Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/798 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Anja Piel, Helge Limburg, Christian Meyer, Detlev Schulz-Hendel und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Umsetzung des Nachtragshaushaltes 2018: „Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei“, § 60, Grundpflichten, Bundesbeamtengesetz Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Anja Piel, Helge Limburg, Christian Meyer, Detlev Schulz-Hendel und Dragos Pancescu (GRÜNE), eingegangen am 07.03.2018 - Drs. 18/482 an die Staatskanzlei übersandt am 13.03.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 03.05.2018, gezeichnet In Vertretung Dr. Berend Lindner Vorbemerkung der Abgeordneten In der Fragestunde des Landtages vom 1. März dieses Jahres hat der stellvertretende Ministerpräsident auf eine Frage erklärt, dass er von keinen Vorgesprächen mit Personen wisse, die die im Nachtragshaushalt neu geschaffenen Stellen im Rahmen von Ausschreibungen besetzen könnten. In einer zweiten Antwort auf eine Nachfrage hat der stellvertretende Ministerpräsident geantwortet, dass er von keinen formellen Vorgesprächen wisse. Vorbemerkung der Landesregierung In der Vorbemerkung der Fragesteller wird die zweite Antwort des stellvertretenden Ministerpräsidenten ungenau zitiert. Den Begriff „formelle Vorgespräche“ hat er nicht verwendet. Ausweislich des Plenarprotokolls (Stenografischer Bericht der 10. Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 01.03.2018 - S. 752) hat Minister Althusmann gesagt: „Es kann gar keine förmlichen Bewerbungsgespräche geben, Herr Abgeordneter Grascha - auch keine Vorgespräche -, weil die Ausschreibung noch gar nicht raus ist. Das heißt, wer sich mit welcher Qualifikation auf welche Stelle bewirbt, kann ja im Vorfeld noch gar nicht geklärt werden. Dass möglicherweise Menschen an uns herangetreten sind - oder wie auch immer - und gesagt haben: ‚Ich interessiere mich für ...‘, das kommt jeden Tag - das weiß der Kollege Bode - im Wirtschaftsministerium vor. Es kommt jeden Tag im Wirtschaftsministerium vor, dass Menschen sagen: Ich hätte Lust auf diese oder jene Tätigkeit. - Aber etwaige Vorfestlegungen, Vorgespräche, die gezielt auf diese oder jene Position hinführen, sind mir nicht bekannt. Darüber habe ich auch keinerlei Informationen. Ich habe gerade den Staatssekretär noch einmal gefragt. Nein, das Ausschreibungsverfahren ist noch nicht einmal gestartet.“ Den Dienststellen der Landesverwaltung stehen im Rahmen des Organisationsermessens des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers verschiedene Methoden der Personalrekrutierung zur Verfügung . So ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass der Dienstherr als Ausfluss seiner Organisationsgewalt wählen kann, ob er ein Statusamt oder einen Dienstposten durch Umsetzung oder Versetzung und damit statusgleich besetzen will oder ob er die Vergabe auch für Beförderungsbewerberinnen und -bewerber öffnet. Gleiches gilt für die Besetzung von Arbeitsplätzen. Bei Stellenbesetzungen im Wege der Umsetzung oder Versetzung ist es üblich, sich im Vorfeld mit den Betroffenen zu verständigen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/798 2 Weiterhin gehört es zum Alltagsgeschäft der Personalreferate, dass Personen auf unterschiedlichen Wegen auch außerhalb von konkreten Stellenausschreibungen ihr Interesse an einer Mitarbeit in den Ressorts bekunden (z. B. sogenannte Initiativbewerbungen). Alle diese Personen erhalten in der Regel eine Rückmeldung hinsichtlich der Beschäftigungsmöglichkeiten und der hierzu laufenden bzw. beabsichtigten Besetzungsverfahren. Neben einer Kontaktaufnahme durch Interessierte können seitens der Dienststellen vereinzelt Personen angesprochen werden, ob gegebenenfalls Interesse an einem höhengleichen Wechsel besteht , bzw. werden Personen auf zukünftige Ausschreibungsverfahren hingewiesen. Diese Gespräche dienen dem Ziel der bestmöglichen Personalrekrutierung durch die Gewinnung einer möglichst großen Auswahl an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern. All diesen unterschiedlichen Arten von Kontakten ist gemeinsam, dass sie zum normalen Personalgeschäft von Dienststellen gehören und rechtlich auch nicht zu beanstanden sind. 1. Mit welchen Personen haben der Minister, einer der Staatssekretäre, eine Vertreterin oder ein Vertreter des Ministerbüros oder der Referatsgruppe Z Vorgespräche bezüglich einer möglichen Beschäftigung im Bereich des EP 08 geführt? 2. Mit welchen Personen haben der Minister, einer der Staatssekretäre, eine Vertreterin oder ein Vertreter des Ministerbüros oder der Referatsgruppe Z formelle Vorgespräche bezüglich einer möglichen Beschäftigung im Bereich des EP 08 geführt? 