Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/753 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Erfassung antisemitischer Straftaten Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 20.03.2018 - Drs. 18/557 an die Staatskanzlei übersandt am 28.03.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 24.04.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten In der NZZ vom 27.02.2018 berichtet der Historiker Prof. Dr. Michael Wolffsohn über die Darstellung der antisemitischen Straftaten in der deutschen Kriminalstatistik. Diese habe ca. 1 500 antisemitische Straftaten erfasst, die, laut dieser Statistik, zu 90 % von sogenannten Rechtsradikalen verübt wurden. 1. Unter welcher Kategorie werden antisemitische Vorfälle in der Statistik erfasst? Antisemitische Straftaten werden als Politisch motivierte Kriminalität bundeseinheitlich im Kriminalpolizeilichen Meldedienst „Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) erfasst. Sie sind eine Teilmenge im Themenfeld der Hasskriminalität. Eine Zuordnung zu einem Phänomenbereich erfolgt aufgrund weiterer Informationen zur Tat oder zum Täter. 2. Wie wird die Herkunft der Täter dokumentiert? Bei den ermittelten Tatverdächtigen werden u. a. das Geburtsland und die Staatsangehörigkeit gespeichert . 3. Welche Vorfälle werden unter dem Stichwort „Israel-Palästina-Konflikt“ registriert? Welcher Tätergruppe werden diese Vorfälle zugerechnet? Seit 01.01.2017 ist dieses Themenfeld nicht mehr Bestandteil des Themenfeldkatalogs des KPMD- PMK. Folglich wurden 2017 keine Straftaten mehr zu diesem Themenfeld gespeichert. 4. Werden Angriffe gegen Juden in Deutschland automatisch als politisch motivierte Straftat erfasst? Falls ja, welcher Tätergruppe werden diese zugeordnet? Gemäß Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität ist bei Angriffen gegen Juden grundsätzlich von einer politisch motivierten Straftat zum Themenfeld „Antisemitisch“ auszugehen, wenn sich diese gegen ihre Religionszugehörigkeit richten. Eine phänomenologische Zuordnung erfolgt aufgrund einer Einzelfallprüfung sowie gegebenenfalls weiterer Informationen zur Tat oder zum Täter. (Verteilt am 25.04.2018) Drucksache 18/753 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Erfassung antisemitischer Straftaten