Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/734 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Zahlt jetzt der Steuerzahler für verschleppte Sicherheitsmaßnahmen am Fasslager Gorleben ? Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE), eingegangen am 16.03.2018 - Drs. 18/531 an die Staatskanzlei übersandt am 16.03.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 19.04.2018, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Bereits im Jahr 2014 wurden im Abfalllager Gorleben auffällige Fässer entdeckt. An Fässern, in denen schwach- und mittelradioaktive Abfälle lagerten, waren Farbabplatzungen festgestellt worden. In den Folgejahren wurden auch rostige Fässer entdeckt, allerdings erst, als die Fässer für den Abtransport vorbereitet wurden. Als Ursache wurden der Eintrag von Feuchtigkeit und entsprechend hohe Luftfeuchtigkeit festgestellt. Das Referenzfasskontrollregime hat den Vorgang nicht verhindert . Als Konsequenz wies der damalige Umweltminister Stefan Wenzel die Betreiberfirma GNS im Juni 2016 an, die klimatischen Bedingungen der Lagerung zu verbessern sowie ein Überwachungs- und Inspektionskonzept vorzulegen. Die visuellen Inspektionen für alle im Fasslager befindlichen Gebinde sollten durch den Einsatz von Spezialkameras oder durch die Bildung besonderer Inspektionsgassen erreicht werden. Mit den Kameras könnten zudem weitere Messdaten für Radioaktivität und Wärmebilder aufgenommen werden. Die GNS reichte beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen die Anordnung des Umweltministeriums ein. Im August 2017 ist die Zuständigkeit für das Zwischenlager Gorleben von der GNS auf den Bund übergangen, diese umfasst auch das Fasslager. Vorbemerkung der Landesregierung Mängel im Lagerbetrieb Im Jahr 2014 hatte das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) als atomrechtliche Aufsichtsbehörde Mängel bei den Lagerbedingungen wie Wasserpfützen auf dem Boden, korrodierte Fässer sowie Lackabplatzungen an einigen Gebinden im Abfalllager Gorleben (ALG) festgestellt. Das MU hatte sodann im Jahr 2016 atomaufsichtlich angeordnet, umfangreiche betriebliche Veränderungen im ALG vorzunehmen, um qualifizierte Inspektions- und Überwachungsmöglichkeiten an Gebinden zu schaffen und die Lagerbedingungen dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen. Ferner wurde verfügt, dass alle seinerzeit zur Auslagerung aus der Lagergasse A anstehenden Fässer einer umfassenden Inspektion zu unterziehen seien. Ziel war es da- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/734 2 bei, anhand eventueller Schadensbilder an den Fässern Rückschlüsse auf die Lagerbedingungen zu ziehen. Der Betreiber hatte die einzelnen Maßnahmen und Anforderungen der atomaufsichtlichen Anordnung in 2016 nicht akzeptiert und diese vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg beklagt. Im Hinblick auf die Umsetzung der Maßnahmen hat die Klage aufschiebende Wirkung. Zu Beginn des Jahres 2018 hat sich der Betreiber an das MU gewandt und in einem Gespräch umfangreiche Maßnahmen angekündigt. Hierzu zählen neben der Inspektion einiger Container insbesondere die Verbesserung des Raumklimas im ALG und die Etablierung eines Inspektions- und Überwachungskonzeptes. Die dazu notwendigen Unterlagen will der Betreiber bis spätestens 30.09.2018 der Aufsichtsbehörde zur Prüfung vorlegen. Vor dem Hintergrund der geplanten Maßnahmen hat der Betreiber im März 2018 beim Verwaltungsgericht Lüneburg die förmliche Ruhendstellung des Klageverfahrens beantragt. Aus Sicht des MU besteht vorbehaltlich einer eingehenden Prüfung der angekündigten Unterlagen und angekündigten Maßnahmen die begründete Aussicht, dass die Festlegungen der atomaufsichtlichen