3. Mit welchen Personen hatten der Minister, einer der Staatssekretäre, eine Vertreterin oder ein Vertreter des Ministerbüros oder der Referatsgruppe Z anderweitige Kontakte bezüglich einer möglichen Beschäftigung im Bereich des EP 08? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das geltende Recht kennt die Bezeichnung „Vorgespräche“ (oder „formelle Vorgespräche“) nicht. Ein allgemein akzeptiertes einheitliches Verständnis dieses Begriffs gibt es nicht. Im Plenum hat Minister Althusmann angesichts des unklaren und ohne nähere Erläuterung von den Fragestellern verwendeten Begriffs „Vorgespräche“ in seinen beiden Antworten transparent gemacht, wie er den Begriff versteht, und auf dieser Basis geantwortet. Diese Verfahrensweise, also zunächst die Herstellung der Transparenz über das Begriffsverständnis des Antwortenden und dann die Beantwortung auf dieser Basis, entspricht der verfassungsrechtlich vorgezeichneten Verfahrensweise bei unklaren Fragestellungen (vgl. StGH 1/12, Urteil vom 22.10.2012, Nds. MBl. S. 960, 963). Die Fragesteller decken nun erneut nicht ausdrücklich auf, welches gegebenenfalls abweichende Verständnis des Begriffs „Vorgespräche“ sie ihrer Frage zugrunde legen. Aus den Gesamtumständen kann aber nun vermutet werden, dass die Fragesteller eine von dem bisherigen Verständnis des Ministers abweichende Vorstellung haben und mit „Vorgespräche“ jegliche einem Einstellungsgespräch vorgelagerten gesprächsweisen Kontakte meinen, die in irgendeiner Form in Bezug zu den gegebenenfalls zukünftig neu auszuschreibenden Stellen stehen, unabhängig davon, dass die konkrete Stellenbeschreibung zunächst noch nicht feststeht. Kontakte dieser Art, die wie in den Vorbemerkungen dargestellt zum normalen Personalgeschäft von Dienststellen gehören, hat es zu verschiedenen der neu geschaffenen Stellen auch im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) gegeben. Die hierauf gerichteten Fragen können im Hinblick darauf, dass die Fragen 1 bis 3 auf die Namen konkreter Personen gerichtet sind, nicht im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Drucksache beantwortet werden. Personen, mit denen im o. g. Sinne frühzeitige Kontaktgespräche über eine mögliche Beschäftigung im Wirtschaftsministerium geführt werden - unabhängig davon, von welcher Seite die Kontaktinitiative ausgeht -, haben ein legitimes Interesse an der Wahrung des Personalgeheimnisses. Insbesondere stehen diese Personen häufig in laufenden ungekündigten Beschäftigungsverhältnissen und legen in aller Regel Wert darauf, dass ihr Arbeitgeber oder Dienstherr nicht von ihrem beruflichen Veränderungswunsch erfährt. Dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Artikel 2 Abs. 1 i. V. m. Artikel 1 Abs. 1 GG. Deshalb braucht die Landesregierung gemäß Artikel 24 Abs. 3 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung Auskunftsver- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/798 3 langen von Mitgliedern des Landtags nicht zu entsprechen, wenn zu befürchten ist, dass schutzwürdige Interessen Dritter verletzt werden. Inwieweit gegebenenfalls eine Unterrichtung in einer vertraulichen Sitzung eines Fachausschusses erfolgen kann, wird im Einzelfall zu prüfen sein. Dabei spielt auch eine Rolle, inwieweit das jeweilige Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren dann abgeschlossen ist. Eine Einschätzung, was die Fragesteller in Frage 2 mit „formelle Vorgespräche“ meinen, ist der Landesregierung nach wie vor nicht möglich. 4. Hat es im Bereich der übrigen Einzelpläne Vorgespräche der Hausspitzen oder der Personalabteilung mit potenziellen Bewerberinnen oder Bewerbern gegeben? Niedersächsische Staatskanzlei In dem unter den Absätzen 2 bis 5 der Vorbemerkung der Landesregierung dargestellten rechtlich zulässigen Rahmen sind - mit wenigen Ausnahmen - zu allen mit dem Nachtragshaushalt 2018 im Kapitel 02 01 zur Verfügung gestellten Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten vonseiten der Staatskanzlei Vorgespräche mit potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern geführt worden. Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung In dem unter den Absätzen 2 bis 5 der Vorbemerkung der Landesregierung dargestellten rechtlich zulässigen Rahmen sind - mit Ausnahmen - zu allen mit dem Nachtragshaushalt 2018 im Kapitel 16 01 zu Verfügung gestellten Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten vonseiten des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) Vorgespräche mit potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern geführt worden. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Das Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat mit dem Nachtragshaushalt 2018 zur Planung und Einrichtung einer Fachhochschule für die Verwaltung des Landes zwei Stellen erhalten. Mit Besetzungsverfahren hierzu wurde noch nicht begonnen. In Bezug auf die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der neuen Aufgabe wurden selbstverständlich bereits Gespräche geführt und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass an diesen Gesprächen auch „potenzielle“ Bewerberinnen und Bewerber teilgenommen haben. Sofern dies der Fall gewesen sein sollte, haben sich die Gespräche in dem unter den Absätzen 2 bis 5 der Vorbemerkung der Landesregierung dargestellten rechtlich zulässigen Rahmen bewegt. Niedersächsisches Finanzministerium Die neu geschaffene Stelle der Büroleitung ist hausintern und höhengleich durch Umsetzung besetzt worden. In diesem Zusammenhang hat die Hausspitze im Vorfeld der Besetzung Gespräche geführt. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Nein. Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Zu den Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten, die dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Nachhinein aus dem Nachtragshaushalt 2018 für die Geschäftsstelle der Landesbeauftragten für Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zur Verfügung gestellt wurden, sind Vorgespräche mit potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern geführt worden. Diese bewegten sich in dem in der Vorbemerkung erläuterten rechtlich zulässigen Rahmen. Bezüglich der weiteren über den Nachtragshaushalt für den Einzelplan 06 bereitgestellten Stellen ist nicht auszuschließen, dass es vereinzelt Vorgespräche oder Initiativbewerbungen gab bzw. gibt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/798 4 Niedersächsisches Kultusministerium Sowohl Herr Minister Tonne als auch Frau Staatssekretärin Willamowius führen im Rahmen der laufenden Dienstgeschäfte gelegentlich unverbindliche Gespräche mit potenziell geeigneten Personen . Ebenso werden dem Minister und der Staatssekretärin mündlich wie schriftlich Interessenbekundungen oder Initiativbewerbungen von Interessenten entgegengebracht. Vorgespräche mit potenziellen Bewerberinnen oder Bewerbern hat es mit Bezug auf die Besetzung der im Nachtragshaushalt 2018 ausgebrachten sechs zusätzlichen Stellen im Kultusministerium hingegen weder durch die Hausspitze noch durch das Personalreferat des Kultusministeriums gegeben . Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Frau Ministerin Otte-Kinast wird am Rande von Veranstaltungen und sonstigen Terminen des Öfteren von Personen angesprochen, die ihr Interesse an einer beruflichen Verwendung im Ministerium bekunden. Zudem gehen in der Personalabteilung sowie dem Personalreferat regelmäßig Anfragen und Initiativbewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern bzw. Interessierten ein. Es lässt sich - vor diesem Hintergrund und trotz Befragung des vorstehenden Personenkreises - nicht sicher rekonstruieren, dass dabei nicht auch „Vorgespräche“ (im Sinne der Antwort zu Frage 3) mit Personen geführt wurden, die als potenzielle Bewerberinnen und Bewerber für die dem ML im Nachtragshaushalt 2018 für die Pressearbeit bzw. die Aufgabenbereiche Ernährung, Ernährungsinformation und Hauswirtschaft zugestandenen Stellen bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten in Betracht kämen. Niedersächsisches Justizministerium Für den Bereich des Justizministeriums wurden im Nachtragshaushalt zu EP 11 insgesamt vier Stellen ausgewiesen. Lediglich zu den beiden Stellen der Bes.Gr. B 3 das Niedersächsische Landesjustizprüfungsamt und das Referat 103 - Informations- und Kommunikationstechnik (IT), Elektronischer Rechtsverkehr - des Justizministeriums betreffend haben Vorgespräche mit im Sinne der Vorbemerkung potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern stattgefunden. Diese sind in dem in der Vorbemerkung erläuterten rechtlich zulässigen Rahmen geführt worden. Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Nein. 5. Wenn ja, in Bezug auf welche Stellen oder tariflichen Beschäftigungsmöglichkeiten? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. (Verteilt am 07.05.2018) Drucksache 18/798 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Anja Piel, Helge Limburg, Christian Meyer, Detlev Schulz-Hendel und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Umsetzung des Nachtragshaushaltes 2018: „Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei“, § 60, Grundpflichten, Bundesbeamtengesetz