Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/838 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Aufnahme syrischer Flüchtlinge Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 04.04.2018 - Drs. 18/689 an die Staatskanzlei übersandt am 18.04.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 07.05.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten Der Bürgerkrieg in Syrien dauert bereits seit März 2011 an, und ein Ende ist leider nicht absehbar. Die Anrainerstaaten stoßen angesichts des anhaltenden Zuzugs von Flüchtlingen seit Langem an ihre Kapazitätsgrenzen. Die EU übernimmt im Vergleich zu den Nachbarländern Syriens nur einen Bruchteil der Flüchtlinge. Legale Wege in die EU gibt es verhältnismäßig wenige. Niedersachsen und auch der Bund hatten allerdings mehrere Aufnahmeprogramme aufgelegt, über die sich für zahlreiche Syrerinnen und Syrer eine neue Lebensperspektive in Deutschland ergeben hat. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich im Jahr 2015 verpflichtet, 160 000 Flüchtlinge, die sich in Griechenland und Italien aufhalten, innerhalb der EU umzuverteilen (Relocation). Das deutsche Kontingent betrug 27 536 Personen. Bis August 2017 wurden davon laut BAMF nur 7 390 Personen tatsächlich aufgenommen, in Niedersachsen in 2016 und 2017 1 058 Personen. Der Beschluss der EU lief im September 2017 aus. Eine Verlängerung ist nicht in Sicht. Immer wieder reisen Personen außerhalb dieser eröffneten Möglichkeiten eigenständig nach Deutschland ein. Über die diesbezüglichen Zahlen und Umstände liegen, auf Niedersachsen bezogen , kaum Informationen vor. 1. Wie viele syrische Staatsangehörige leben zurzeit und lebten jeweils zum Ende der Jahre 2010 bis 2017 in Niedersachsen (bitte nach Aufenthaltsstatus/-titel, Aufenthaltsdauer und Altersgruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene bis 65, Erwachsene über 65) aufschlüsseln)? Die nachstehende Übersicht basiert auf der statistischen Aufbereitung der Daten des Ausländerzentralregisters (AZR), welche durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt und monatlich an die Länder übermittelt wird. Nachstehend sind die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Syrer, die Anzahl der Syrer, die einen Aufenthaltstitel nach dem fünften Kapitel des Aufenthaltsgesetzes (außer § 26) besitzen, sowie die Altersstruktur der sich in Niedersachsen aufhaltenden Syrer aufgeführt. Die Daten sind jeweils zum 31.12. eines Jahres und zum Stichtag 28.02.2018 erhoben. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/838 2 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 (Stand Februar) Insg. in NI 5.469 6.111 7.200 9.582 17.013 41.324 67.376 74.642 75.927 Aufenthaltstitel aufgrund völkerrechtlicher , humanitärer oder politischer Gründe 953 1.012 3.054 4.547 8.261 14.348 35.635 51.725 52.764 Bis 16 Jahre 329 1.658 1.908 2.486 4.587 11.528 21.471 25.198 25.441 16 bis 17 Jahre 51 254 293 405 637 1.666 2.670 2.580 2.453 18 bis 65 Jahre 556 4.104 4.861 6.456 11.311 27.282 42.184 45.677 46.784 über 65 Jahre 17 95 138 235 478 847 1.050 1.187 1.249 2. Wie viele Personen aus Syrien wurden jeweils in den einzelnen Monaten seit Beginn des Bürgerkriegs in Niedersachsen registriert? Insgesamt wurden von Januar 2011 bis März 2018 55 032 asylsuchende Personen aus Syrien im EASY-System registriert. Diese teilen sich wie folgt auf den gefragten Zeitraum auf: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Januar 29 26 116 164 473 2.797 331 346 Februar 34 7 50 157 255 2.539 304 292 März 28 21 55 183 483 615 301 339 April 23 29 103 217 380 373 229 Mai 35 33 86 268 431 340 273 Juni 45 24 102 347 794 319 261 Juli 26 87 152 458 1.675 255 264 August 61 127 159 477 3.356 294 397 September 20 104 133 665 6.630 233 302 Oktober 62 141 128 465 7.647 256 243 November 47 116 148 358 9.542 234 295 Dezember 30 60 156 435 3.476 328 333 Bei dem EASY-System handelt es sich um eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer. Bei den EASY-Zahlen sind Fehl- und Doppelerfassungen wegen der zu diesem Zeitpunkt noch fehlenden erkennungsdienstlichen Behandlung und der fehlenden Erfassung der persönlichen Daten nicht ausgeschlossen. 