Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/773 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Helge Limburg und Anja Piel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Hat VW die Europäische Investitionsbank getäuscht? Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Helge Limburg und Anja Piel (GRÜNE), eingegangen am 23.03.2018 - Drs. 18/567 an die Staatskanzlei übersandt am 28.03.2018 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums der Landesregierung vom 27.04.2018, gezeichnet Barbara Havliza Vorbemerkung der Abgeordneten Das Europamagazin der ARD berichtete am 25. Februar unter der Überschrift „Volkswagen: Staatsknete für Skandalautos?“ über einen Kredit der Europäischen Investitionsbank (EIB) an den VW-Konzern. Volkswagen wird verdächtigt, Gelder aus einem sehr günstigen öffentlichen Kredit der EIB in die Entwicklung eines Fahrzeugs mit einer Abschaltsoftware investiert zu haben. Der Bericht der ARD spricht von bis zu 400 Millionen Euro, die in Zeiten der Finanzkrise und knapper Kredite geflossen seien. Nachdem öffentlich wurde, dass die Motoren dank Softwaretricks die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur im Testlabor einhalten konnten, schaltete sich die EU-Anti-Betrugsbehörde OLAF ein. Die EIB teilte mit, dass sie getäuscht worden sei. Schon seit Ende Juli 2017 liegt ein Bericht dazu vor. Allerdings wurde er bis heute nicht veröffentlicht. OLAF hatte den Bericht unverzüglich der Staatsanwaltschaft Braunschweig zur Verfügung gestellt. Sie ist für mögliche Ermittlungen gegen den VW-Konzern zuständig. Allerdings sei, laut Europamagazin vom 25. Februar, die Braunschweiger Staatsanwaltschaft nicht in der Lage, den englischsprachigen Bericht auszuwerten. Vorbemerkung der Landesregierung Der Staatsanwaltschaft Braunschweig ist am 28.07.2017 eine Verfolgungsempfehlung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF - Office Européen de Lutte Anti-Fraude) übermittelt worden. Die Verfolgungsempfehlung betrifft die Inanspruchnahme eines Darlehens der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 400 Millionen Euro für u. a. die Entwicklung emissionsarmer Dieselmotoren der Emissionsstandards EU 5 und ULEV. Da wesentliche Teile des umfangreichen Verfolgungsersuchens in englischer Sprache verfasst waren , hat OLAF der Staatsanwaltschaft Braunschweig dessen Übersetzung angeboten. Die Staatsanwaltschaft hat daher mit Verfügung vom 04.08.2017 den erforderlichen Übersetzungsbedarf festgelegt und die Europäische Anti-Betrugsbehörde um die angebotene Übersetzung gebeten. Auf der Grundlage des in englischer Sprache gehaltenen Abschlussberichts ist zudem eine vorläufige Prüfung der Sach- und Rechtslage erfolgt. Diese hat dazu geführt, dass die Staatsanwaltschaft am 03.08.2017 ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs eingeleitet hat. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/773 2 1. Wurde der Bericht von OLAF mittlerweile übersetzt und von der Staatsanwaltschaft geprüft ? Die Übersetzung des Berichts liegt vor. Sie wird derzeit von der Staatsanwaltschaft geprüft. 2. Wenn ja, was ist das Ergebnis der Prüfung, und wie wird dieses begründet? Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor. Die Prüfung dauert vielmehr an, wobei auch noch Anlagen zu übersetzen sind, die dem Bericht beigefügt waren. 3. Falls noch keine Übersetzung vorliegt: Warum ist diese noch nicht erfolgt, und was unternimmt die Landesregierung, um schnellstmöglich eine Übersetzung zu gewährleisten ? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Liegt Mitgliedern der Landesregierung oder Staatssekretärinnen und Staatssekretären der Bericht von OLAF von Juli 2017 zu dem EIB-Kredit vor, und, wenn ja, seit wann und welchen Personen genau? Der Bericht liegt weder Mitgliedern der Landesregierung noch Staatssekretärinnen oder Staatssekretären vor. 5. Plant die Landesregierung, im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss, im Haushaltsausschuss oder im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Landtags über den OLAF-Bericht zu unterrichten? Wenn nein, warum nicht? Nein. Der Stand der Ermittlungen lässt eine Unterrichtung jedenfalls derzeit noch nicht zu. (Verteilt am 02.05.2018) Drucksache 18/773 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Helge Limburg und Anja Piel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums Hat VW die Europäische Investitionsbank getäuscht?