Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/783 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Was verbirgt sich hinter den Lärmmessungen der Landesregierung in der Gemeinde Wurster Nordseeküste? Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 28.03.2018 - Drs. 18/585 an die Staatskanzlei übersandt am 03.04.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 02.05.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten Unter der Überschrift „Hilfe des Landes bleibt aus“ (Nordsee-Zeitung, 23.03.2018) wird von Lärmbelastungen und Lärmmessungen entlang der Bahnstrecke Bremerhaven–Cuxhaven im Gebiet der Gemeinde Wurster Nordseeküste berichtet. Demnach soll Staatssekretärin a. D. Behrens im Jahr 2016 Hilfe versprochen und Lärmmessungen auf Kosten des Landes initiiert haben. Das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) hat diese Messungen seinerzeit „durchgeführt“ (Nordsee-Zeitung , 23.03.2018). Die Kommunikation zu diesen Messergebnissen erfolgt durch das Wirtschaftsund Verkehrsministerium. Laut Berichterstattung wurde die betroffene Gemeinde weder über die Lärmmessungen noch über die konkreten Ergebnisse informiert. Im Artikel heißt es, dass die Messungen keine belastbaren Ergebnisse gebracht hätten und das Ministerium die Ergebnisse nicht veröffentlichen möchte. Vorbemerkung der Landesregierung Verkehrsbedingte Immissionen sind in den letzten Jahren immer stärker in die Kritik geraten, insbesondere verkehrsbedingte Lärmimmissionen finden immer weniger Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern. Zur Verbesserung der Akzeptanz des sonst umweltschonenden Schienenverkehrs wurden daher in den letzten Jahren einige Maßnahmen zur Minderung des Schienenlärms beschlossen . Dazu zählen die Abschaffung des Schienenbonus, die Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems und das Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (SchlärmschG). Die Landesregierung will außerdem auf Bundesebene darauf hinwirken, dass bei der Lärmsanierung künftig dieselben Grenzwerte wie bei der Lärmvorsorge angelegt werden. 1. Wie stellt sich der Sachverhalt (Vorgeschichte, Initiative und Intention, Ausführung) zu den Lärmmessungen des Landes entlang der Bahnstrecke Bremerhaven–Cuxhaven im Gebiet der Gemeinde Wurster Nordseeküste inhaltlich und chronologisch dar? 2016 wurde auf Initiative von Staatssekretärin a. D. Behrens die Deutschen Bahn AG wegen Lärmmessungen an der Bahnstrecke Bremerhaven–Cuxhaven kontaktiert. Die Deutsche Bahn AG hat eigene Lärmmessungen an der Bahnstrecke abgelehnt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/783 2 2. Ist es zutreffend, dass sich Frau Staatssekretärin a. D. Behrens im Jahr 2016 bei der Deutschen Bahn für die Durchführung von Schallpegelmessungen entlang der Bahnstrecke Bremerhaven–Cuxhaven im Gebiet der Gemeinde Wurster Nordseeküste eingesetzt hat, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Staatssekretärin a. D. Behrens hat sich wegen des Lärms an Bahnübergängen entlang der Bahnstrecke Bremerhaven–Cuxhaven an die Deutsche Bahn AG gewandt. Die Deutsche Bahn AG hat in ihrem Schreiben vom 27. Mai 2016 Schallpegelmessungen nicht angesprochen, jedoch Gespräche mit der Gemeinde Wurster Nordseeküste zur Entwicklung der Bahnübergänge zugesagt, sollte die Gemeinde Wurster Nordseeküste dazu ein eigenes Konzept entwickeln. 3. Trifft es zu, dass die Deutsche Bahn keine eigenen Schallpegelmessungen entlang der Bahnstrecke Bremerhaven–Cuxhaven im Gebiet der Gemeinde Wurster Nordseeküste durchführen wollte, und, wenn ja, mit welcher Begründung hat die Deutsche Bahn eigene Messungen abgelehnt? Ja. Zu den Gründen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 4. Kann die Landesregierung bestätigen, dass in der Nachbarstadt Geestland entlang der gleichen Bahnstrecke Schallpegelmessungen durchgeführt worden sind, und, wenn ja, von wem wurden diese durchgeführt, und welche Werte sind der Landesregierung diesbezüglich bekannt? Seitens der Landesregierung sind keine Schallpegelmessungen durchgeführt oder veranlasst worden . 5. Ist der Landesregierung bekannt, dass Anwohner der Bahnstrecke Bremerhaven–Cuxhaven im Gebiet der Gemeinde Wurster Nordseeküste eigene Schallpegelmessungen durchgeführt haben und nächtliche Werte um 87 Dezibel gemessen haben wollen? Eigene Schallpegelmessungen von Anwohnern sind nur durch die lokale Presse bekannt geworden . Messprotokolle liegen nicht vor. 6. Welche Schallpegelwerte sind an der Bahnstrecke Bremerhaven–Cuxhaven im Gebiet der Gemeinde Wurster Nordseeküste in den Zeiträumen 06:00 bis 22:00 Uhr und 22:00 bis 06:00 Uhr zulässig? Für bestehende Bahnstrecken gibt es keine Immissionsgrenzwerte für Schallpegelwerte. 