Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/858 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Wie bewertet die Landesregierung den „Südsee-Plan“ in Bad Salzdetfurth? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Horst Kortlang (FDP), eingegangen am 06.04.2018 - Drs. 18/654 an die Staatskanzlei übersandt am 12.04.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 08.05.2018, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Am 12. März 2018 berichtete die Hildesheimer Allgemeine Zeitung über den seit 25 Jahren existierenden „Südsee-Plan“, der die Errichtung eines Sees in Bad Salzdetfurth zwischen dem alten Bahnhof Bodenburg und dem Ortsteil Östrum vorsehe (Seite 19). Der FDP-Ortsverband Bad Salzdetfurth habe eine Informationsveranstaltung durchgeführt, um der Bevölkerung das Projekt näher zu bringen. „Das Thema Hochwasser lässt uns nicht los. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Oftmals ist der Eindruck entstanden, dass sich zu wenig tut. Und neben dem Schutz gibt es durch den See auch einen Mehrwert für die Bevölkerung“, erläutert der FDP-Ortsvorsitzende Thomas Seidler den möglichen Nutzen des Projekts. Gespeist werden solle der See hauptsächlich aus den Bächen Alme und Riehe. Dadurch könne Überflutungen der Flüsse Lamme und Innerste entgegengewirkt werden. Schnell ansteigende Pegelstände in Bad Salzdetfurth, wie in der Vergangenheit vorgekommen, könnten so in Zukunft verhindert werden. Die Errichtung eines Strandbades und einer Bootsverleihstation seien mögliche Attraktionen zur Schaffung eines zusätzlichen wirtschaftlichen Nutzens des Projektes durch einen Mehrwert für den Tourismus sowie positive Beiträge für das städtische Projekt „Konsequent in die Zukunft“. Vorbemerkung der Landesregierung Gemäß § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben die Gemeinden im Rahmen ihrer allgemeinen Daseinsvorsorge einen ausreichenden Hochwasserschutz zu gewährleisten. Der Hochwasserschutz ist damit zuallererst eine kommunale Aufgabe. Das Land Niedersachsen fördert Planungen und Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz im Binnenland. Zuwendungsempfänger sind hier neben den Deichverbänden regelmäßig die für den Hochwasserschutz zuständigen Kommunen, die hierfür i. d. R. einen Eigenanteil von 30 % der Fördersumme aufbringen müssen. Zuständig für die Beratung, Antragsannahme und Bewilligung der Förderanträge ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Zum sogenannten Südsee-Plan liegen der Landesregierung keine über die in den Vorbemerkungen der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Horst Kortlang hinausgehenden Informationen vor. Auch liegen dem für Abwicklung der Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen zuständigen NLWKN weder Planunterlagen noch ein diesbezügliches Maßnahmenblatt oder ein Finanzierungsantrag vor. Ohne die vorgenannten Grundlagen kann die Landesregierung keine Bewertung des „Südsee- Plans“ vornehmen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/858 2 1. Wie bewertet die Landesregierung das Projekt „Südsee“ in Bad Salzdetfurth? Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 2. Welchen Nutzen hätte das Projekt „Südsee“ nach Auffassung der Landesregierung für den Hochwasserschutz? Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 3. Welchen Nutzen hätte das Projekt „Südsee“ nach Auffassung der Landesregierung als Naherholungsgebiet? Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 4. Gibt es auf der Fläche, auf der laut „Südsee-Plan“ zum Zweck des Hochwasserschutzes und als örtliches Naherholungsgebiet ein See entstehen könnte, andere den Hochwasserschutz betreffende Pläne, wenn ja, welche Pläne gibt es, und was ist konkret geplant? Der Landesregierung sind keine Planungen zum Hochwasserschutz im Bereich der Fläche des „Südsee-Plan“ bekannt. 5. Gibt es Pläne der Landesregierung oder der Kommunen vor Ort für Hochwasserschutzprojekte in der Region Bad Salzdetfurth, wenn ja, welche Pläne gibt es, und welche Rolle spielt der „Südsee-Plan“ darin, wenn nein, warum nicht? In der aktuellen Fortschreibung des Bau- und Finanzierungsprogramms „Hochwasserschutz im Binnenland“ (BuFP HWS) für das Jahr 2018 sind im Bereich des Landkreises Hildesheim folgende kommunale Maßnahmen beantragt: – HWS-Konzept Bockenem, – Überarbeitung HWS-Konzept Diekholzen, – HWS Sarstedt, Ruthe und Giesen (Planfeststellungsunterlagen), – Planung HWS Gronau/Leine. Dem NLWKN liegen darüber hinaus zwei Maßnahmenblätter für Vorplanungen von Hochwasserschutzmaßnahmen im betroffenen Gebiet des Landkreises Hildesheim vor, ohne dass ersichtlich ist, ob damit auch der „Südsee-Plan“ gemeint sein könnte: – Absenkung des Abflusses an der Innersten durch zentrale Hochwasserrückhaltebecken (HWRB), – Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Alme, Riehe und Lamme. In keinem der vorgenannten Maßnahmenblätter wird der Begriff „Südsee-Plan“ verwendet. Beide Maßnahmen konnten aufgrund der zu geringen Priorität (ermittelt durch Bepunktung gemäß Kriterienkatalog ) bei den zur Verfügung stehenden begrenzten Haushaltsmitteln bisher nicht in die Förderung des BuFP HWS aufgenommen werden. 6. Wenn der „Südsee-Plan“ in den Plänen der Landesregierung bezüglich des Hochwasserschutzes bisher keine Rolle spielt, wird sie diesen in Zukunft in ihre Überlegungen einbeziehen, wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht? Es wird auf die in den Vorbemerkungen beschriebenen Zuständigkeiten beim Hochwasserschutz verwiesen. (Verteilt am 11.05.2018) Drucksache 18/858 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Wie bewertet die Landesregierung den „Südsee-Plan“ in Bad Salzdetfurth?