Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/863 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Anja Piel, Dragos Pancescu und Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Wird die Landesregierung Feuerwehranwärterinnen und Feuerwehranwärtern auch zukünftig ein attraktives Angebot machen? Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Anja Piel, Dragos Pancescu und Stefan Wenzel (GRÜNE), eingegangen am 27.03.2018 - Drs. 18/594 an die Staatskanzlei übersandt am 09.04.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 08.05.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Seit dem Jahr 2013 werden in Niedersachsen Anwärterinnen und Anwärter in der Fachrichtung Feuerwehr der Laufbahngruppe 1 im zweiten Einstiegsamt und in der Laufbahngruppe 2 im ersten Einstiegsamt aufgrund des Mangels an hinreichend qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 50 % des ihnen zustehenden Anwärtergrundbetrages gezahlt . Der zugrundeliegende Erlass der Landesregierung wird zum Ende des Jahres 2018 außer Kraft treten. Die ver.di-Fachgruppe Feuerwehr Niedersachsen/Bremen fordert die Beibehaltung des Anwärtersonderzuschlags über den 31. Dezember 2018 hinaus und die gleichzeitige Erhöhung auf 90 % der Anwärterbezüge, analog der Regelung in Nordrhein-Westfalen. Zudem sieht sie auch in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt Probleme bei der Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs und fordert für entsprechende Anwärterinnen und Anwärter ebenfalls einen Anwärtersonderzuschlag . Vorbemerkung der Landesregierung Die Arbeitsmarktlage für Fachpersonal in einer Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr ist seit einigen Jahren angespannt. Bundesweit sollen zurzeit geschätzt etwa 3 000 Dienstposten bzw. Arbeitsplätze im hauptberuflichen Feuerwehrdienst unbesetzt sein. Bei den Berufsfeuerwehren scheiden - genau wie bei anderen Berufsgruppen - geburtenstarke Jahrgänge aus dem Erwerbsleben aus. Nachwuchskräfte müssen aus geburtenschwächeren Jahrgängen rekrutiert werden. Die Qualifikationsanforderungen an Bewerberinnen und Bewerber sind relativ hoch (abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studienabschluss, gesundheitliche Anforderungen, sportliche Fitness). Die unterschiedlichen Beschäftigungsbedingungen zwischen den Kommunen, dem Land und/oder z. B. der Bundeswehr verschärfen diese Situation zusätzlich. Die Landesregierung hat sich auf diese Situation schon seit Jahren eingestellt und bildet vermehrt selbst aus. So werden z. B. seit 2014 in der Regel sechs Stipendien an Studentinnen und Studenten der Ostfalia Hochschule mit der vertiefenden Feuerwehrausbildung vergeben. Für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten im feuerwehrtechnischen Dienst wurde zum 01.01.2016 aufgrund des bestehenden Wettbewerbs mit den kommunalen Beamtinnen und Beamten die besondere Altersgrenze von 62 Jahren eingeführt. Gleichzeitig wurde den Landesbeamtinnen und Landesbeamten die Möglichkeit eröffnet, Heilfürsorge als eine beamtenrechtliche Fürsorgeleistung des Dienstherrn im Bereich der Krankenfürsor- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/863 2 ge in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus wird allen Landesbeamtinnen und Landesbeamten der Fachrichtung Feuerwehr eine Zulage gezahlt. Eine Änderung dieser angespannten Arbeitsmarktlage ist kurzfristig nicht zu erwarten, sodass auch weiterhin Anstrengungen notwendig sind, um auch in der Zukunft ausreichend qualifiziertes Personal gewinnen zu können. 1. Welche Entwicklung ist aus welchen Gründen nach Ansicht der Landesregierung hinsichtlich der Bewerberlage in den nächsten Jahren zu erwarten? Siehe Vorbemerkung. 2. Wird die Landesregierung die Forderungen nach Beibehaltung des Anwärtersonderzuschlags über den 31. Dezember 2018 hinaus und nach Erhöhung auf 90 % der Anwärterbezüge erfüllen (bitte begründen)? Aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen ist auch über den 31.12.2018 hinaus ein Mangel an qualifizierten Nachwuchskräften für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr zu erwarten. Die bestehende Regelung wurde auf Antrag der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände bereits fortgeschrieben. Mit Runderlass des Finanzministeriums vom 19.03.2018 (AZ 03602/1/§59(VV)) werden Anwärterinnen und Anwärtern in der Fachrichtung Feuerwehr der Laufbahngruppe 1 im zweiten Einstiegsamt und in der Laufbahngruppe 2 im ersten Einstiegsamt aufgrund des erheblichen Mangels an hinreichend qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 50 % des zustehenden Anwärtergrundbetrages bis zum 31.12.2021 gezahlt. Eine Erhöhung des Anwärtersonderzuschlages ist derzeit nicht geplant. 3. a) Wie viele Anwärterinnen und Anwärter haben von der Sonderzulage jeweils in den Jahren seit 2013 profitiert? b) Welche Beträge wurden jeweils in den Jahren seit 2013 für die Anwärtersonderzulage ausgegeben? Seit 2013 haben Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst des Landes und der Kommunen Anwärtersonderzuschläge erhalten. In der nachstehenden Übersicht sind beim Land die Zahl beschäftigten Nachwuchskräfte und bei den Kommunen die Anzahl der zu Laufbahnlehrgängen an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) angemeldeten Beamtinnen und Beamten niedersächsischer Dienstherrn aufgeführt: Jahr Land Kommunen LG 1 EA 2 LG 2 EA 1 2013 4 51 12 2014 4 57 10 2015 4 70 4 2016 4 85 7 2017 3* 97 14 2018 2* 115 5 * Die Zahl der Anwärterinnen und Anwärter wurde zugunsten der Vergabe von 6 zusätzlichen Stipendien reduziert . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/863 3 4. a) Warum sind die Anwärterinnen und Anwärter in der Fachrichtung Feuerwehr der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt von der Zahlung der Anwärtersonderzuschläge ausgenommen? b) Ist geplant, auch für diese Anwärterinnen und Anwärter zukünftig einen Anwärtersonderzuschlag einzuführen (bitte begründen)? Nachwuchskräfte für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, werden in Niedersachsen vor allem von den Städten mit Berufsfeuerwehren ausgebildet. Von den Ausbildungsbehörden ist über Probleme bei der Gewinnung von Nachwuchskräften bisher nicht berichtet worden. Eine Einführung des Anwärtersonderzuschlags für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Feuerwehr, ist daher nicht angedacht. (Verteilt am 11.05.2018) Drucksache 18/863 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Anja Piel, Dragos Pancescu und Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Wird die Landesregierung Feuerwehranwärterinnen und Feuerwehranwärtern auch zukünftig ein attraktives Angebot machen?