Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/809 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Anja Piel, Detlev Schulz-Hendel und Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Wie trifft die Landesregierung ihre Entscheidungen im VW-Aufsichtsrat? Anfrage der Abgeordneten Anja Piel, Detlev Schulz-Hendel und Stefan Wenzel (GRÜNE), eingegangen am 04.04.2018 - Drs. 18/630 an die Staatskanzlei übersandt am 11.04.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 05.05.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten Laut Presseberichten hat sich der niedersächsische Wirtschaftsminister und Mitglied im VW- Aufsichtsrat, Dr. Bernd Althusmann, bei einer Sitzung des Aufsichtsrates geweigert, einer Vorlage zum Thema Vergütung des Vorstandes zuzustimmen. Nachdem die HAZ am 26. März erstmals über den Vorgang berichtete, schrieb sie am 27. März hierzu: „Althusmann soll es abgelehnt haben , darüber abzustimmen - angeblich aus Mangel an Informationen. Das ist insofern ungewöhnlich , als die 20 stimmberechtigten Mitglieder im VW-Aufsichtsrat fast immer einstimmig votieren. Ministerpräsident Weil dagegen, der als Mitglied im Präsidialausschuss vorab über die Themen der Aufsichtsratssitzungen informiert ist, hat dem Vernehmen nach zugestimmt.“ Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung kommentiert Presseberichte nicht. Die Gespräche innerhalb einer Aufsichtsratssitzung unterliegen zudem der Geheimhaltung. 1. Stimmt es, dass Wirtschaftsminister Althusmann die Vorlage zur Vergütung des Vorstands vor Sitzungsbeginn nicht kannte? Wenn ja, warum nicht? Presseberichte werden von der Landesregierung nicht kommentiert oder bewertet. Auf die Vorbemerkung wird zudem Bezug genommen. 2. Wann ist die Vorlage zur Vergütung des Vorstands an Minister Althusmann verschickt worden, und wann ist sie eingegangen? Auch die inhaltlichen Unterlagen zur Vorbereitung einer Aufsichtsratssitzung unterliegen bereits der Grundinformation zu einem „Ob“ und mithin auch zu einem Vorlagetermin den Verschwiegenheitspflichten der Aufsichtsratsmitglieder. Die in § 116 Satz 2 AktG eigens betonte Verschwiegenheitspflicht gilt als besondere Ausprägung der organschaftlichen Treuepflicht. 3. Wann und durch wen erhielt der Ministerpräsident die Vorlage? Auf die Antwort zu Frage 2 wird Bezug genommen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/809 2 4. In welcher Weise bereiten die durch die Landesregierung gestellten Mitglieder des VW- Aufsichtsrates die Sitzungen des Aufsichtsrates vor? Die Mitglieder der Landesregierung lassen sich - soweit erforderlich - im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu Einzelfragen vorbereiten. 5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die durch sie gestellten Mitglieder des VW- Aufsichtsrates dort einheitlich abstimmen? Die Mitglieder der Landesregierung stehen auch zu den Themen der Aufsichtsratstätigkeit in fortwährendem Kontakt. Im Übrigen wird auf die im Beteiligungshandbuch der Landesregierung niedergelegten Grundsätze Bezug genommen. Das Beteiligungshandbuch ist im Internet einsehbar und kann auch heruntergeladen werden: https://www.mf.niedersachsen.de/live/search.php?_ psmand=5&q=Beteiligungshandbuch&searchMode=0&searchType=0&searchInst=www.mf.nieders achsen.de 6. Welche Gremien sind in der Staatskanzlei und im Wirtschaftsministerium für die Vorbereitung von Sitzungen des VW-Aufsichtsrates zuständig, und wie gewährleisten sie einen gelingenden Austausch? Sowohl in der Staatskanzlei als auch im Wirtschaftsministerium sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den gegebenenfalls anstehenden Fragestellungen in einer Vorbereitung befasst. Wie üblich, pflegen auch diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen ständigen fachlichen Austausch, soweit es die besondere Materie des Aktienrechts zulässt. 7. Welche neuen Aufgaben übernehmen die dafür extra geschaffenen Stellen im Wirtschaftsministerium ? Im Wirtschaftsministerium wird die Kompetenz zu gesellschaftsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen verstärkt, die im Rahmen der Vorbereitungen des Ministers als von der Landesregierung entsandtes Aufsichtsratsmitglied entstehen. 8. Wie bewertet die Landesregierung die Fragen, um die es laut Presseberichten in der infrage stehenden Vorlage ging, nämlich die Begrenzung von Vergütungen des VW- Vorstandes? Die Landesregierung kommentiert und bewertet Presseberichte nicht. Auf die Vorbemerkung wird Bezug genommen. (Verteilt am 07.05.2018) Drucksache 18/809 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Anja Piel, Detlev Schulz-Hendel und Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Wie trifft die Landesregierung ihre Entscheidungen im VW-Aufsichtsrat?