3. Wie viele davon haben bereits einen Asylantrag mit welchem Ergebnis gestellt? Eine Aufschlüsselung der EASY-Daten nach gestellten Asylanträgen ist leider nicht möglich, da eine solche Auswertung in dem System nicht vorgesehen ist. Daher wurde die Beantwortung dieser Frage aus der offiziellen monatlichen Antrags-, Entscheidungs - und Bestandsstatistik des für die Asylverfahrensstatistik gesetzlich zuständigen BAMF generiert . Die gestellten Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen teilen sich von Januar 2011 bis März 2018 wie folgt auf die einzelnen Monate auf: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Januar 28 68 138 202 283 1.341 270 280 Februar 47 92 85 217 347 2.389 261 201 März 35 88 87 210 309 2.584 322 180 April 38 110 98 179 317 2.347 260 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/838 3 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Mai 63 107 121 278 353 2.959 340 Juni 64 83 92 256 406 3.915 395 Juli 63 136 124 302 526 3.567 375 August 57 131 149 292 351 3.976 491 September 83 110 139 370 1.018 1.652 335 Oktober 91 154 133 591 1.313 523 374 November 99 146 171 454 1.381 283 472 Dezember 100 64 145 256 1.136 329 361 Eine Auswertung der o. g. Daten bezogen auf die Ergebnisse der Entscheidungen über die Asylanträge ist im Einzelnen nicht möglich. Die vom BAMF erstellte Entscheidungsstatistik stellt die Entscheidungen bezogen auf die jeweilige Gesamtzahl aller vom BAMF innerhalb eines Jahres getroffenen Entscheidungen dar, in die auch Entscheidungen über Asylanträge aus den Vormonaten bzw. -jahren einfließen. Die im Folgenden aufgeschlüsselten Entscheidungen des BAMF beziehen sich daher auf die jeweilige Gesamtsumme aller innerhalb des jeweiligen Jahres getroffenen Entscheidungen des BAMF über Asylanträge syrischer Staatsangehöriger und nehmen somit nicht Bezug auf die o. g. Zahlen der monatlich gestellten Asylanträge. Entscheidungen über Asylanträge insgesamt Anerkennungen als Asylberechtig - te (Artikel 16 a GG) Anerkennungen als Flüchtling (§ 3 Abs. 1 AsylG) Gewährung subsidiären Schutzes (§ 4 Abs. 1 AsylG) Feststellung eines Abschiebungs - verbotes (§ 60 Aufenth G) Ablehnungen sonstige Verfahrenserledi - gungen 2011 198 17 60 - 9 65 47 2012 1.635 42 339 - 1.199 4 51 2013 1.271 31 407 - 733 6 94 2014 2.966 273 1.960 264 1 - 468 2015 8.636 162 7.668 4 54 - 748 2016 27.238 29 14.211 12.051 102 13 782 2017 12.960 95 4.443 7.481 18 35 888 bis März 2018 1.386 14 367 657 10 10 328 4. Wie viele Personen aus Syrien wurden in den einzelnen Jahren seit 2011 jeweils abgeschoben , abzuschieben versucht, in einen anderen EU-Staat rücküberstellt oder rückzuüberstellen versucht? Eine Statistik über Abschiebungsversuche nach Staatsangehörigkeit wird in Niedersachsen nicht geführt. Nachstehend sind daher nur die tatsächlich durchgeführten Abschiebungen und Überstellungen des jeweiligen Jahres aus Niedersachsen dargestellt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Abschiebungen nach Syrien selbst seit 2012 nicht mehr durchgeführt werden. Lediglich bei den in den Jahren 2010 und 2011 durchgeführten Abschiebungen handelt es sich um Abschiebungen in den Herkunftsstaat Syrien. Bei den unten aufgeführten Abschiebungen ab 2012 handelt es sich hingegen um Abschiebungen in andere Staaten, in denen die abgeschobene Person bereits eine Schutzanerkennung erhalten hat. Die Rücküberstellungen in den sogenannten Dublin-Verfahren erfolgen in den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Mitgliedstaat und bei international Schutzberechtigten in den jeweils schutzgewährenden EU-Staat. