stadt Wolfenbüttel SG Cremlingen Oderwald Baddeckenstedt LK Wolfenbüttel Stadt Wolfsburg 2 Wolfsburg Stadt Wolfsburg Stadt Salzgitter 15 Salzgitter Salzgitter-Fredenberg Salzgitter- Gebhardshagen Stadt Salzgitter Landkreis Peine 2,5 Stadt u. LK Peine LK Peine Landkreis Helmstedt 4,5 Helmstedt Königslutter Schöningen Lehre Velpke LK Helmstedt Landkreis Nienburg 4,75 Stolzenau Nienburg LK Nienburg Landkreis Diepholz 6,75 Barnstorf Diepholz Sulingen SykeTwistringen Bruchhausen-Vilsen SG Siedenburg SG Schwaförden SG Kirchdorf Weye Stuhr LK Diepholz Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/724 3 Stadt/Landkreis - Sitz des Projektträgers Stellen bewilligt Beratungsstandorte Einzugsbereich Stadt und Region Hannover 27,25 Hannover Leibnizufer 13-15 Burgstraße 10 Garbsen Springe Burgdorf Sehnde Lehrte Langenhagen Altwarmbüchen Isernhagen Garbsen mobile Beratung Standorte der jüdischen Gemeinden in Niedersachsen Stadt und Region Hannover Landkreis Hameln- Pyrmont 1,75 Hameln LK Hameln-Pyrmont Landkreis Holzminden 1 Eschershausen LK Holzminden Landkreis Schaumburg 5 Bückeburg Stadthagen Rinteln LK Schaumburg Landkreis Uelzen 4 Uelzen SG Rosche LK Uelzen Landkreis Lüchow- Dannenberg 3,25 Dannenberg Uelzen Hitzacker Lüchow LK Lüchow-Dannenberg Landkreis Lüneburg 2 in den Gemeinden des LK Lüneburg LK Lüneburg Landkreis Harburg 5,25 Harburg Neu Wulmstorf Buchholz LK Harburg Landkreis Heidekreis 3,5 Soltau Walsrode Schwarmstedt Bomlitz Bad Fallingbostel LK Heidekreis Landkreis Celle 4,5 Celle LK Celle Landkreis Rotenburg 4 Bremervörde Zeven Selsingen Gnarrenberg Rotenburg Schneverdingen Visselhövede LK Rotenburg Landkreis Osterholz 2,25 Osterholz-Scharmbeck LK Osterholz Landkreis Cuxhaven 4,5 Cuxhaven Hechthausen Bederkesa-Schiffdorf Hagen LK Cuxhaven Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/724 4 Stadt/Landkreis - Sitz des Projektträgers Stellen bewilligt Beratungsstandorte Einzugsbereich Landkreis Stade 4 Stade Himmelpforten Oldendorf Buxtehude Harsefeld Apensen Horneburg Jork Drochtesen Fredenbeck Freiburg Lühe LK Stade Landkreis Verden 3,5 Verden Oyten Achim aufsuchende Beratung LK Verden Stadt und Landkreis Osnabrück 11,75 Osnabrück Bohmte Bad Essen Ostercappeln Stadt und LK Osnabrück Landkreis Emsland 10 Lingen und alle Gemeinden im südlichen Landkreis Emsland Meppen Haren Haselünne Herzlake Geeste Twist Nordhümmling Werlte Sögel Salzbergen Papenburg Dörpen Rhede Esterwegen Surwold Lathen LK Emsland Landkreis Grafschaft- Bentheim 4 Nordhorn Neuenhaus LK Grafschaft-Bentheim Landkreis Wittmund 1,5 Wittmund Esens LK Wittmund Landkreis Aurich 4,25 Aurich Norden Großefehn Wiesmoor LK Aurich Landkreis Leer 3,25 Leer LK Leer Stadt Emden 2,5 Emden Stadt Emden Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/724 5 Stadt/Landkreis - Sitz des Projektträgers Stellen bewilligt Beratungsstandorte Einzugsbereich Stadt und Landkreis Oldenburg 10,25 Stadt Oldenburg Oldenburg und Umgebung Ganderkesee Hatten Ahlhorn Dötlingen Ganderkesee Großenkneten Harpstedt Hude Wardenburg Wildeshausen Stadt und LK Oldenburg Stadt Delmenhorst 4 Delmenhorst Stadt Delmenhorst Stadt Wilhelmshaven 4,75 Wilhelmshaven Jever Varel Stadt WHV und LK Friesland Landkreis Friesland 1,75 Varel Sande Jever mobile Beratung LK Friesland Landkreis Ammerland 2,5 Westerstede Rastede Edewecht Bad Zwischenahn Apen LK Ammerland Landkreis Wesermarsch 3,75 Brake Nordenham Stadland Butjadingen Jade Lemwerder LK Wesermarsch Landkreis Cloppenburg 1 Cloppenburg LK Cloppenburg Landkreis Vechta 1,5 Vechta Cloppenburg Goldenstedt LK Cloppenburg und LK Vechta Gesamt: 213 2. Welche Mittel hat das Land jeweils in den Jahren seit 2014 für diese Stellen ausgegeben ? Haushaltsjahr Betrag 2014 1.845.867,03 € 2015 2.259.140,85 € 2016 8.544.763,86 € 2017 10.005.683,25 € 2018 10.763.506,86 € (hiervon gebunden 9.674.831,46 €, verplant 