Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/771 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Feuerwehrlehrkräfte an niedersächsischen Schulen Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 26.03.2018 - Drs. 18/582 an die Staatskanzlei übersandt am 03.04.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 27.04.2018, gezeichnet In Vertretung Gaby Willamowius Vorbemerkung der Abgeordneten Bei langfristigen Engpässen durch Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit etc. werden an niedersächsischen Schulen regelmäßig Vertretungslehrkräfte, sogenannte Feuerwehrlehrkräfte, eingesetzt, um die Engpässe zu überbrücken. Vorbemerkung der Landesregierung Jede Schule hat unter Ausnutzung der zur Verfügung gestellten Ressourcen und der gewährten Handlungsspielräume ein geeignetes Vertretungskonzept zu entwickeln, um Unterrichtsausfall weitestgehend zu vermeiden. Der Einsatz einer Vertretungslehrkraft kann durch die Schulleitung bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) beantragt werden, nachdem durch die Behörde geprüft wurde, inwieweit bei unerwarteten, längeren und umfangreichen Ausfällen von Lehrkräften für die Dauer der konkreten Vertretungsfälle Lehrkräfte von anderen Schulen an die betroffenen Schulen abgeordnet werden können. Hier ist insbesondere die Möglichkeit der Abordnung von benachbarten allgemeinbildenden Schulen aller Schulformen in Betracht zu ziehen. Für die befristete Beschäftigung von Vertretungslehrkräften stellt das Kultusministerium der NLSchB im Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigungen Mittel zur Verfügung. Eine Planung für deren Verwendung ist so vorzunehmen, dass die unerwarteten oder vorübergehenden Unterrichtsausfälle während des gesamten Haushaltsjahrs in den besonders schwerwiegenden Fällen vermindert werden können. Vertretungslehrkräfte werden befristet als Tarifbeschäftigte eingestellt. Verträge können bis zum Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer vollbeschäftigten Lehrkraft für die entsprechende Schulform abgeschlossen werden. Dabei darf der Beschäftigungsumfang der zu vertretenden Lehrkraft nicht überschritten werden. Vertretungslehrkräfte werden für die Dauer eines konkreten Vertretungsfalls eingestellt. Nimmt die zu vertretende Lehrkraft den Dienst wieder auf, so entfällt der Befristungsgrund und der Arbeitsvertrag ist zu beenden. Die Befristung eines Vertretungsvertrags im Hinblick auf einen Vertretungsbedarf schützt das Recht der vertretenen Lehrkraft, auf ihren Arbeitsplatz nach Entfall der Vertretungsgrunds zurückzukehren . Die Regelungen des Mutterschutzes und der Elternzeit schützen vor allem Frauen und sichern ihnen das Recht auf Rückkehr in den bisherigen Arbeitsplatz. Die Regelung fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in besonderem Maße. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/771 2 Schuljahr Anzahl der zu besetzenden Vertretungsverträge Anzahl tatsächlich besetzter Vertretungsverträge 2010/2011 3.207 2.964 1. Wie hat sich der Haushaltsansatz für diese Feuerwehrlehrkräfte in den letzten Jahren entwickelt, und in welcher Höhe sind Mittel tatsächlich verausgabt worden? Entgelte der nur vorübergehend zu Vertretungen tätigen, nichtbeamteten Lehrkräfte werden bei Titel 428 27 gebucht. Der Titel 428 27 ist ein Titel des Personalkostenbudgets und damit im Deckungskreis der Personalkostentitel enthalten. So können nicht verausgabte Mittel im Rahmen von Bewirtschaftungsmaßnahmen z. B. zugunsten von Lehrkräfteeinstellungen eingesetzt werden. Dies ist in der Vergangenheit auch praktiziert worden. In der nachfolgenden Tabelle werden die Ansätze und Ausgaben der Vertretungslehrkräfte (ehem. sogenannte Feuerwehrlehrkräfte) der allgemeinbildenden Schulen (Kapitel 07 10 bis Kapitel 07 18) zusammengefasst dargestellt. Jahr Haushaltsansatz in Millionen Euro Ist in Euro 2012 29,757 13.182.663,52 2013 29,757 15.291.086,00 2014 32,698 17.744.549,81 2015 32,704 17.812.409,78 2016 31,156 19.754.294,08 2017 31,156 27.484.400,09 2018 32,655 2. Wie viele Feuerwehrlehrkräfte werden derzeit an niedersächsischen Schulen eingesetzt , und wie viele stehen insgesamt zur Verfügung? In PMV sind am 10.04.2018 1 075 Personen mit Vertretungsverträgen für den Einsatz an einer ABS und 316 Personen für den Einsatz an einer BBS erfasst. Für Vertretungsverträge weist EIS-online im Bereich der allgemeinbildenden Schulen am 10.04.2018 insgesamt 1 829 verfügbare Bewerberinnen und Bewerber aus (mit Quereinstieg, verfügbare Fächer und Lehramt beliebig). EIS-online im Bereich der berufsbildenden Schulen weist am 10.04.2018 insgesamt 1 236 Personen für den Einsatz als mögliche Vertretungslehrkräfte aus. 156 Bewerbungen liegen mit dem Status „geprüft“ vor. Sobald eine Schule auf eine Bewerbung zurückgreifen möchte, werden die Unterlagen der Person auf Bewerbungsfähigkeit geprüft. 