Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/750 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Jörg Bode und Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Bürokratische Hürden bei der Beschaffung von Fördermitteln in der betrieblichen Ausbildung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Jörg Bode und Horst Kortlang (FDP), eingegangen am 14.03.2018 - Drs. 18/511 an die Staatskanzlei übersandt am 20.03.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 23.04.2018, gezeichnet In Vertretung Gaby Willamowius Vorbemerkung der Abgeordneten Die NBank fördert mit Landes- und EFS-Mitteln überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen (ÜLU). Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Teilnehmer einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen , der danach in ein langes, vor kurzem geändertes Prüfverfahren geht, das auch rückwirkend Anwendung findet. Dadurch kommt es zu Verzögerungen im Verfahren, die dazu führen, dass viele Betriebe die Unterweisungen ihrer förderfähigen Auszubildenden vorfinanzieren, da die Fördermittel nicht rechtzeitig eingehen. Zudem beklagen die Handwerkskammern, dass sie für die organisatorischen Versäumnisse der NBank geradestehen müssen, und befürchten, in der NBank keinen verlässlichen Partner mehr zu haben. Es kommt zu Planungsunsicherheiten für die Handwerkskammern und Summen in der Vorfinanzierung , die auf Dauer nicht aufgebracht werden können. Vorbemerkung der Landesregierung Für die Zahlbarmachung der niedersächsischen Fördermittel ist die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen, die NBank, zuständig. Die NBank ist im Ergebnis an die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission gebunden. Niedersachsen hat die Anforderungen der EFRE- und ESF-Förderung bereits vereinfacht: So hat Niedersachsen beispielsweise umfassenden Gebrauch von den in den einschlägigen EU-Verordnungen vorgesehenen Pauschalierungsmöglichkeiten gemacht. Mit der bevorstehenden Verabschiedung der „Omnibus-Verordnung“ werden EU-seitig weitere Vereinfachungen ermöglicht, deren Nutzung auch für Niedersachsen hohe Priorität hat. Um die Vereinfachungsmöglichkeiten und -bedarfe im Einzelnen in Bezug auf die Förderung der ÜLU auszuloten, besteht ein ständiger konstruktiver Austausch zwischen dem Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, dem Kultusministerium, der NBank sowie den betroffenen ÜLU-Trägern. Prüfumfang und Prüftiefe werden von der ESF-Verwaltungsbehörde vorgegeben und müssen von der NBank entsprechend umgesetzt werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/750 2 1. Warum wurde das Prüfverfahren der NBank bei der Vergabe von Fördermitteln für Auszubildende geändert? Die Modifizierung des Verfahrens war aufgrund der EU-rechtlichen Vorgaben erforderlich. 2. Wie lange muss durchschnittlich nach der Beantragung auf eine Auszahlung der Fördermittel gewartet werden? Voraussetzung für die Auszahlung ist das Einreichen vollständiger, korrekter und prüffähiger Unterlagen im Rahmen einer Mittelanforderung. Zur Dauer der Prüfung wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Die Überweisung der Fördergelder nimmt nach Abschluss der Prüfung bis zu neun Tage in Anspruch, bedingt durch den wöchentlichen Auszahlungsrhythmus der NBank. 3. Wie viele Anträge und beantragte Mittel in welcher Höhe befinden sich aktuell im Prüfverfahren ? Der NBank liegen derzeit Mittelanforderungen von neun Projektträgern mit einem Gesamtvolumen von ca. 4,5 Millionen Euro zur Prüfung vor. 4. Wie lange dauern die Prüfverfahren im Durchschnitt? Die Prüfung einer durchschnittlichen Mittelanforderung nimmt ca. zehn Arbeitstage in Anspruch. Hierbei ist zu beachten, dass die NBank nach Eingang der Mittelanforderung zunächst eine Stichprobe von 20 % der Teilnehmenden und der durchgeführten Kurse generiert. Diese Unterlagen sind anschließend von der jeweiligen Handwerkskammer für die Prüfung vorzulegen. Die oben angegebenen zehn Arbeitstage beziehen sich auf den Zeitpunkt ab Vorliegen der benötigten, vollständigen Unterlagen. 5. Warum sind die Prüfverfahren so aufwendig, gerade im Hinblick auf den geplanten Bürokratieabbau ? Die Prüfverfahren sind nach europäischen und niedersächsischen Vorgaben ausgestaltet. Maßgeblich ist die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013. Das von der EU geforderte Monitoring gilt verpflichtend für die ESF-geförderten Programme, also auch für die ÜLU. Das Erfordernis der Übermittelung der Teilnehmendendaten ergibt sich aus dem Anhang 1 der EU-Verordnung 1304/2013 und ist somit an die Förderung mit EU-Mitteln geknüpft. 6. Wie sollen die ÜLU-Veranstalter mit unvollständigen Bögen umgehen? Da entsprechend den vorgenannten Vorgaben nur vollständig ausgefüllte Fragebögen anerkannt werden können, liegt es in der Verantwortung der beantragenden ÜLU-Träger, die entsprechenden Bögen vervollständigen zu lassen. Andernfalls ist eine Abrechnung von Fördermitteln für diese Teilnehmenden nicht möglich. 7. Müssen ÜLU-Veranstalter bei von Teilnehmern unvollständig ausgefüllten Bögen mit Kürzungen der Fördermittel rechnen? Zuwendungsempfänger sind die niedersächsischen Handwerkskammern, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen sowie das Bau-ABC Rostrup. Inwieweit diese eventuelle Kürzungen von Fördermitteln an die ÜLU-Veranstalter weitergeben, liegt in deren Ermessen. Kürzungen können auf den einzelnen (unvollständigen) Fragebogen eines Auszubildenden zurückgeführt werden, kommen jedoch nur zum Tragen, wenn die Rücklaufquote insgesamt unterhalb von 90 % liegt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/750 3 8. Gehen Verzögerungen im Verfahren zulasten der Ausbildungsstätten? Bedingt durch das aufwendige Prüfverfahren, die häufigen Nachfragen bei den Antragstellern und die zeitaufwendigen Korrekturen durch die Antragsteller kann es zu zeitlichen Verzögerungen im Antragsverfahren kommen. Nach hiesiger Kenntnis werden die ÜLU-Kurse dennoch regelmäßig durchgeführt, sodass es derzeit nicht zu Nachteilen in der praktischen Ausbildung führt. Die Landesregierung arbeitet aktuell unter Beteiligung der Träger der ÜLU und beteiligten Kammern an einer landeseigenen Lösung, um eine kurzfristige Mittelauszahlung zu erreichen. (Verteilt am 25.04.2018) Drucksache 18/750 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Jörg Bode und Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Bürokratische Hürden bei der Beschaffung von Fördermitteln in der betrieblichen Ausbil-dung