1.088.675,40 €) Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/724 6 3. Wie bewertet die Landesregierung die Flüchtlingssozialarbeit in Niedersachsen und insbesondere in Osnabrück? Die ergänzende Migrationsberatung in Niedersachsen spielt eine wichtige Rolle im Migrations- und Integrationsprozess der Schutz und Zukunft suchenden Menschen, insbesondere der Geflüchteten, sie hat sich landesweit bewährt. Die Beraterinnen und Berater unterstützen die zugewanderten und zuwandernden Menschen in allen Lebensbereichen, beispielweise bei der Wohnungssuche, bei der Vermittlung in eine notwendige medizinische Behandlung, bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder bezüglich des Schulbesuchs ihrer Kinder. Alle Beratungsstellen, somit auch in Osnabrück, arbeiten innerhalb örtlicher Gegebenheiten vernetzt mit den Akteurinnen und Akteuren der Integrationsarbeit zusammen, um auf die Bedarfe der Klientinnen und Klienten adäquat reagieren zu können und um Synergieeffekte zu nutzen. 4. Ist bereits eine Entscheidung über die Kürzung der Mittel gefallen, gegebenenfalls welche , oder erwägt die Landesregierung die Kürzung? Bitte Zeitpunkt der Entscheidung, des Inkrafttretens, Umfang und betroffene Stellen angeben und begründen. Als sich in den Jahren 2015 und 2016 die Zahl der zuwandernden und schutzsuchenden Menschen sehr schnell erhöht hat, war es notwendig, auch die Anzahl der Beraterinnen und Berater dem gestiegenen Bedarf anzupassen. Die erforderlichen Mittel waren seinerzeit allerdings nur befristet bis Ende 2018 zur Verfügung gestellt worden. Eine Rückkehr zu dem aufgrund der hohen Zugangszahlen in den Jahren 2015/2016 erhöhten Haushaltsansatz ab 2019 war vom Haushaltsgesetzgeber dabei von vornherein vorgesehen worden. Eine Entscheidung, in welcher Höhe der Ansatz zukünftig festgesetzt wird, wird im Rahmen des zurzeit laufenden Aufstellungsverfahrens für den Haushalt 2019 getroffen. 5. Welche Rolle misst die Landesregierung bei der Entscheidung über die Kürzung der Mittel dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber zu? Allein dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber obliegt es, der Landesregierung die für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. 6. In welchem a) kausalen und b) zahlenmäßigen Verhältnis stehen die Kürzungen nach Ansicht der Landesregierung zum Rückgang des Flüchtlingszuzugs? Entfällt. 7. a) Sieht die Landesregierung Integration als kurzfristige Aufgabe oder als langfristige Aufgabe, zu der nach der Erstversorgung der Geflüchteten anschließend die Erarbeitung mittelfristiger Perspektiven gehört? b) Sieht die Landesregierung entsprechend einen kurzfristigen oder langfristigen Finanzierungsbedarf ? Die Integration von Zugewanderten ist ein dynamischer Prozess, der daher unterschiedlich lang dauern kann und nicht zu einem regelmäßig anzunehmenden bzw. bestimmbaren Zeitpunkt abgeschlossen sein wird. Integration wird in Niedersachsen als ein gesellschaftlicher Anspruch auf Teilhabe in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen verstanden, den die Landesregierung mit vielfältigen Maßnahmen unterstützt. Allen Menschen in Niedersachsen ist unabhängig von Herkunft, Alter und Geschlecht eine gleichberechtigte Teilhabe am sozialen Leben und deren Gestaltung zu ermöglichen . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/724 7 8. Sieht die Landesregierung die Gefahr, dass die sozialen Kosten insgesamt durch Einsparungen bei der Flüchtlingssozialarbeit und dadurch verursachte soziale Probleme, Konflikte und mangelnde Prävention steigen könnten? Bitte begründen. Entfällt. (Verteilt am 25.04.2018) Drucksache 18/724 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Anja Piel, Meta Janssen-Kucz und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Flüchtlingssozialarbeit - Kürzt Landesregierung die Finanzierung?