Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/934 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Was macht die Polizeidirektion Hannover mit Videoüberwachungsanlagen in Hannover? Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 16.04.2018 - Drs. 18/713 an die Staatskanzlei übersandt am 19.04.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 18.05.2018, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete am 08.02.2018 unter der Überschrift „Nach Gerichtsurteil : Verbotene Kameras laufen weiter“, dass die Polizei Hannover statt der bislang 78 Kameras auf künftig 32 Kameras reduzieren will. Die weiteren 46 Geräte wolle die Polizei den Behörden von Stadt, Region und Land überlassen. Zu den 78 Verkehrskameras hatte das Verwaltungsgericht Hannover im Sommer 2016 festgestellt, dass die Polizei diese Kameras nicht betreiben dürfe , weil es dafür keinerlei Ermächtigungsgrundlage gebe. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, weil die PD Hannover Berufung eingelegt hat. Auf Nachfrage der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Landeshauptstadt Hannover (LHH) hat der zuständige Dezernent mitgeteilt, das Ordnungsdezernat und - soweit bekannt - auch die übrigen Dezernate der LHH würden keine Videoüberwachungsanlagen der Polizei übernehmen. Bei einem Austausch mit der Polizei sei man übereinstimmend zu der Einschätzung gelangt, dass eine Übernahme der Kameras nicht zielführend sei. In der schriftlichen Unterrichtung des Ausschusses für Inneres und Sport zu den Planungen vom 05.04.2018 teilte die Landesregierung mit, die 13 Verkehrskameras in Hannover würden abgebaut, da Hannover diese nicht übernehmen wolle. Bei 32 Verkehrskameras habe die Niedersächsische Landesbehörde für den Straßenbau und Verkehr ein erhebliches Interesse an dem Weiterbetrieb. Letztendlich blieben von den 78 Videoüberwachungsanlagen dann noch 30 „polizeilich begründete“ Videoüberwachungsanlagen übrig, wovon sieben nur anlassbezogen bei Großveranstaltungen betrieben würden. 1. Welche der 78 Videoüberwachungsanlagen in Hannover wird die Polizei aus welchem Grund weiter nutzen und welche nicht (bitte aufschlüsseln nach Standort und Bedarf)? Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover werden 23 Kameras zur Beobachtung und Aufzeichnung (Videoüberwachung) genutzt. Die Voraussetzungen dafür richten sich a) nach § 32 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Nds. SOG, da Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an den beobachteten Orten oder in deren unmittelbarer Umgebung künftig Straftaten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten nach 224 StGB begangen werden, gilt für die Kameras 520, 521, 522, 523, 529, 530, 537, 538, 539, 563, 564, 581, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/934 2 b) nach § 32 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Nds. SOG, da tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen , dass an oder in bestimmten im Gesetz genannten Objekten terroristische Straftaten begangen werden sollen; dabei handelt es sich um aa) herausragende repräsentative Amtsgebäude, gilt für die Kameras 519, 524, 562, 531, 565, 567, 574, und bb) Knotenpunkte des öffentlichen Personennahverkehrs, gilt für die Kameras 541, 544, 546, 551. Die Rechtmäßigkeit des Betriebs dieser Kameras - mit Ausnahme der Kamera 523 - wurde im Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 09.06.2016 - 10 A 4629/11 - bestätigt. Das Urteil hat noch keine Rechtskraft erlangt, das Berufungsverfahren ist beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht anhängig. Sieben weitere Kameras werden nur anlassbezogen zur Beobachtung und Aufzeichnung genutzt. Es handelt sich hier um die Kameras 532, 533 und 575 in Stadionnähe (HDI-Arena), 540 (Lister Platz - Lister Meile), 566 (Theodor-Heuss-Platz - HCC), 576 (EXPO-Plaza, TUI-Arena) und 580 (Schützenplatz). Analog zu den vorangegangenen Ausführungen wird hier im konkreten Einzelfall bei großen Veranstaltungen oder Fußballspielen geprüft, ob ein anlassbezogener Einsatz der Videoüberwachung inklusive Aufzeichnung nach § 32 Abs. 3 Satz 2 oder/und nach § 32 Abs. 1 Nds. SOG in Betracht kommt. 