Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/732 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Welchen Einfluss hat die kreationistische Bewegung an niedersächsischen Schulen? Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 19.03.2018 - Drs. 18/578 an die Staatskanzlei übersandt am 03.04.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 17.04.2018, gezeichnet In Vertretung Gaby Willamowius Vorbemerkung der Abgeordneten Laut Presseberichterstattung (Berliner Morgenpost, 06.03.2018) wächst in Deutschland der Einfluss der kreationistischen Bewegung an Schulen. Experten warnen vor einer weiteren Ausbreitung und Einflussnahme dieser Bewegung, die nicht an die Evolution glaubt und im Unterricht die biblische Schöpfungsgeschichte als Wahrheit vermittelt. Besonders betroffen davon seien Privatschulen in freikirchlicher Trägerschaft. Auch diese sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, die Evolutionstheorie zu unterrichten. Viele dieser Schulen umgehen diese gesetzliche Regelung jedoch, indem sie zwar über die vorgeschriebenen Lehrinhalte sprechen, diese aber anzweifeln und ihre eigenen Vorstellungen als Gegenentwurf präsentieren. 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse zum Einfluss der kreationistischen Bewegung an niedersächsischen Schulen vor (sowohl an öffentlichen Schulen als auch an Schulen in freier Trägerschaft)? Es liegen weder Erkenntnisse zum Einfluss noch über Einflussnahmen der kreationistischen Bewegung an niedersächsischen Schulen vor. 2. Falls ja, was sagen diese aus? Entfällt. 3. Gibt es seitens der Landesregierung Initiativen, um zu verhindern, dass eine Unterwanderung geltenden Rechts möglich ist? Nach Artikel 7 Abs. 1 des Grundgesetzes und Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates. Die Schulbehörden üben nach den §§ 120 ff., 167 des Niedersächsischen Schulgesetzes die Schulaufsicht über die öffentlichen Schulen sowie über die Schulen in freier Trägerschaft aus und haben die Einhaltung der schulgesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten. Sie setzen bei Bedarf die ihnen zur Verfügung stehenden aufsichtlichen Instrumente ein. (Verteilt am 23.04.2018) Drucksache 18/732 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Welchen Einfluss hat die kreationistische Bewegung an niedersächsischen Schulen?