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/838 4 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 (Stand März) Gesamt 11 7 5 2 3 17 33 33 5 Davon Abschiebungen 10 6 1 1 0 5 4 5 1 Davon Dublin- Überstellungen 1 1 4 1 3 12 29 28 4 5. Wie viele syrische Staatsangehörige leben zurzeit in Niedersachsen, die a) nach der Eintragung in das Melderegister seit Anfang des Jahres 2011 im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörden in eine Wohnung eingezogen sind (bitte möglichst ohne Personen mit Niederlassungserlaubnis), b) im Rahmen der humanitären Aufnahmeprogramme des Bundes aufgenommen wurden und aa) selbsttätig eingereist sind, bb) gruppenweise im Rahmen einer organisierten Einreise kamen, c) aus besonderen politischen Interessen auf Grundlage von § 22 AufenthG aufgenommen wurden, d) im Rahmen der Aufnahmeanordnung Niedersachsens zu hier lebenden Verwandten nachziehen konnten, e) subsidiär schutzberechtigt sind? Zu Frage 5 a: Zum Stand 26.04.2018 sind in Niedersachsen 73 169 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit im Melderegister gemeldet, die seit dem 01.01.2011 eine Wohnung bezogen haben. Dabei wurden alle Personen berücksichtigt, die in Niedersachsen ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben . Im Melderegister werden keine Informationen über den Aufenthaltstitel gespeichert, daher konnten gegebenenfalls in der Zahl enthaltene Personen mit Niederlassungserlaubnis nicht herausgefiltert werden. Zu Frage 5 b Buchst. aa: Zum Stichtag 28.02.2018 lebten 1 255 Syrer in Niedersachsen, denen eine Aufnahmezusage nach § 23 Abs. 2 AufenthG erteilt wurde. Zu Frage 5 b Buchst. bb: Zum Stichtag 28.02.2018 lebten 186 Syrer in Niedersachsen, die eine Aufnahmezusage als Resettlement -Flüchtlinge erhielten. Zu Frage 5 c: Zum Stichtag 28.02.2018 lebten 40 Syrer in Niedersachsen, die auf Grundlage von § 22 AufenthG aufgenommen wurden. Zu Frage 5 d: Im Rahmen der niedersächsischen Anordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Niedersachsen lebenden Verwandten beantragen , wurden nach der Statistik des Auswärtigen Amtes (Stand 31.03.2018) insgesamt 5 235 Visa durch die deutschen Auslandsvertretungen erteilt. Wie viele der mit entsprechendem Visum eingereisten Personen Anträge auf Asyl oder auf Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention gestellt haben und wie viele davon jeweils anerkannt wurden, ist der Landesregie- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/838 5 rung nicht bekannt. Auch ist nicht bekannt, wie viele Personen Niedersachsen gegebenenfalls wieder verlassen haben. Zum Stichtag 28.02.2018 lebten 721 Syrer in Niedersachsen, die im Rahmen der Aufnahmeanordnung Niedersachsens zu hier lebenden Verwandten nachgezogen und derzeit (noch) im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG sind. Zu Frage 5 e: Zum Stichtag 28.02.2018 lebten 17 039 Syrer in Niedersachsen, die subsidiär schutzberechtigt sind. 6. a) Wie viele Personen aus Syrien, die seit Beginn des Bürgerkriegs im Jahr 2011 nach Niedersachsen eingereist sind, aa) waren familiennachzugsberechtigt bzw. vom Familiennachzug ausgeschlossen (bitte den Familiennachzug zu unbegleitet eingereisten Minderjährigen separat darstellen), bb) haben jeweils in den Jahren seit 2011 wie viele Personen im Rahmen des Familiennachzugs nachgeholt (bitte den Familiennachzug zu unbegleitet eingereisten Minderjährigen und insbesondere im Rahmen der Härtefallregelung für den Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen