Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/752 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Gibt es immer mehr Straftaten mit Messern? Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 26.03.2018 - Drs. 18/580 an die Staatskanzlei übersandt am 03.04.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 24.04.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten Erst kürzlich berichtete der NDR (20.02.2018) über eine Messerattacke in Niedersachsen, bei der eine 18-Jährige mehrere Stichverletzungen erlitt und notoperiert werden musste https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/19-jaehrigen-Mes serstecher-kommt-in-U-Haft,messerattacke230.html. „Die Verunsicherung der Bürger ist regelrecht spürbar, weil kaum noch ein Tag vergeht, an dem nicht Polizeimeldungen über gefährliche oder sogar tödliche Messerattacken bekannt werden“, wird der GdP-Bundesvorsitzende, Oliver Malchow, in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Deutsche Polizei zitiert. (Deutsche Polizei, Ausgabe März 2018) Derzeit habe man aber keine aussagekräftigen Lagebilder, da mit Messern begangene Straftaten gegenwärtig bundesweit nicht erfasst würden. Daher fordert die GdP eine bundesweite Statistik zu Messerangriffen. Auch vor dem Hintergrund des Messerangriffs in Burgwedel (siehe Berichterstattung in der HAZ vom 26.03.2018) stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer solchen Statistik. Vorbemerkung der Landesregierung Entsprechende Straftaten, die mit einem Messer begangen werden und bei denen Menschen schwer verletzt oder getötet werden, werden seitens der Landesregierung scharf verurteilt. Sie zeigen deutlich, welches Gefahrenpotenzial die Verwendung von Messern oder anderen Hieb- und Stichwaffen birgt, und tragen auch dazu bei, das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger negativ zu beeinflussen. Insofern werden alle gebotenen, erforderlichen und zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt, um diese Straftaten zu verhindern, zu verfolgen und aufzuklären. 1. Liegen der Landesregierung Zahlen vor, wie viele Straftaten in Niedersachsen geschehen sind, bei denen Messer zum Einsatz kamen? Wenn ja, wie viele Straftaten gab es jeweils in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Zunächst ist anzumerken, dass die genannten Zahlen nicht valide sind, da die sogenannte Eingangsstatistik lediglich eine Momentaufnahme eines Sachverhalts und damit nur den Sachstand zum Zeitpunkt der Sachverhaltsaufnahme durch die Polizei darstellt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/752 2 Gemäß einer bundeseinheitlichen Regelung zur Erfassung von Straftaten durch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) werden Straftaten, bei denen Messer verwendet werden, nicht explizit erfasst . Vor diesem Hintergrund wurde mit Datum vom 21.03.2018 durch das Landeskriminalamt Niedersachsen eine Recherche im Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei Niedersachsen, der sogenannten Eingangsstatistik, durchgeführt. Im Ergebnis sind hierbei für die Deliktsbereiche „Straftaten gegen das Leben“ und „Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ insgesamt ca. 1 922 Fälle für das Jahr 2017 erfasst worden, bei denen ein Messer eingesetzt wurde. Ebenso wurden 1 757 Fälle für das Jahr 2015 und 1 991 Fälle für das Jahr 2016 selektiert. Nach einem Anstieg von 2015 auf 2016 ist im Jahr 2017 somit wieder eine fallende Tendenz erkennbar . Im Jahr 2017 wurden in den o. g. Deliktsbereichen „Straftaten gegen das Leben“ und „Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ insgesamt 77 401 Fälle registriert. Vor diesem Hintergrund bewegt sich der Anteil der Gewaltdelikte unter Einsatz eines Messers somit auf einem relativ niedrigen Niveau. 2. Wie viele Angriffe mit Messern gab es auf niedersächsische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, werden gemäß einer bundeseinheitlichen Regelung zur Erfassung von Straftaten durch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Straftaten, bei denen Messer verwendet werden, nicht explizit erfasst. Messer werden in der PKS-Kategorie „Hieb- und Stichwaffen“ subsumiert. Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden in Niedersachsen im Jahr 2017 in elf Fällen, im Jahr 2016 in 20 Fällen und im Jahr 2015 in 21 Fällen Hieb- und Stichwaffen bei Gewaltdelikten gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte eingesetzt. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung, und hält sie eine entsprechende Statistik für notwendig? Auch wenn die Erhebung von statistischen Daten in diesem Zusammenhang kein Allheilmittel ist, so ermöglicht diese faktenbasierte Grundlage doch eine sachliche und zielgerichtete Auseinandersetzung mit der Thematik sowie die Initiierung von geeigneten Präventionsmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund sollen in Niedersachsen zukünftig Straftaten unter Verwendung von Messern oder anderen Hieb- und Stichwaffen besonders erfasst und damit differenziertere Recherchemöglichkeiten im Rahmen der bestehenden technischen Rahmenbedingungen etabliert werden. (Verteilt am 25.04.2018) Drucksache 18/752 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Gibt es immer mehr Straftaten mit Messern?