7. Welchen immissionsrechtlichen Schutzanspruch (Tag/Nacht) haben die Anwohner der Bahnstrecke Bremerhaven–Cuxhaven im Gebiet der Gemeinde Wurster Nordseeküste? Einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Verkehrslärm gewährt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Anspruch besteht grundsätzlich, wenn Strecken neu gebaut oder erheblich ausgebaut werden. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, hat der Gesetzgeber konkret im Rahmen der 16. BImSchV festgelegt. Für städtebauliche Planungen finden sich die aktuellen Orientierungswerte in Beiblatt 1 der DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“. Für die Einhaltung sind seit dem Inkrafttreten des BImSchG am 01.04.1974 die Kommunen im Rahmen ihrer Bauleitplanung zuständig. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/783 3 8. Welche kurzzeitigen immissionsrechtlichen Geräuschspitzen müssen die Anwohner der Bahnstrecke Bremerhaven–Cuxhaven im Gebiet der Gemeinde Wurster Nordseeküste zusätzlich ertragen bzw. hinnehmen? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen, die insoweit auch für kurzzeitige Geräuschspitzen, wie z. B. Warnsignale von Zügen, gilt. 9. Gibt es an der Bahnstrecke Bremerhaven-Cuxhaven im Gebiet der Gemeinde Wurster Nordseeküste den Schienenbonus von 5 db(A), und, wenn ja, wie wirkt sich dieser aus? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 10. Sind die in Rede stehenden Lärmmessungen des MU oder im Auftrag des MU bzw. der Landesregierung korrekt durchgeführt worden, und haben diese Messungen belastbare und nachvollziehbare Ergebnisse für die Anwohner der Bahnstrecke Bremerhaven– Cuxhaven im Gebiet der Gemeinde Wurster Nordseeküste ergeben? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 11. Sind die Lärmmessungen entlang der Bahnstrecke Bremerhaven–Cuxhaven im Gebiet der Gemeinde Wurster Nordseeküste mit dem Geld der niedersächsischen Steuerzahler finanziert worden? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 12. Was haben die Lärmmessungen entlang der Bahnstrecke Bremerhaven–Cuxhaven im Gebiet der Gemeinde Wurster Nordseeküste gekostet? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 13. Aus welchem Grund können weder die Messstellen noch die konkreten Daten veröffentlicht werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 14. Aus welchen Gründen werden weder die Bürgerinnen und Bürger noch die Ratsmitglieder der Gemeinde oder die Verwaltung der Gemeinde Wurster Nordseeküste über die Ergebnisse der Schallpegelmessungen entlang der Bahnstrecke Bremerhaven– Cuxhaven im Gebiet der Gemeinde Wurster Nordseeküste informiert? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 15. An welchen konkreten Stellen (Messpunkte) wurde vom Land oder im Auftrag der Landesregierung der Schallpegel entlang der Bahnstrecke Bremerhaven–Cuxhaven im Gebiet der Gemeinde Wurster Nordseeküste gemessen bzw. ermittelt? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/783 4 16. Wie viele Messungen wurden nach welchem Verfahren/Standard, zu welchen Uhrzeiten und in welchem Zeitraum (Datum) im Auftrag der Landesregierung entlang der Bahnstrecke Bremerhaven–Cuxhaven im Gebiet der Gemeinde Wurster Nordseeküste durchgeführt? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 17. Was haben die Messungen, unterteilt nach Messpunkten und Uhrzeiten, im Einzelnen ergeben? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 18. Welcher Handlungsbedarf ergibt sich gegebenenfalls aus den Messergebnissen im Auftrag der Landesregierung entlang der Bahnstrecke Bremerhaven–Cuxhaven im Gebiet der Gemeinde Wurster Nordseeküste, und wie wird die Landesregierung damit zeitlich und inhaltlich umgehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 19. Wie beurteilt die Landesregierung den derzeit gültigen und möglichen Lärmschutz entlang von Schienenstrecken (Bestand, Ausbau, Neubau) bezüglich Vorsorge, Verursacherprinzip und rechtlicher Rahmenbedingungen? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 20. Was wird die Landesregierung in dieser Legislaturperiode unternehmen, um den Schutz von Anwohnern vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Schienenlärm zu verbessern? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. (Verteilt am 02.05.2018) Drucksache 18/783 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Was verbirgt sich hinter den Lärmmessungen der Landesregierung in der Gemeinde Wurster Nordseeküste?