Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/917 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Klein, Uwe Santjer, Holger Ansmann, Matthias Arends, Jochen Beekhuis, Jörn Domeier, Thordies Hanisch, Frank Henning, Rüdiger Kauroff, Karin Logemann, Oliver Lottke und Sabine Tippelt (SPD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Ausbau des Stichkanals Salzgitter Anfrage der Abgeordneten Stefan Klein, Uwe Santjer, Holger Ansmann, Matthias Arends, Jochen Beekhuis, Jörn Domeier, Thordies Hanisch, Frank Henning, Rüdiger Kauroff, Karin Logemann, Oliver Lottke und Sabine Tippelt (SPD), eingegangen am 16.04.2018 - Drs. 18/741 an die Staatskanzlei übersandt am 25.04.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 16.05.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten Der Stichkanal Salzgitter führt vom Mittellandkanal, westlich von Braunschweig, zum Hafen in Salzgitter . Aufgrund seiner aktuell den Anforderungen moderner Güterschifffahrt nicht mehr ausreichenden maximalen Abladetiefe von 2,50 m und weiterer Veränderungsbedarfe ist im Sinne des Regierungsabkommens von 1965 der Ausbau beschlossen worden. Die Stadt Salzgitter und auch das Land Niedersachsen haben sich für den Ausbau eingesetzt. Für den ersten Bauabschnitt wurde 2015 die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Mit einer Fertigstellung rechnete die Landesregierung laut einer Antwort auf einen Landtagsbeschluss (Drucksache 17/3843) im Jahr 2021. Vorbemerkung der Landesregierung Derzeit ist auf dem Stichkanal Salzgitter eine Befahrbarkeit mit einem 2,50 m abgeladenen Großmotorgüterschiff und Schubverbänden möglich. Mit dem Ausbau des Stichkanals und dem vorgezogenen Ersatzneubau der Schleusen Wedlenstedt und Üfingen soll die Befahrbarkeit für 2,80 m abgeladene übergroße Großmotorgüterschiffe ermöglicht werden. Der Ausbau des Stichkanals Salzgitter mit dem Neubau der Schleusen Üfingen und Wedtlenstedt ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 und im Gesetz über den Ausbau der Bundeswasserstraßen vom 02.12.2016 als Neue Maßnahme des Vordringlicher Bedarf (Nr. 17) enthalten. Der Ausbau des Stichkanals Salzgitter ist im Zusammenhang mit dem Mittellandkanalausbau zu sehen. Sein zwingend notwendiger Ausbau ist ein weiterer Schritt zur Herstellung eines homogenen norddeutschen Wasserstraßennetzes. 1. Welche Schritte/Maßnahmen sind seit 2015 eingeleitet oder umgesetzt worden? Nach Auskunft des Bundes wurde im Juni 2015 das Planfeststellungsverfahren „Ausbau des Stichkanals nach Salzgitter von SKS-km 3,550 bis 14,918“ durch die Planfeststellungshörde in der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) Standort Hannover eingeleitet. Im Zeitraum Mai bis September 2016 haben insgesamt sieben Erörterungstermine in Vechelde, Hannover, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/917 2 Wedtlenstedt, Helmstedt und Wolfenbüttel stattgefunden. Aufgrund von Einwendungen und Stellungnahmen wurde ein Teil der Unterlagen im Zeitraum Oktober 2016 bis März 2017 umgeplant. Im April 2017 wurde ein in das Planfeststellungsverfahren eingebettetes Planänderungsverfahren eingeleitet . Die entsprechenden vier Erörterungstermine haben im Zeitraum Oktober 2017 bis Januar 2018 stattgefunden. Für den Ersatzneubau der Schleusen Wedtlenstedt und Üfingen wurde am 02.06.2015 der Scoping -Termin durchgeführt. Des Weiteren wurden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren vorbereitet. 2. In welchem Planungsstand befindet sich derzeit der Ausbau? Der Bund hat mitgeteilt, dass sich das Projekt „Ausbau des Stichkanals nach Salzgitter von SKSkm 3,550 bis 14,918“ derzeit im Planfeststellungsverfahren befindet. Für den Ersatzneubau der Schleusen Wedtlenstedt und Üfingen erfolgt derzeit die Vorbereitung zur Einleitung der Planfeststellungsverfahren . 3. Wann ist mit dem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen? Unter der Voraussetzung, dass der Planfeststellungsbeschluss im Sommer 2018 vorliegt, rechnet der Bund mit einem Baubeginn im Streckenbereich ab Frühjahr 2019. 4. Wann ist mit dem Neubau/der Anhebung der betroffenen Brücken zu rechnen? Die Brücke Nr. 489 (Landesstraßenbrücke bei Salzgitter-Üfingen) wird auf Grundlage einer noch zu schließenden Kostenvereinbarung zwischen der niedersächsischen Straßenbauverwaltung und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung neu gebaut. Baubeginn ist laut Aussage des Bundes frühesten im Jahr 2020 vorgesehen. Die Brücke Nr. 491 (Fußgängerbrücke in Salzgitter-Beddingen) wird frühestens im Jahr 2023 angehoben . 5. Wie hoch wurden die Gesamtkosten ursprünglich geplant? Welche Kosten fallen nach heutigem Wissensstand an? Für den Ausbau des Stichkanals Salzgitter bis km 13,700 einschließlich der beiden Schleusenbauwerke wurden vom Bund insgesamt 178 Millionen Euro veranschlagt (Stand 02/2016). Grundlage für die Kostenschätzung war das Ergebnis der Vorplanung. Für weitere Maßnahmen im Bereich SKS-km 13,700 bis 14,918 sind darüber hinaus zunächst weitere 22 Millionen Euro vom Bund angesetzt . Änderungen sind derzeit nicht bekannt. 6. Wie hoch ist der Landesanteil beim Ausbau des Stichkanals Salzgitter? Der Ausbau des Stichkanals Salzgitter erfolgt auf der Grundlage des Regierungsabkommens über den Ausbau des Mittellandkanals und seiner Stichkanäle mit dem Bund und dem Land Hamburg aus dem Jahr 1965 (MLK-Ost). Niedersachsen und Hamburg beteiligen sich zusammen mit einem Drittel an den Kosten, der Bund mit zwei Dritteln. Der Anteil des Landes Niedersachsen an den Ausbaukosten beträgt 28,33 % (Hamburg 5 %). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/917 3 7. Sind die notwendigen finanziellen Mittel des Landes im Landeshaushalt verankert? Welche Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes in den folgenden Jahren jeweils abgebildet? Die Kosten für die geplanten Ausbaumaßnahmen im verabredeten Umfang sind bereits auf der Grundlage des Regierungsabkommens im Landeshaushalt veranschlagt. Die geplanten Mittel für den Ausbau des Mittellandkanals liegen für 2019 bei 10,023 Millionen Euro und für die Jahre 2020 bis 2022 bei 17,023 Millionen Euro. 8. Wann soll der Ausbau des Stichkanals abgeschlossen sein? Nach aktuellem Planungsstand des Bundes soll das Gesamtprojekt im Jahr 2026 abgeschlossen sein. (Verteilt am 22.05.2018) Drucksache 18/917 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Klein, Uwe Santjer, Holger Ansmann, Matthias Arends, Jochen Beekhuis, Jörn Domeier, Thordies Hanisch, Frank Henning, Rüdiger Kauroff, Karin Logemann, Oliver Lottke und Sabine Tippelt (SPD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Ausbau des Stichkanals Salzgitter