Anordnung erfüllt werden können. Vor diesem Hintergrund hat das MU dem Ruhen des Verfahrens zugestimmt. Mit Beschluss vom 22. März 2018 hat das Verwaltungsgericht das Ruhen des Verfahrens angeordnet . Auslagerung von Fässern Im Jahr 1999 wurde für das ALG eine auf 20 Jahre befristete Genehmigung zur Aufbewahrung von 1 309 Fässern erteilt, die aufgrund der Schließung des Endlagers Morsleben (ERAM) dort nicht mehr eingelagert werden konnten. Bis Mitte 2019 müssen daher alle im ALG eingelagerten Fässer ausgelagert werden. Mit Stand vom 22.03.2018 wurden bereits 725 Fässer ausgelagert. Nach den Vorstellungen des Betreibers BGZ (Gesellschaft für Zwischenlagerung) sollen die restlichen Gebinde im Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A) zwischengelagert und sodann entsprechend den Endlagerungsbedingungen konditioniert werden. Inspektion der Fässer Im Zuge der anstehenden Auslagerung der Fässer aus dem ALG wurden in den letzten beiden Jahren alle 1 309 Fässer inspiziert. Dabei wurden insgesamt 26 korrodierte und beschädigte Fässer aufsichtlich festgestellt. Zwei dieser Fässer wurden im Jahr 2017 nach einer Vereinbarung zwischen Betreiber und Aufsichtsbehörde einer vertieften Inspektion unterzogen. Zum einen handelte es sich hierbei um ein Fass mit Korrosionen im Boden, zum anderen um ein Fass mit einer sichtbaren Deckelwölbung. Im Fall der Korrosion im Bodenbereich hat sich gezeigt, dass diese auf eine unzureichende Konditionierung der Abfälle zurückzuführen war. Aufgrund einer zu hohen Restfeuchte im Abfallgebinde ist es zu Korrosionsprozessen auf der Innenseite des Fassbodens gekommen. Im Fall der Deckelwölbung konnte nachgewiesen werden, dass es nach der Konditionierung des Abfalls zu einem Gasdruckaufbau im Inneren des Fasses gekommen ist. Aufgrund der fehlenden Druckentlastung an dem Fass ist es im Ergebnis zu einer Verformung des Fassdeckels gekommen. Aus Sicht der Aufsichtsbehörde ist es dringend geboten - auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Nachqualifizierung aller im ALG eingelagerten Gebinde - eine vollumfängliche Dokumentation der stofflichen und technischen Eigenschaften der eingelagerten Gebinde zu erarbeiten. Ziel muss es daher sein, nicht erst durch zufällige Inspektionen derartige Schadensereignisse festzustellen , sondern bereits frühzeitig über den möglichen kritischen Zustand der Gebinde informiert zu sein. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/734 3 1. Wie viele auffällige Fässer wurden im Zuge der Auslagerungskampagne im Fasslager Gorleben festgestellt (bitte jeweils Befund und Datum des Funds aufführen)? Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung wird verwiesen. Die Anlage enthält eine detaillierte Aufstellung dieser Fässer. 2. Wie viele Fässer wurden aus der Lagergasse A ausgelagert? Siehe Vorbemerkung. 3. Ist die Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg weiterhin anhängig, und wenn ja, wie ist der Stand des Verfahrens? Ja, siehe Vorbemerkung. 4. Entsprechen die Einlagerungsbedingungen im Abfalllager Gorleben nach Einschätzung der Landesregierung dem Stand von Wissenschaft und Technik? Die zukünftige Einlagerung von Gebinden entspricht - bei Einhaltung der Technischen Annahmebedingungen - dem Stand von Wissenschaft und Technik. Nach Umsetzung der im Jahr 2016 angeordneten umfangreichen betrieblichen Änderungen im ALG entspricht auch die Lagerung der Altgebinde im ALG dem Stand von Wissenschaft und Technik. 