Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/903 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Wann kommt der Radweg zwischen Mandelsloh und Helstorf? Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegangen am 13.04.2018 - Drs. 18/692 an die Staatskanzlei übersandt am 18.04.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 14.05.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung des Abgeordneten Zwischen Mandelsloh und Helstorf wird der Bau eines Radweges entlang der L 383 geplant. Der Radweg soll auf einer Länge von ca. 1 200 m als Zwei-Richtungs-Radweg ausgeführt werden. Das Vorhaben ist in das Förderprogramm des Landes aufgenommen worden, die Stadt Neustadt am Rübenberge ist bereits in Vorleistung getreten und hat das Planfeststellungsverfahren übernommen . Der Planfeststellungsbeschluss ist unanfechtbar, und die Vorbereitungen für die bauliche Realisierung haben begonnen. Kommunalpolitiker setzen sich bereits seit 1993 für diese Maßnahme ein. Bereits im Sommer 2016 ist man vor Ort davon ausgegangen, dass der Baubeginn Ende 2017 sein könnte. 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Radwegeverbindung entlang der L 383 zwischen Mandelsloh und Helstorf bei? Grundlage für die Planung und den Bau von Radwegen an Landesstraßen ist das 2016 fortgeschriebene „Radwegekonzept 2016 an Landesstraßen“. Der Radweg an der L 383 wird an zweiter Stelle im „vordringlichen Bedarf“ des regionalen Geschäftsbereiches Hannover der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) geführt. 2. Ist die Finanzierung dieser Maßnahme beim Vorliegen einer rechtssicheren Ausführungsplanung und erfolgreicher Grunderwerbsverhandlungen in der Art gesichert, dass unmittelbar begonnen werden kann? Das Planfeststellungverfahren ist rechtsbeständig. Zur Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahme ist eine Ausführungsplanung zu fertigen, die der Geschäftsbereich Hannover zwischenzeitlich beauftragt hat. Der Geschäftsbereich Nienburg tätigt unterstützend den Grunderwerb. Bautätigkeiten sind in 2018 nicht zu erwarten. Mittel für den Grunderwerb stehen in diesem Jahr zur Verfügung . Die Beratungen für den Haushalt 2019 haben erst begonnen. 3. Wann kann voraussichtlich mit dem Maßnahmenbeginn und Maßnahmenende gerechnet werden? Wenn der Grunderwerb und die Bauvorbereitung erfolgreich abgeschlossen sind, wird über einen Baubeginn zu entscheiden sein. (Verteilt am 16.05.2018) Drucksache 18/903 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Wann kommt der Radweg zwischen Mandelsloh und Helstorf?