3. Wie hat sich die Anzahl der eingesetzten und verfügbaren Feuerwehrkräfte in den letzten Jahren entwickelt? Die Anzahl der zu besetzenden Vertretungsverträge und deren tatsächliche Besetzung an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen mit Stand vom 23.04.2018 wird in der nachfolgenden Tabelle für jedes Schuljahr dargestellt. 2011/2012 2.051 1.660 2012/2013 1.627 1.197 2013/2014 2.535 2.032 2014/2015 2.378 1.746 2015/2016 2.183 1.515 2016/2017 2.957 2.149 2017/2018 2.804 1.975 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/771 3 Für den BBS-Bereich ist die Zusammenstellung vergleichbarer Daten nicht möglich, da jede berufsbildende Schule eigenständig in Auswahl und Einstellung ihrer Vertretungskräfte ist. Die Berufsbildenden Schulen schließen als Regionale Kompetenzzentren eigenverantwortlich Verträge für solche Kräfte. Zu den in der folgenden Tabelle dargestellten Daten bezüglich der Entwicklung der Bewerbungen um einen Vertretungsvertrag mit und ohne grundständige Lehramtsausbildung für den ABS- und den BBS-Bereich ist anzumerken, dass es sich bei den Bewerberinnen und Bewerbern um Personen handelt, die im Zuge des Einstellungsverfahrens zu den jeweiligen Einstellungsterminen stets auch die Bereitschaft zu einem Vertretungsvertrag markiert haben. Dabei handelt es sich um erstmalige Bewerberinnen und Bewerber, wiederholte Bewerberinnen und Bewerber auf Planstellen sowie um Bewerberinnen und Bewerber lediglich auf Vertretungsverträge bzw. Verträge für Sprachförderung (VSF). Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt für ABS/BBS sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger für einen VV-ABS/BBS und an den öffentlichen Schulen in Niedersachsen. (Stand: 23.04.2018) Einstellungstermin Anzahl Bewerberinnen und Bewerber LA-ABS für VV Anzahl Bewerberinnen und Bewerber Quereinstieg für VV Anzahl Bewerberinnen und Bewerber LA-BBS für VV 01.02.2015 2.991 0 35 31.08.2015 3.985 0 43 01.02.2016 3.186 169 32 01.08.2016 1.555 1.955 35 01.02.2017 1.111 2.234 24 31.07.2017 1.246 2.538 25 01.02.2018 1.009 2.713 17 06.08.2018 975 1.609 15 4. Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen der Freigabe für eine Vertretungslehrkraft und dem tatsächlichen Tätigkeitsbeginn der Vertretungslehrkraft an der Schule? Der Zeitraum, der zwischen der Vertragsfreigabe und dem tatsächlichen Tätigkeitsbeginn der Vertretungslehrkräfte liegt, kann im Bereich der allgemeinbildenden Schulen sehr unterschiedlich sein. Der Zeitrahmen kann sich von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen bewegen. Je nach Region ist die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern unterschiedlich hoch. Sobald Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen, werden umgehend Vorstellungsgespräche durch die Schule bzw. die NLSchB organisiert. Nach der getroffenen Auswahlentscheidung werden die Gremien (Personalrat/Gleichstellungsbeauftragte/Schwerbehindertenvertretung) beteiligt. Zeitgleich werden alle zur Einstellung benötigten Unterlagen von Erstbewerberinnen und -bewerbern angefordert. Sobald alle notwendigen Unterlagen und Zustimmungen vorliegen, wird umgehend der Arbeitsvertrag für die Schule vorbereitet. In den berufsbildenden Schulen liegen die dienstrechtlichen Befugnisse für diesen Vorgang in der jeweiligen Schule. Eine statistische Auswertung über die erfragte Dauer ist nicht möglich, da die entsprechenden Daten nicht erhoben werden. 5. Wie werden die Schulleitungen bei der Suche nach geeigneten Vertretungslehrkräften unterstützt? Die Schulleitungen der allgemeinbildenden Schulen erhalten eine aktuelle EIS-Liste mit zur Verfügung stehenden Bewerberinnen und Bewerbern. Für Rücksprachen und Beratung stehen die schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten sowie die Personalplanerinnen und Personalplaner der Dezernate 2 und 3 der NLSchB zur Verfügung. Beratung und Unterstützung erfolgt im berufsbildenden Bereich durch die schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten sowie die Personalplanerinnen und Personalplaner der Dezernate 4 der NLSchB. (Verteilt am 02.05.2018) Drucksache 18/771 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Feuerwehrlehrkräfte an niedersächsischen Schulen