separat darstellen)? Zu Frage 6 a Buchst. aa: Das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Registerbehörde geführte AZR enthält keine Angaben über die Anzahl der an bestimmte Staatsangehörige in bestimmten Zeiträumen erteilten Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattungen und Duldungen, sondern bildet nur den zu einem bestimmten Stichtag vorhandenen Bestand ab. Selbst wenn das BAMF im Rahmen einer Sonderauswertung des Ausländerzentralregisters derartige Daten fristgerecht generieren könnte, wäre eine Beantwortung der Frage nicht möglich, weil sich aus diesen Daten nicht die familiäre Situation der Syrerinnen und Syrer ergeben würde. Hinzu kommt, dass diese Datenlage ebenfalls keine verlässlichen Rückschlüsse darauf zuließe, ob Angehörige dieser Personen die Voraussetzungen für einen Familiennachzug erfüllten bzw. erfüllen oder nicht. Daher ist der Landesregierung eine Beantwortung der Frage nicht möglich. Zu Frage 6 a Buchst. bb: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor, sodass ihr eine Beantwortung der Frage nicht möglich ist. 6. b) Wie viele Einreisevisa wurden jeweils in den Jahren seit 2011 in diesem Zusammenhang aa) beantragt (bitte den Familiennachzug zu unbegleitet eingereisten Minderjährigen separat darstellen), bb) erteilt (bitte den Familiennachzug zu unbegleitet eingereisten Minderjährigen separat darstellen), cc) abgelehnt (bitte den Familiennachzug zu unbegleitet eingereisten Minderjährigen separat darstellen), dd) noch nicht entschieden (bitte den Familiennachzug zu unbegleitet eingereisten Minderjährigen separat darstellen)? Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/838 6 Für Visaangelegenheiten ist der Bund, konkret die vom Auswärtigen Amt ermächtigten Auslandsvertretungen , zuständig (§ 71 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes). Daher liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 7. Welcher Anteil der aktuell in Niedersachsen erfassten syrischen Flüchtlinge fällt unter das Dublin-Abkommen (bitte auch absolute Zahlen angeben)? Das Verfahren nach der Dublin-III-Verordnung liegt in der Zuständigkeit des BAMF. Dem Land Niedersachsen liegen keine Daten vor, wie viele syrische Flüchtlinge unter das Dublin-Abkommen fallen 8. a) Wie viele der im Rahmen der Aufnahmeprogramme des Bundes und des Landes aufgenommenen syrischen Staatsangehörigen haben Anträge auf Asyl oder auf Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention gestellt? Der Bund hat insgesamt drei humanitäre Aufnahmeprogramme für insgesamt 20 000 besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge aufgelegt (HAP 1 im Mai 2013 für 5 000 Personen, HAP 2 im Dezember 2013 für 5 000 Personen sowie HAP 3 im Juli 2014 für 10 000 Personen). Nach der Statistik des Auswärtigen Amts (Stand 31.03.2018) wurden im Rahmen der Bundesprogramme insgesamt 20 137 Visa durch die deutschen Auslandsvertretungen erteilt. Aus dem ersten und zweiten Bundesaufnahmekontingent sind 882 Personen und aus dem dritten Bundesaufnahmekontingent 811 Personen in Niedersachsen aufgenommen worden. Im Rahmen der niedersächsischen Anordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Niedersachsen lebenden Verwandten beantragen , wurden nach der Statistik des Auswärtigen Amts (Stand 31.03.2018) insgesamt 5 235 Visa durch die deutschen Auslandsvertretungen erteilt. Wie viele der im Rahmen der Aufnahmeprogramme des Bundes und des Landes aufgenommenen syrischen Staatsangehörigen Anträge auf Asyl oder auf Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention gestellt haben, und wie viele davon jeweils anerkannt wurden, ist der Landesregierung nicht bekannt. 8. b) Wie viele davon wurden jeweils anerkannt? Auf die Antwort zu Frage 8 a) wird verwiesen. 