5. Plant der Bund, die angeordneten Sicherheitsmaßnahmen vollumfänglich durchzuführen ? Im Zuge der Neuausrichtung der Zuständigkeit in der Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen hat der Bund - als Gesellschafter der BGZ - die Betreiberfunktion für die zentralen Zwischenlager Gorleben und Ahaus übernommen. Die Landesregierung geht davon aus, dass der Bund seine eigenen , über die Entsorgungskommission (ESK) veröffentlichen Sicherheitsanforderungen vollumfänglich erfüllt. 6. Vor dem Hintergrund, dass die angeordneten Maßnahmen bereits vor der Neuorganisation angeordnet wurden: Wird die GNS für die Kosten der Sicherheitsmaßnahmen in die Pflicht genommen? Der Landesregierung liegen keine Informationen über eine eventuelle Kostentragung der GNS für diese Maßnahmen vor. 7. Vor dem Hintergrund, dass die angeordneten Sicherheitsmaßnahmen bislang nicht umgesetzt sind: Hält die Landesregierung die Einlagerung weiterer Gebinde im Fasslager für vertretbar? Ja, siehe hierzu auch die Ausführungen zu Frage 4. 8. Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus Gorleben: Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen hält die Landesregierung an anderen Zwischenlager-Standorten für erforderlich? Gemäß § 3 Abs. 1 des Entsorgungsübergangsgesetzes (EntsÜG) haben die Betreiber der BGZ als dem vom Bund bestimmten Dritten zum 1. Januar 2020 insgesamt zwölf Zwischenlager für sonstige radioaktive Abfälle zu übertragen. Die Landesregierung geht davon aus, dass der Bund seine eige- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/734 4 nen, über die Entsorgungskommission (ESK) veröffentlichen Sicherheitsanforderungen an allen von der BGZ übernommenen Zwischenlager-Standorten vollumfänglich erfüllen wird. Weiterhin ist es aus Sicht der Landesregierung dringend geboten, an allen Zwischenlagerstandorten eine vollumfängliche Dokumentation der stofflichen und technischen Eigenschaften der eingelagerten Gebinde zu erarbeiten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/734 5 Anlage Nr. Gebinde Nr. ALG-Code Datum Befund 1 BBG4960273 400 l Rollreifenfass 22.03.2016 Korrosion 2 BBG4960418 400 l Rollreifenfass 04.04.2016 Deformation 3 BBG4960357 400 l Rollreifenfass 04.04.2016 Deformation 4 BBG4960409 400 l Rollreifenfass 04.04.2016 Farbabplatzung, Korrosion 5 BBG4960411 400 l Rollreifenfass 04.04.2016 Farbabplatzung, Korrosion 6 BBG4960421 400 l Rollreifenfass 04.04.2016 Farbabplatzung, Korrosion 7 BBG4960420 400 l Rollreifenfass 04.04.2016 Korrosion 8 BBG4960256 400 l Rollreifenfass 04.04.2016 Farbabplatzung 9 BBG4960324 400 l Rollreifenfass 10.08.2016 kristalline Ausblühung, Korrosion 10 BBG922908 200 l Rollsickenfass 25.08.2016 Deformation 11 THT920387 200 l Rollsickenfass 23.08.2016 Deformation 12 BBG4960385 400 l Rollreifenfass 25.08.2016 Korrosion 13 BBG4960303 400 l Rollreifenfass 25.08.2016 Korrosion 14 BBG4960340 400 l Rollreifenfass 25.08.2016 Korrosion 15 BBGALG0803 200 l Rollsickenfass 08.09.2016 Deformation 16 BBG4960398 400 l Rollreifenfass 17.11.2016 Korrosion 17 BBG4960395 400 l Rollreifenfass 17.11.2016 Korrosion 18 HMI012/86 400 l Rollsickenfass 17.11.2016 Ablösung der Korrosionsschutzschicht (ohne Korrosion) 19 HMI003/86 400 l Rollsickenfass 17.11.2016 Ablösung der Korrosionsschutzschicht (ohne Korrosion) 20 HMI018/86 400 l Rollsickenfass 25.11.2016 Deckelwölbung 21 HMI017/86 400 l Rollsickenfass 25.11.2016 Ablösung der Korrosionsschutzschicht , Korrosion 22 BBG4960374 400 l Rollreifenfass 19.01.2017 Deformation, Korrosion 23 KKB005349 200 l Rollreifenfass 19.01.2017 Korrosion 24 KKB005195 200 l Rollsickenfass 24.01.2017 Korrosion 25 KKB005168 200 l Rollsickenfass 08.02.2017 Korrosion 26 KKB005165 200 l Rollsickenfass 20.02.2017 Korrosion (Verteilt am ) (Verteilt am 23.04.2018) Drucksache 18/734 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Zahlt jetzt der Steuerzahler für verschleppte Sicherheitsmaßnahmen am Fasslager Gorleben? Anlage