Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/760 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Björn Försterling und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Betriebsprüfungen durch die Finanzämter des Landes Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Björn Försterling und Christian Grascha (FDP), eingegangen am 19.03.2018 - Drs. 18/549 an die Staatskanzlei übersandt am 27.03.2018 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 20.04.2018, gezeichnet Reinhold Hilbers Vorbemerkung der Abgeordneten Die Finanzämter des Landes Niedersachsen sind als Ortsbehörden der Steuerverwaltung dem Landesamt für Steuern Niedersachsen zugeordnet. Eine ihrer Zuständigkeiten besteht in der örtlichen und sachlichen Durchführung von Außenprüfungen als Aufgabe des Steuervollzugs. Dabei werden von den Steuerpflichtigen alle steuerlich relevanten Sachverhalte geprüft. Die Außenprüfung dient der Ermittlung, Prüfung und Beurteilung der Verhältnisse eines Steuerpflichtigen, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Rechtliche Grundlage bilden die Vorschriften §§ 193 bis 207 der Abgabenordnung (AO). Die Außenprüfung besteht dabei aus verschiedenen Verwaltungsakten. Zu Beginn erfolgt eine schriftliche Prüfungsanordnung (§ 196 AO) mit Rechtsbehelfsbelehrung (§ 356 AO). Die Durchführung der Prüfung (§§ 198, 199) erfolgt unter weitreichenden Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen (§ 200 AO). Vor Beendigung der Außenprüfung ist eine Schlussbesprechung vorgesehen (§ 201 AO), bevor das Ergebnis der Außenprüfung in einem schriftlichen Prüfbericht niedergeschrieben wird. Die allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung - Betriebsprüfungsordnung - (BpO 2000) sieht in § 4 a BPO für die Dauer der Außenprüfung eine „zeitnahe Betriebsprüfung“ vor. Vorbemerkung der Landesregierung Entsprechend dem Titel der Kleinen Anfrage wurden sämtliche Betriebsprüfungen der Jahre 2016 und 2017 für die Beantwortung herangezogen. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Lohnsteuer- Außenprüfungen wurden nicht berücksichtigt. 1. Wie viele Außenprüfungen wurden in den Jahren 2016 und 2017 durchgeführt? Bitte nach Finanzämtern aufschlüsseln. Finanzamt 2016 2017 Alfeld 132 129 Bad Gandersheim 253 208 Braunschweig-Altewiekring 396 426 Braunschweig-Wilhelmstraße 397 359 Buchholz in der Nordheide 347 274 Burgdorf 306 302 Celle 357 278 Cuxhaven 213 176 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/760 2 Finanzamt 2016 2017 Gifhorn 364 360 Göttingen 444 404 Goslar 260 244 Hameln 307 321 Hannover-Land I 514 461 Hannover-Mitte 235 219 Hannover-Nord 483 503 Hannover-Süd 207 202 Hannover-Land II 210 232 Helmstedt 109 100 Herzberg am Harz 164 152 Hildesheim 389 288 Holzminden 203 203 Lüchow 88 66 Lüneburg 366 400 Nienburg (Weser) 409 328 Northeim 291 314 Osterholz-Scharmbeck 239 276 Peine 173 179 Rotenburg (Wümme) 373 315 Soltau 211 216 Stade 983 886 Stadthagen 397 426 Sulingen 212 196 Syke 437 375 Uelzen 386 392 Verden (Aller) 278 295 Wesermünde 190 186 Winsen (Luhe) 205 184 Wolfenbüttel 214 248 Zeven 166 130 Papenburg 250 267 Aurich 231 188 Bad Bentheim 232 293 Cloppenburg 350 427 Delmenhorst 226 263 Emden 134 102 Leer (Ostfriesland) 223 257 Lingen 753 651 Norden 150 127 Nordenham 188 140 Oldenburg (Oldenburg) 378 384 Osnabrück-Land 512 503 Osnabrück-Stadt 339 318 Quakenbrück 165 204 Vechta 885 844 Westerstede 573 562 Wilhelmshaven 280 340 Wittmund 200 204 GBp Braunschweig 474 466 GBp Göttingen 407 479 GBp Hannover 777 788 GBp Stade 719 772 GBp Oldenburg 1 382 1 302 GBp Osnabrück 1 640 1 592 Summe 23 376 22 726 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/760 3 2. Wie viel Zeit nahmen die Außenprüfungen 2016 und 2017 von Erteilung der schriftlichen Prüfungsanordnung bis zur Zustellung des Prüfberichts ein? Bitte in folgende Kategorien einordnen: a) ein bis zwei Monate, b) zwei bis drei Monate, c) drei bis sechs Monate, d) mehr als sechs Monate. Da das Datum der Zustellung des Prüfungsberichts nicht aufgezeichnet wird, wurde zur Beantwortung ersatzweise das Datum der Schlusszeichnung des Prüfungsberichts durch die Sachgebietsleitung herangezogen. Jahr Dauer der Betriebsprüfungen in Monaten Summe 1 bis 2 > 2 bis 3 > 3 bis 6 > 6 2016 3 230 2 932 6 767 10 447 23 376 2017 2 904 2 991 6 477 10 354 22 726 3. Wie viel Zeit ist bei den Außenprüfungen 2016 und 2017 zwischen der Durchführung des Abschlussgesprächs und der Erteilung des Prüfberichts vergangen? Bitte in folgende Kategorien einordnen: a) ein bis zwei Monate, b) zwei bis drei Monate, c) drei bis sechs Monate, d) mehr als sechs Monate. Da weder das Datum der Durchführung des Abschlussgespräches, noch das Datum der Erteilung des Prüfungsberichts auswertbar elektronisch gespeichert werden, ist eine Beantwortung dieser Frage mangels entsprechender statistischer Aufzeichnungen nicht möglich. 4. Bei wie vielen Steuerbescheiden, die nach einer Betriebsprüfung erteilt wurden, gab es Einsprüche der Steuerpflichtigen? Da diese Informationen nicht aufgezeichnet werden, ist eine Beantwortung dieser Frage mangels entsprechender statistischer Erfassung nicht möglich. (Verteilt am 26.04.2018) Drucksache 18/760 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Björn Försterling und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums Betriebsprüfungen durch die Finanzämter des Landes Niedersachsen