9. Wie viele Personen wurden jeweils in Niedersachsen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms (möglichst nach den einzelnen Programmen HAP 1, 2 und 3 trennen) aufgenommen? Auf die Antwort zu Frage 8 a) wird verwiesen. 10. Wie viele Personen wurden in Niedersachsen im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms aufgenommen? Auf die Antwort zu Frage 8 a) wird verwiesen. 11. Beabsichtigt die Landesregierung die Verlängerung oder Neuauflage der niedersächsischen Aufnahmeanordnung für syrische Flüchtlinge? Bitte begründen. Derzeit ist keine Verlängerung oder Neuauflage der niedersächsischen Anordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Niedersachsen lebenden Verwandten beantragen, beabsichtigt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/838 7 Nach der vom Auswärtigen Amt herausgegebenen Statistik über die Zahl der im Rahmen der Länderaufnahmeanordnungen erteilten Visa zum Stichtag 31.03.2018 liegen Nordrhein-Westfalen mit 8 708 Visa (36,88 %) und Niedersachsen mit 5 235 Visa (22,17 %) mit großem Abstand vor den anderen Ländern. Im Verhältnis zum Königsteiner Schlüssel hat Niedersachsen damit weit mehr Menschen aufgenommen als alle anderen Länder, auch mehr als diejenigen Länder, deren Programme derzeit noch laufen. Bei der Entscheidung über ein Landesaufnahmeprogramm sind immer auch die sich verändernden Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Bei der Auflage von humanitären Aufnahmeprogrammen gilt es insbesondere in den Blick zu nehmen, welche Anforderungen die Kommunen insgesamt bei der Aufnahme und der Integration von Schutzsuchenden zu bewältigen haben. 12. a) Welche haushälterischen Voraussetzungen wären für die Verlängerung der niedersächsischen Aufnahmeanordnung für syrische Flüchtlinge erforderlich, liegen zurzeit vor und sind noch zu schaffen? Die Schaffung von haushälterischen Voraussetzungen wäre abhängig von der Ausgestaltung einer entsprechenden niedersächsischen Aufnahmeanordnung für syrische Flüchtlinge (insbesondere Fallzahlen bzw. Höhe eines Kontingents sowie Umfang der eingeforderten Verpflichtungserklärungen ). 12. b) Wie ist es zum Vergleich in anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen um eine Landesaufnahmeanordnung bestellt? Aktuell verfügen die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen über eine entsprechende Aufnahmeanordnung. Nach der vom Auswärtigen Amt herausgegebenen Statistik über die Zahl der im Rahmen der Länderaufnahmeanordnungen erteilten Visa zum Stichtag 31.03.2018 stellt sich die Situation wie folgt dar: Land Statistik Visa AA zum 31.03.2018 (Absolut | in % | Königsteiner Schlüssel) Baden-Württemberg 885 3,75 13,02 Bayern 0 0 15,55 Berlin 887 3,76 5,09 Brandenburg 368 1,56 3,03 Bremen 315 1,33 0,95 Hamburg 396 1,68 2,56 Hessen 2.488 10,54 7,36 Mecklenburg-Vorpommern 109 0,46 2,00 Niedersachsen 5.235 22,17 9,37 Nordrhein-Westfalen 8.708 36,88 21,14 Rheinland-Pfalz 840 3,56 4,83 Saarland 52 0,22 1,20 Sachsen 581 2,46 5,02 Sachsen-Anhalt 732 3,1 2,77 Schleswig-Holstein 1.300 5,51 3,42 Thüringen 713 3,02 2,68 13. a) Wie viele der Flüchtlinge, die Deutschland im Rahmen seiner Relocation- Verpflichtungen bisher aufgenommen hat, sind Syrerinnen/Syrer? Von den Personen, die Deutschland im Rahmen seiner Relocation-Verpflichtungen bisher aufgenommen hat, sind 3 939 Personen syrischer Herkunft. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/838 8 13.b) Wie viele Relocation-Flüchtlinge sind nach Niedersachsen gekommen, und wie viele davon waren Syrerinnen/Syrer? Das Land Niedersachsen hat bislang 1 086 Personen im Rahmen der Relocation-Verpflichtung aufgenommen, 339 Personen davon sind syrischer Herkunft. 