Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/820 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Anja Piel, Detlev Schulz-Hendel und Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Was weiß die Landesregierung über Bleibeboni bei VW in Deutschland? Anfrage der Abgeordneten Anja Piel, Detlev Schulz-Hendel und Stefan Wenzel (GRÜNE), eingegangen am 05.04.2018 - Drs. 18/636 an die Staatskanzlei übersandt am 11.04.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 07.05.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten Laut Recherchen der Süddeutschen Zeitung, des NDR und des WDR hat VW in den USA Beschäftigten Boni im Umfang von etwa 4,5 Millionen Dollar ausgezahlt. Die Süddeutsche Zeitung schreibt am 3. April: „Unter den Empfängern sind Manager, die eng in die Abläufe der Abgasaffäre eingebunden waren, darunter der langjährige VW-Amerika-Chefjustiziar David Geanacopoulos. Mindestens zehn Bonusempfänger wurden bereits als Zeugen im Zusammenhang mit dem Skandal um manipulierte Schadstoffwerte bei Dieselfahrzeugen vernommen.“ Im selben Artikel wird der Anwalt Michael Hausfeld mit den Worten zitiert, die Zahlung von Boni an Personen, die in die Abgasmanipulationen bei VW verwickelt sind, sehe „nach einem Schweigegeld aus, danach, dass Loyalität erkauft wird. Nicht im Sinne der Wahrheit, sondern im Sinne der Firma.“ Vorbemerkung der Landesregierung Über die öffentlich gemachten Angaben von Volkswagen hinaus liegen der Landesregierung keine Informationen zu dem Thema vor. Zum Hintergrund jedoch Folgendes: In der Industrie ist ein Retention Bonus weltweit ein gängiges Instrument zur Mitarbeiterbindung. Auch die Volkswagen Group of America nutzt diese und andere Bonussysteme, um sich im Wettbewerb um besonders qualifizierte Mitarbeiter und Bewerber als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Die Gratifikation erhält die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter, wenn sie oder er über die vertraglich festgelegte Laufzeit im Unternehmen verblieben ist und ihre oder seine Aufgaben gemäß seinem Vertrag zur Zufriedenheit des Arbeitgebers erledigt hat. Weitere Bedingungen bestehen nicht. Die Volkswagen Group of America hat auch schon lange vor der Diesel-Krise mit sogenannten Retention Bonuses gearbeitet. Eine Bewertung bzw. Kommentierung der Darstellungen in Medienberichten kommentiert die Landesregierung nicht. In den USA unterliegen die Mitarbeiter einer sogenannten Discovery, also einer Verpflichtung, gegenüber den Behörden wahrheitsgemäße Aussagen zu den Vorgängen im Zusammenhang mit der Diesel-Krise zu treffen. Was sie in den USA auch schon in vielen Dutzend Verfahren getan haben. Falsche oder unvollständige Angaben hätten schwere strafrechtliche Konsequenzen . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/820 2 1. Welche Informationen hat die Landesregierung über die Zahlung sogenannter Bleibeboni in den USA? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird Bezug genommen 2. Welche Informationen hat die Landesregierung über die Zahlung sogenannter Bleibeboni in anderen Ländern? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird Bezug genommen. 3. Wurden solche Bleibegelder auch an Beschäftigte in Niedersachsen ausgezahlt? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die über das hinausgehen, was öffentlich bekannt ist. Insofern wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. In welcher Höhe zahlte VW Bleibeboni in den USA und Deutschland in den Jahren 2008 bis 2018? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. An wie viele Beschäftigte zahlte VW Bleibeboni in den USA und Deutschland in den Jahren 2008 bis 2018? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Zahlung von Boni an Personen, gegen die im Zuge der Abgasmanipulationen ermittelt wurde oder wird? Die Volkswagen AG hat angegeben, in den USA im Zuge des Diesel-Skandals im Herbst 2015 mit einer Reihe hochqualifizierter Mitarbeiter, die wichtig für das Unternehmen waren und sind, Retention -Bonus-Vereinbarungen getroffen zu haben - teilweise auch erstmalig. Dies sei im Kontext der überaus herausfordernden Situation zu betrachten, in der sich das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt befand. Für die VW Group of America habe es hohe Priorität gehabt, wichtige Mitarbeiter und deren Know-how nachhaltig zu sichern. 7. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, Boni zurückzufordern, die an Personen gezahlt wurden, welche an den Abgasmanipulationen beteiligt waren? Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen von Beschäftigten, zumal im Falle strafgerichtlicher Verurteilungen , müssen zwingend auch arbeitsrechtliche Maßnahmen geprüft werden. Das ist integraler Bestandteil der Compliance-Pflicht jedes Unternehmens. Die Volkswagen AG prüft nach eigenen Angaben die angemessenen Maßnahmen in solchen Fällen sehr sorgfältig und nach eingehender Würdigung des spezifischen Sachverhalts. 8. Wann wurden der Ministerpräsident und der Wirtschaftsminister über die Zahlung von Bleibeboni informiert? Der Ministerpräsident wurde über das Thema durch eine Presseanfrage kurz vor der Veröffentlichung informiert. Der Wirtschaftsminister hat von den Recherchen des NDR seiner Erinnerung nach am Tag der Veröffentlichung am 03.04.2018 erfahren. Die Staatskanzlei hatte eine diesbezügliche E-Mail von VW vom 30.03.2018 am 03.04.2018 als vertrauliche Information an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung weitergeleitet. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/820 3 9. Haben der Ministerpräsident und der stellvertretende Ministerpräsident im Aufsichtsrat den Boni-Zahlungen ohne Einwände zugestimmt? Der Aufsichtsrat war mit dieser Frage nicht befasst. (Verteilt am 08.05.2018) Drucksache 18/820 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Anja Piel, Detlev Schulz-Hendel und Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Was weiß die Landesregierung über Bleibeboni bei VW in Deutschland?