Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/751 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Aufhebung der Fremdsprachenverpflichtung an Gesamtschulen und Gymnasien Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 19.03.2018 - Drs. 18/551 an die Staatskanzlei übersandt am 28.03.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 24.04.2018, gezeichnet In Vertretung Gaby Willamowius Vorbemerkung der Abgeordneten Schülerinnen und Schüler, die eine Integrierte Gesamtschule oder ein Gymnasium besuchen, können gemäß Verordnung über die gymnasiale Oberstufe von der Pflicht zur Belegung einer zweiten Fremdsprache befreit werden. Dies kann jedoch nicht ohne Anhörung des Schulelternrats entschieden werden. Schon seit Einführung dieser Regelung befürchten Bildungsverbände ein Sinken des Bildungsniveaus in Niedersachsen und dadurch entstehende erhebliche Nachteile niedersächsischer Schüler. Vorbemerkung der Landesregierung Der Beschluss der Kultusministerkonferenz „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II und der Abiturprüfung“ (vom 07.07.1972 in der Fassung vom 15.02.2018) sieht in Nr. 7.3 vor, dass in der Einführungsphase grundsätzlich zwei Fremdsprachen zu belegen sind. Für Schülerinnen und Schüler, die vor Eintritt in die gymnasiale Oberstufe eine zweite Fremdsprache mindestens vier Jahre erlernt haben, kann die Verpflichtung zur Belegung einer zweiten Fremdsprache in der Einführungsphase entfallen. Jede Schülerin und jeder Schüler in Niedersachsen ist grundsätzlich verpflichtet, in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (an Gymnasien und Gesamtschulen) am Unterricht in zwei Fremdsprachen teilzunehmen (vgl. § 8 Abs. 2 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe - VO-GO). Nach § 8 Abs. 3 VO-GO kann der Schulvorstand einer Schule beschließen, dass die Schülerinnen und Schüler, die ab dem 6. Schuljahrgang (also fünf Schuljahre) durchgehend Unterricht in einer weiteren Fremdsprache besucht haben, am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache in der Einführungsphase nicht teilnehmen müssen. Voraussetzung ist weiterhin, dass diese Schülerinnen und Schüler am Unterricht in zwei Wahlpflichtfächern (vgl. Anlage 1 VO-GO) mit insgesamt drei Wochenstunden teilnehmen. Der Schulelternrat ist gemäß § 96 Abs. 3 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes vor dieser Entscheidung anzuhören. Die Schule ist verpflichtet, die Möglichkeit zur Teilnahme am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache in der Einführungsphase sicherzustellen, d. h. jede Schülerin und jeder Schüler hat - auch wenn in einer Schule ein Schulvorstandsbeschluss zur Einrichtung eines Wahlpflichtangebotes nach § 8 Abs. 3 VO-GO vorliegt - die Möglichkeit, eine weitere Fremdsprache zu wählen. Schülerinnen und Schüler, die nicht ab dem 6. Schuljahrgang durchgehend Unterricht in einer weiteren Fremdsprache besucht haben, sind verpflichtet, in der Einführungsphase der gymnasialen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/751 2 Oberstufe zwei Fremdsprachen zu belegen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die den sprachlichen Schwerpunkt in der Qualifikationsphase wählen möchten. Damit liegen in Niedersachsen die Voraussetzungen zum Entfallen der Verpflichtung zur Belegung einer zweiten Fremdsprache in der Einführungsphase weit über den Vorgaben der Kultusministerkonferenz und auch weit über den Vorgaben der meisten anderen Bundesländer, sodass für niedersächsische Schülerinnen und Schüler keine Nachteile aus dieser Landesregelung zu erwarten sind. Darüber hinaus können sich niedersächsische Schülerinnen und Schüler mit der Belegung der Wahlpflichtfächer oder mit der Belegung der zweiten Fremdsprache im Hinblick auf die Wahl des Schwerpunktes in der Qualifikationsphase bereits in der Einführungsphase orientieren, ohne sich vorzeitig festlegen zu müssen. Wie viele und welche Gymnasien und Gesamtschulen in Niedersachsen befreien ihre Schüler von der Teilnahme an einer weiteren Fremdsprache im Schuljahr 2018/2019? Im Schuljahr 2018/2019 (Stichtag: 16.04.2018) werden von 337 öffentlichen Gymnasien und Gesamtschulen sowie Gymnasien und Gesamtschulen in freier Trägerschaft insgesamt 97 Schulen Wahlpflichtunterricht gemäß § 8 Abs. 3 VO-GO anbieten. Das ist ein Anteil von rund 28,8 % der Schulen mit gymnasialer Oberstufe. Hinsichtlich der Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler, den Wahlpflichtunterricht oder die zweite Fremdsprache zu wählen, wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Die einzelnen