13. c) Warum wurden die Soll-Zahlen nicht erreicht? Deutschland hat sich im Rahmen der EU-Ratsbeschlüsse vom 14.09.2015 (2015/1523) und 22.09.2015 (2015/1601) verpflichtet, sich an der Umverteilung von 160 000 Asylsuchenden aus Griechenland und Italien zu beteiligen. Voraussetzung für das Relocation-Verfahren ist, dass die Asylsuchenden aus Herkunftsländern stammen, bei denen die durchschnittliche Anerkennungsquote in der EU mindestens 75 % beträgt. Mit EU-Ratsbeschluss vom 29.09.2016 (2016/1754) wurde die zusätzliche Option geschaffen, die festgelegten Aufnahmequoten zum Teil auch durch die Aufnahme von syrischen Staatsangehörigen und Staatenlosen aus der Türkei zu erfüllen. Das Bundesinnenministerium hat mit Aufnahmeanordnungen vom 11.01.2017 und 29.12.2017 die Möglichkeit geschaffen, von dieser Option Gebrauch zu machen. Die Durchführung des Relocation-Verfahrens obliegt dem Bund. Der Landesregierung liegen insoweit keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 13. d) Welche Rolle spielt das sogenannte EU-Türkei-Abkommen dabei? Auf die Antwort zu Frage 13 c) wird verwiesen. 14. Was hat die Landesregierung inzwischen hinsichtlich der Entlastung von Bürgen für syrische Flüchtlinge erreicht? Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich auf Initiative Niedersachsens mit der Problematik befasst und am 07./08.12.2017 folgenden Beschluss gefasst: 1. Die IMK stellt fest, dass im Rahmen der Programme der Länder zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge viele Verpflichtungsgeber bei der Abgabe ihrer Verpflichtungserklärung davon ausgegangen sind, dass ihre Verpflichtung mit der Anerkennung des Betroffenen als Schutzberechtigter endet. In einigen Ländern sehen sich Betroffene mit hohen Rückforderungen von öffentlichen Leistungen konfrontiert. 2. Die IMK bittet daher die Länder Niedersachsen und Hessen, mit dem BMAS Gespräche zur Lösung der Problematik zu führen. Vor dem Hintergrund dieses Beschlusses fand nach diversen Gesprächen von Minister Pistorius mit Vertretern der Bundesregierung (u. a. mit der geschäftsführenden Bundesarbeitsministerin, dem geschäftsführenden Bundesinnenminister und dem Chef des Bundeskanzleramts) am 26.02.2018 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Gespräch auf Staatssekretärsebene statt, an dem auch Vertreterinnen und Vertreter des Bundesinnenministeriums und des Bundeskanzleramts teilgenommen haben. Erreicht werden konnte, dass die Jobcenter nach Feststellung der Erstattungsansprüche gegenüber den Verpflichtungsgebern die Ansprüche befristet niederschlagen bis eine endgültige Klärung der Rechtslage durch das Bundesverwaltungsgericht erfolgt ist. Das BMAS hat sich mit Schreiben vom 16.03.2018 an die Bundesagentur für Arbeit sowie nachrichtlich an die für das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende ) zuständigen obersten Landesbehörden und die kommunalen Spitzenverbände gewandt. Das BMAS hat hierbei festgelegt, dass Erstattungsforderungen gegen Verpflichtungsgeber fristwahrend festgesetzt, jedoch zunächst befristet niedergeschlagen werden, sodass keine Vollstreckung erfolgt . Dies entspricht der Vereinbarung aus dem Gespräch vom 26.02.2018. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/838 9 Vor dem Hintergrund der Behördenzuständigkeit des Bundes und der Tatsache, dass der Bund erst mit dem Integrationsgesetz am 06.08.2016 eine gesetzliche Klarstellung vorgenommen hat, liegt die Verantwortung zur Lösung der dargestellten Problematik weiter auf Bundesebene. Die Landesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, dass Lösungen auf Bundesebene gefunden werden, damit im Ergebnis Verpflichtungsgeber nicht unbillig und unangemessen in die Pflicht genommen werden. (Verteilt am 11.05.2018) Drucksache 18/838 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Aufnahme syrischer Flüchtlinge