Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/769 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Beobachtung Linksextremismus Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 20.03.2018 - Drs. 18/560 an die Staatskanzlei übersandt am 28.03.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 27.04.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Landesregierung Für die Landesregierung ist die Bekämpfung von jeglichem politischen und religiös motivierten Extremismus und damit auch des Linksextremismus eine zentrale Aufgabe. In der Kriminalitätsbekämpfung der niedersächsischen Polizei stellt die Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität -links- einen strategischen Schwerpunkt mit dem Ziel dar, politisch linksmotivierte Gewalttaten zu minimieren, den Aktionsraum linksextremistischer Straftäter einzuengen und strafverfolgende sowie deradikalisierende Maßnahmen in diesem Phänomenbereich zu intensivieren . Bereits im Juli 2017 wurde für die niedersächsische Polizei ein Mehrfach-/Gewalttäterkonzept Politisch motivierte Kriminalität -links- in Kraft gesetzt. Ebenso beobachtet der niedersächsische Verfassungsschutz seit Jahren intensiv die Entwicklung der autonomen Szene, insbesondere auch in den einzelnen Schwerpunktregionen in Niedersachsen. 1. Haben die Erfahrungen des G-20-Gipfels in Hamburg mit linksextremer Gewalt dazu geführt , dass die Landesregierung künftig seine Beobachtung des Linksextremismus verändert ? Die Proteste im Rahmen des G-20-Gipfels in Hamburg werden bundesweit von den Sicherheitsbehörden analytisch aufgearbeitet hinsichtlich der daraus resultierenden Konsequenzen für die zukünftige Erledigung ihrer Aufgaben. In diesem Zusammenhang werden mit der aktuellen Auswertung der polizeilichen Erkenntnisse aus dem G-20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg das in der Vorbemerkung genannte Konzept sowie darüber hinaus bestehende bundesweite Regelungen zur Bekämpfung politisch motivierter Gewaltkriminalität gegebenenfalls angepasst bzw. ergänzt. In gleicher Weise werden die Analyseergebnisse im Verfassungsschutzverbund die zukünftige weitere Bearbeitung des Linksextremismus durch den niedersächsischen Verfassungsschutz konzeptionell bestimmen. 2. Wie wird die Landesregierung mit „alternativen Zentren“ wie z. B. dem Alhambra in Oldenburg umgehen, in denen sich Linksextreme versammeln und Aktionen gegen demokratische Parteien wie z. B. die AfD planen? Der Landesregierung ist bekannt, dass es „alternative Zentren“ in Niedersachsen gibt, die auch von Linksextremisten genutzt werden. Die extremistischen Bestrebungen innerhalb dieser Zentren werden seit Jahren als Teil des Beobachtungsobjekts „Autonome“ beobachtet. Im Übrigen werden polizeiliche Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/769 2 zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten konsequent umgesetzt. 3. Erhält das Alhambra in Oldenburg Fördermittel vom Land Niedersachsen? Falls ja, in welcher Höhe pro Jahr für die Jahre 2016, 2017 und 2018? Das Alhambra in Oldenburg erhält keine Fördermittel vom Land Niedersachsen. (Verteilt am 30.04.2018) Drucksache 18/769 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Beobachtung Linksextremismus