Gymnasien und Gesamtschulen (öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft ), die bis zum Stichtag 16.04.2018 verbindlich beschlossen haben, im Schuljahr 2018/2019 Wahlpflichtunterricht gemäß § 8 Abs. 3 VO-GO anzubieten, ergeben sich aus der nachfolgenden Liste. Niedersächsische Landesschulbehörde - Regionalabteilung Schule Braunschweig Gymnasium Hoffmann-von-Fallersleben-Schule, Braunschweig Braunschweig Gymnasium Kleine Burg, Braunschweig Braunschweig Theodor-Heuss-Gymnasium, Wolfsburg Braunschweig Albert-Schweitzer-Gymnasium, Wolfsburg Braunschweig Europaschule Humboldt-Gymnasium, Gifhorn Braunschweig Werner-von-Siemens-Gymnasium, Bad Harzburg Braunschweig Gymnasium Corvinianum, Northeim Braunschweig Roswitha-Gymnasium, Bad Gandersheim Braunschweig Julius-Spiegelberg-Gymnasium, Vechelde Braunschweig Große Schule Gymnasium, Wolfenbüttel Braunschweig Theodor-Heuss-Gymnasium, Wolfenbüttel Braunschweig Grotefend-Gymnasium, Hann. Münden Braunschweig Hainberg-Gymnasium, Göttingen Braunschweig Otto-Hahn-Gymnasium, Göttingen Braunschweig Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium, Herzberg Braunschweig Philipp-Melanchthon-Gymnasium, Meine (Schule in freier Trägerschaft ) Braunschweig Dr.Wilhelm-Meyer-Gymnasium, Ersatzschule im CJD (Schule in freier Trägerschaft) Braunschweig IGS Lengede Braunschweig IGS Peine Braunschweig IGS Neue Schule, Wolfsburg (Schule in freier Trägerschaft) Braunschweig Geschwister-Scholl-Gesamtschule (IGS/KGS), Göttingen Braunschweig KGS Moringen Hannover Gymnasium Adolfinum, Bückeburg Hannover Gymnasium Bruchhausen-Vilsen Hannover Elsa-Brandström-Schule Gymnasium, Hannover Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/751 3 Niedersächsische Landesschulbehörde - Regionalabteilung Schule Hannover Helene-Lange-Schule Gymnasium, Hannover Hannover Käthe-Kollwitz-Schule Gymnasium, Hannover Hannover Gymnasium Sophienschule, Hannover Hannover Kurt-Schwitters-Gymnasium Misburg, Hannover Hannover Gymnasium Leibnizschule, Hannover Hannover Erich Kästner Gymnasium, Laatzen Hannover Johannes-Kepler-Gymnasium, Garbsen Hannover Gymnasium Großburgwedel Hannover Hannah-Arendt-Gymnasium, Barsinghausen Hannover Hölty-Gymnasium, Wunstorf Hannover Gymnasium, Lehrte Hannover Otto-Hahn-Gymnasium, Springe Hannover Ratsgymnasium, Stadthagen Hannover Wilhelm-Busch-Gymnasium, Stadthagen Hannover Gymnasium Sarstedt Hannover Gymnasium unter den Eichen, Uetze Hannover St.-Ursula-Schule (Gymnasium in freier Trägerschaft) Hannover Leinetalschulen Hannover (Gymnasium in freier Trägerschaft) Hannover IGS Garbsen Hannover IGS Hameln Hannover IGS Kronsberg, Hannover Hannover IGS Hannover-Linden Hannover IGS Mühlenberg, Hannover Hannover IGS Roderbruch, Hannover Hannover IGS Langenhagen Hannover IGS Lehrte Hannover IGS Nienburg Hannover IGS Schaumburg, Stadthagen Hannover IGS Wedemark Hannover Evangelische IGS Wunstorf (Schule in freier Trägerschaft) Hannover KGS Hemmingen Hannover KGS Laatzen Hannover KGS Neustadt Hannover KGS Pattensen Hannover KGS Sehnde Hannover KGS Wennigsen Hannover KGS Freie evangelische Schule Hannover (Schule in freier Trägerschaft ) Lüneburg Gymnasium Ritterhude Lüneburg Luhe-Gymnasium, Winsen (Luhe) Lüneburg Hermann-Billung-Gymnasium, Celle Lüneburg Gymnasium Lüchow Lüneburg Gymnasium Herderschule, Lüneburg Lüneburg Gymnasium Otterndorf Lüneburg Gymnasium Osterholz-Scharmbeck Lüneburg Gymnasium Wesermünde, Bremerhaven Lüneburg IGS Lüneburg Lüneburg IGS Buchholz in der Nordheide Lüneburg IGS Stade Lüneburg IGS Embsen Lüneburg IGS Lilienthal Lüneburg IGS Osterholz-Scharmbeck Lüneburg IGS Winsen-Luhe Lüneburg IGS Buxtehude Lüneburg KGS Sittensen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/751 4 Niedersächsische Landesschulbehörde - Regionalabteilung Schule Osnabrück Artland-Gymnasium, Quakenbrück Osnabrück Johannes-Althusius-Gymnasium, Emden Osnabrück Max-Windmüller-Gymnasium, Emden Osnabrück Teletta-Groß Gymnasium, Leer Osnabrück Gymnasium Westerstede Osnabrück Gymnasium Wildeshausen Osnabrück Jade-Gymnasium (in freier Trägerschaft) Osnabrück IGS Delmenhorst Osnabrück IGS Eversburg, Osnabrück Osnabrück IGS Flötenteich, Oldenburg Osnabrück IGS Friesland Nord, Schortens Osnabrück IGS Fürstenau Osnabrück IGS Helene-Lange-Schule, Oldenburg Osnabrück IGS Kreyenbrück, Oldenburg Osnabrück IGS Wilhelmshaven Osnabrück KGS Rastede Osnabrück KGS Osnabrück-Schinkel Osnabrück KGS Wiesmoor (Verteilt am 25.04.2018) Drucksache 18/751 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Aufhebung der Fremdsprachenverpflichtung an Gesamtschulen und Gymnasien