32 Kameras werden künftig nicht mehr von der Polizeidirektion Hannover genutzt, da sie reine Verkehrskameras sind. Diese Verkehrskameras werden für die Aufgabenwahrnehmung der Polizeidirektion Hannover nur in Einzelfällen zur Unterstützung herangezogen. Der Einsatz dieser Kameras und das Betreiben sind für die Polizei somit entbehrlich. Die Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) als Kooperation zwischen dem Land Niedersachsen und der Region Hannover ist u. a. für das Störfallmanagement und die Verkehrsbeeinflussung und -lenkung zuständig. Dies ist insbesondere für den Ballungsraum Hannover mit entsprechend hohem Verkehrsaufkommen von Bedeutung. Aus Sicht der VMZ ist deshalb die Nutzung dieser Kameras, gerade auch im Zusammenhang mit den großen Messen und Veranstaltungen auf dem Messegelände , erforderlich. Insofern hat das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, den Willen bekundet, die für das Verkehrsmanagement wichtigen Kameras zur reinen Verkehrsbeobachtung und -steuerung in ihr bereits vorhandenes System zu übernehmen und gemeinsam mit der Region Hannover zu betreiben. Es handelt sich um die Kameras 501, 502, 503, 504, 505, 507, 508, 509, 510, 511, 512, 513, 514, 515, 516, 517, 518, 525, 526, 527, 534, 547, 552, 555, 556, 558, 559, 568, 569, 570, 571 und 572. 16 Kameras sind für einen Weiterbetrieb entbehrlich und werden in nächster Zeit zurückgebaut. Es handelt sich um die Kameras 506, 528, 535, 536, 542, 543, 545, 548, 549, 550, 553, 554, 557, 560, 561 und 573. Die Polizeidirektion Hannover hat der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen am 05.04.2018 abschließend mitgeteilt, dass diese 16 Kameras, sofern nicht bereits geschehen (561), sofort abgeschaltet werden können. Dazu im Einzelnen: Kamera- Nummer Standort Bedarf Polizeidirektion Hannover/Weiternutzung Nutzung durch VMZ Abschaltung und Demontage künftig dauerhaft aktuell möglich 519 Christuskirche ja nein nein nein 520 Königsworther Platz ja nein nein nein 521 Goethestraße/ Leibnizufer ja nein nein nein 522 Steintor ja nein nein nein 523 Goetheplatz ja nein nein nein 524 Friederikenplatz ja nein nein nein Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/934 3 Kamera- Nummer Standort Bedarf Polizeidirektion Hannover/Weiternutzung Nutzung durch VMZ Abschaltung und Demontage künftig dauerhaft aktuell möglich 529 Küchengarten ja nein nein nein 530 Schwarzer Bär ja nein nein nein 531 Waterlooplatz ja nein nein nein 537 Vahrenwalder Platz ja nein nein nein 538 Arndtstraße ja nein nein nein 539 Hamburger Allee/ Celler Straße ja nein nein nein 541 Lister Tor ja nein nein nein 544 Ernst-August-Platz ja nein nein nein 546 Kröpcke ja nein nein nein 551 Aegidientorplatz ja nein nein nein 562 Landtag ja nein nein nein 563 Klagesmarkt ja nein nein nein 564 Am Marstall/ Scholvinstraße ja nein nein nein 565 Karmarschstraße/ Marktstraße ja nein nein nein 567 Trammplatz ja nein nein nein 574 Jüdische Gemeinde ja nein nein nein 581 Opernplatz ja nein nein nein 532 Rudolf-von-Bennigsen -Ufer/Arthur- Menge-Ufer ja - nur temp. nein nein nein 533 Bruchmeisterallee/ Arthur-Menge-Ufer ja - nur temp. nein nein nein 540 Lister Platz ja - nur temp. nein Ja nein 566 Theodor-Heuss- Platz ja - nur temp. nein nein nein 575 Stadion ja - nur temp. nein nein nein 576 Arena ja - nur temp. nein nein nein 580 Schützenplatz ja - nur temp. nein nein nein 501 Autobahnkreuz Buchholz Überleitung nein ja Ja nein 502 Autobahnkreuz Buchholz Rampe nein ja Ja nein 503 Anschlußstelle Misburg 1 nein ja Ja nein 504 Anschlußstelle Misburg 2 nein ja Ja nein 505 Anschlußstelle Weidetor 1 nein ja Ja nein 506 Anschlußstelle Weidetor 