Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/807 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Nachfragen zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten“ (Drucksache 18/360) Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD), eingegangen am 04.04.2018 - Drs. 18/634 an die Staatskanzlei übersandt am 11.04.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 04.05.2018, gezeichnet Barbara Otte-Kinast Vorbemerkung der Abgeordneten Die Antworten der Landesregierung zu oben genannter Anfrage führen zu den folgenden, weiteren Fragen an die Landesregierung. Vorbemerkung der Landesregierung Die Fragen der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drs. 18/643 sind identisch mit den Fragen der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drs. 18/543. Auf die Antwort der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung 18/543 (siehe Drucksache 18/727) wird insofern verwiesen. 1. Wie viele Ausnahmegenehmigungen wurden 2017 erteilt? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele Tiere wurden 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 betäubungslos geschlachtet? Siehe Vorbemerkung. 3. Wem wurden die Ausnahmegenehmigungen erteilt? Siehe Vorbemerkung. 4. Warum wurde der Runderlass des ML vom 18.11.2010 - 204.1-42506/5-134 -, welcher die Anforderungen an die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 4 a Abs. 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes an Angehörige des islamischen Glaubens regelt und am 31.12.2015 außer Kraft getreten ist, nicht verlängert? Siehe Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/807 2 5. Welche Anforderungen stellen die Veterinärbehörden seitdem an die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 4 a Abs. 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes? Siehe Vorbemerkung. 6. Sieht die Landesregierung die Methode der Elektrokurzzeitbetäubung als tierschutzkonform an? Und wenn ja, warum? Siehe Vorbemerkung. (Verteilt am 07.05.2018) Drucksache 18/807 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nachfragen zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Ausnahmegenehmi-gungen zum betäubungslosen Schlachten“ (Drucksache 18/360)