2 nein nein Ja ja 507 Sortierbereich Eilenriede nein ja Ja nein 508 Anschlußstelle Pferdeturm nein ja Ja nein 509 Anschlußstelle Bischofshol-Nord nein ja Ja nein 510 Anschlußstelle Bischofshol-Süd nein ja Ja nein 511 Autobahnkreuz Seelhorst West nein ja Ja nein Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/934 4 Kamera- Nummer Standort Bedarf Polizeidirektion Hannover/Weiternutzung Nutzung durch VMZ Abschaltung und Demontage künftig dauerhaft aktuell möglich 512 Autobahnkreuz Seelhorst nein ja Ja nein 513 Sortierbereich Mittelfeld nein ja Ja nein 514 Anschlußstelle Mittelfeld nein ja Ja nein 515 Anschlußstelle Nordspange 1 nein ja Ja nein 516 Anschlußstelle Nordspange 2 nein ja Ja nein 517 Anschlußstelle Kronsbergstraße nein ja Ja nein 518 Abzweig B 6 nein ja Ja nein 525 Landwehrkreisel nein ja Ja nein 526 Tönniesbergkreisel nein ja Ja nein 527 Ricklinger Kreisel nein ja Ja nein 528 Deisterplatz nein nein Ja ja 534 Berliner Platz nein ja Ja nein 535 Vahrenwalder Straße /Sahlkamp nein nein nein ja 536 Vahrenwalder Straße /Niedersachsenring nein nein nein ja 542 Emmichplatz nein nein nein ja 543 Berliner Allee/ Schiffgraben nein nein nein ja 545 Thielenplatz nein nein nein ja 547 Berliner Allee/ Marienstraße nein ja nein nein 548 Braunschweiger Platz nein nein nein ja 549 Vier Grenzen nein nein nein ja 550 Podbielskistraße/ Hermann-Bahlsen- Allee nein nein nein ja 552 Hildesheimer Straße /Südschnellweg nein ja Ja nein 553 Hildesheimer Straße /Garkenburgstraße nein nein nein ja 554 Hildesheimer Straße /Am Mittelfelde nein nein nein ja 555 Hildesheimer Straße /Kronsbergstraße nein ja nein nein 556 Kronsbergstraße/ Karlsruher Str. nein ja Ja nein 557 Kronsbergstraße/ Gutenbergstraße nein nein Ja ja 558 Lissaboner Allee/ Weltausstellungsallee nein ja Ja nein 559 Hermesallee/Karlsruher Str. nein ja Ja nein Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/934 5 Kamera- Nummer Standort Bedarf Polizeidirektion Hannover/Weiternutzung Nutzung durch VMZ Abschaltung und Demontage künftig dauerhaft aktuell möglich 560 Emmy-Noether- Allee/Cousteaustraße nein nein Ja ja 561 Hermesturm nein nein nein ja, bereits deaktiviert 568 Jädekamp/Am Leineufer nein ja Ja nein 569 Mecklenheidestraße /Am Leineufer nein ja Ja nein 570 Herrenhäuser Straße /AS WSW nein ja Ja nein 571 Schwanenburgkreuzung nein ja ja nein 572 Limmerstraße/AS WSW nein ja ja nein 573 Wülfeler Straße/ Laatzener Straße nein nein nein ja 2. Welche von der Polizei nicht mehr benötigten Videoüberwachungsanlagen wurden bereits abgeschaltet und seit wann deinstalliert (bitte aufschlüsseln nach Standort und Bedarf)? Die Kamera 561 (Hermesturm) ist bereits seit dem 09.06.2016 abgeschaltet und abgedeckt. Lediglich am 22.06.2017 wurde diese Kamera aus Anlass einer Großveranstaltung wieder für einige Stunden in Betrieb genommen. Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen wurde vom Ministerium für Inneres und Sport beauftragt , in Abstimmung mit der Polizeidirektion Hannover weitere zwölf Kameras außer Betrieb zu nehmen. Im Ergebnis dieser Abstimmung werden nun 16 Kameras zeitnah deaktiviert und abgebaut . 13 dieser Kameras standen ursprünglich im Fokus der LHH für eine Integration in ihr Verkehrsleitrechnersystem . Am 13.02.2018 teilte die LHH mit, dass sie keine Videokameras der Polizei übernehmen werde. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1. 3. Welche der Videoüberwachungsanlagen in Hannover sollen (oder werden schon) von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu welchem jeweiligen Zweck genutzt werden (bitte aufschlüsseln nach Standort und Bedarf)? Von den 78 im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover befindlichen Videoüberwachungsanlagen werden 35 Kameras temporär im Bedarfsfall von der VMZ genutzt. Gründe für eine Nutzung durch die VMZ können sein: – tägliche Beobachtung des Individualverkehrs, – großräumige Verkehrslenkung und -umleitung bei Störfällen, – Verkehrslenkung zu Leitmessen und – sonstige Messen und Veranstaltungen. Im Einzelnen betrifft dies die Kameras 501 bis 518, 525 bis 528, 534, 540, 552, 556 bis 560, 568 bis 572. Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen ist vom Ministerium für Inneres und Sport beauftragt worden, auf Basis der in der Entwicklung befindlichen Neufassung eines „Nutzungsvertrages für Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/934 6 das Multifunktionale Telekommunikationsnetz der Polizei und das gemeinsame Kamera-Netz“ die vertragliche Grundlage der Kameraübergabe aus dem MI heraus an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zu schaffen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1. 4. Beabsichtigt die Landesregierung, auch in anderen Orten des Landes Videoüberwachungsanlagen abzuschalten bzw. den Kommunen oder der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu überlassen? Wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Standort und Bedarf. Derartige Maßnahmen sind aktuell nicht geplant. 5. Beabsichtigt die Landesregierung, in Hannover oder an anderen Standorten des Landes für den Einsatz bei Großveranstaltungen oder Fußballspielen weitere/zusätzliche Videoüberwachungsanlagen zu installieren? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage , an welchen Standorten und bei welchem Bedarf? Ein landesweites Bestreben zu dieser Thematik besteht nicht. Lediglich die nachfolgenden Polizeidirektionen planen den Einsatz derzeit wie folgt: Polizeidirektion Hannover: Die Polizeidirektion Hannover behält sich vor, anlassbezogen zumindest temporär mobile Videoüberwachungsanlagen einzusetzen. Dies geschieht analog zu den unter Frage 1 beschriebenen Rechtsgrundlagen zur Nutzung der sieben „Veranstaltungskameras“. Zurzeit sind zusätzliche Videoüberwachungsanlagen (temporär) beim – Schützenfest auf dem Schützenplatz in Hannover (29.06.2018 bis 08.07.2018) und beim – Maschseefest in Hannover (01.09.2018 bis 19.09.2018) geplant. Polizeidirektion Lüneburg: Für das diesjährige „Hurricane Festival“ in Scheeßel (22.06.2018 bis 24.06.2018) ist die Installation einer Videoanlage geplant. Derzeit werden die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft. Polizeidirektion Oldenburg: Innerhalb der Polizeidirektion Oldenburg ist beabsichtigt, temporäre Videoüberwachungsanlagen für die Dauer der nachfolgenden Veranstaltungen zu installieren. – Volksfest „Stoppelmarkt“ in Vechta (16.08.2018 bis 21.08.2018), – Musik-Festival „Deichbrand“ in Wanhöden (19.07.2018 bis 22.07.2018), – Veranstaltung „Frühtanz“ in Apen-Tange (20.05.2018), – Oldenburger Stadtfest in Oldenburg (30.08.2018 bis 01.09.2018), – Volksfest „Kramermarkt“ in Oldenburg (28.09.2018 bis 07.10.2018), – Weihnachtsmarkt „Lambertimarkt“ in Oldenburg (27.11.2018 bis 22.12.2018), – Volksfest „Wochenende an der Jade“ in Wilhelmshaven (28.06.2018 bis 01.07.2018). Als Maßnahme der Gefahrenabwehr ergibt sich die jeweilige Ermächtigungsgrundlage aus den §§ 1, 13, 30, 32 Abs. 1 und 3, 38 Nds. SOG. Polizeidirektion Osnabrück: Die Polizeiinspektion Osnabrück befindet sich in Gesprächen mit der Stadt Osnabrück zur möglichen Nutzung von Videoüberwachungssystemen im Rahmen des Sicherheitskonzepts anlässlich von Großveranstaltungen. Diese Gespräche sind jedoch noch nicht hinreichend konkret, als dass genaue Standorte oder Rahmenbedingungen dargelegt werden könnten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/934 7 Polizeidirektion Braunschweig: Die Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt prüft derzeit auf Grundlage des § 32 Abs. 1 und 3 Nds. SOG den Einsatz von Videokameras für die Veranstaltung „Stadtgeburtstag Wolfsburg“ (29.06.2018 bis 01.07.2018). (Verteilt am 23.05.2018) Drucksache 18/934 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Was macht die Polizeidirektion Hannover mit Videoüberwachungsanlagen in Hannover?