Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/942 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte, Imke Byl und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Wie unterstützt die Landesregierung Schäferinnen und Schäfer in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte, Imke Byl und Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 23.04.2018 - Drs. 18/749 an die Staatskanzlei übersandt am 25.04.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 22.05.2018, gezeichnet Barbara Otte-Kinast Vorbemerkung der Abgeordneten Schäferinnen und Schäfer leisten einen wichtigen Beitrag zu Artenvielfalt, Klimaschutz, Landschaftspflege und Tierwohl. Die extensive Weidetierhaltung erhält wertvolle Kulturlandschaften und pflegt die Deiche für den Küstenschutz. Dennoch kämpfen Wanderschäferinnen und Wanderschäfer und Schäfereien um ihre Existenz. Die EU-Agrarförderung erfolgt größtenteils flächenbezogen. Wanderschäfer, die mit ihren Herden auf Flächen Dritter, auf öffentlichem Grünland oder auf gepachteten Flächen weiden, gehen dabei leer aus. In der Koppelhaltung werden viele Flächen von der Landwirtschaftskammer nicht als förderfähig anerkannt. Eine flächenunabhängige Weideprämie hat die GroKo in Niedersachsen gestoppt . In vielen EU-Staaten gibt es eine Weidetierprämie für Mutterschafe und Mutterziegen, die EU- Kommission erlaubt eine solche flächenunabhängige Förderung ausdrücklich. In Deutschland gibt es eine solche Unterstützungsleistung für eine artgerechte und naturverträgliche Weidetierhaltung aus EU-Agrarmitteln bislang nicht. Vorbemerkung der Landesregierung Es besteht kein Zweifel daran, dass die Schafhaltung einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft und für den Küstenschutz leistet. Dies wird durch die Gewährung der EU-Direktzahlungen , die auch für extensiv genutzte und/oder gepachtete Weideflächen in vollem Umfang gewährt werden, ebenso wie durch verschiedene Agrarumweltmaßnahmen des Landes Niedersachsen honoriert. Allerdings sehen die Bestimmungen der EU auch vor, dass eine AUM-Förderung nur dann gewährt werden kann, wenn das ganzjährige Nutzungsrecht für die Flächen nachgewiesen wird. Eine Förderung von flächenlosen Betrieben ist deshalb in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht möglich. 1. Bleibt die Landesregierung bei Ihrer Ablehnung einer Weideprämie für die Weidetierhaltung in Niedersachsen? Die Landesregierung hat sich bisher nie grundsätzlich gegen eine Weideprämie für die Weidetierhaltung ausgesprochen. Eine solide Finanzierung konnte allerdings bislang nicht herbeigeführt Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/942 2 werden, da Landwirtschaftsminister a. D. Christian Meyer es in seiner Amtszeit versäumt hatte, die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. 2. Wird sich die Landesregierung im Bund dafür einsetzen, eine Weidetierprämie aus EU-Mitteln für Schafe und Ziegen einzuführen? Vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Spielräume wird mittelfristig mit Blick auf die kommende EU-Förderperiode nach einer Maßnahme gesucht, die solide finanziert werden kann und gleichzeitig eine maximale Wirkung entfaltet. Dazu müssen zunächst die entsprechenden Vorschläge der EU-Kommission zur Ausgestaltung der neuen Förderperiode abgewartet werden. Sollte die Frage auf die Einführung einer gekoppelten Prämie abzielen, so wird diese von der Landesregierung abgelehnt . 3. Was tut die Landesregierung, um die naturverträgliche Weidetierhaltung zu unterstützen ? Im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen wird insbesondere eine extensive und naturverträgliche Bewirtschaftung von Dauergrünland und besonderen Biotopen gefördert. In diesen Förderungen ist grundsätzlich auch eine Beweidung der geförderten Flächen möglich. Um insbesondere schafhaltende Betriebe zu unterstützen, werden bereits seit vielen Jahren Deichflächen, Heideflächen oder landwirtschaftlich nutzbare Bereiche von Truppenübungsplätzen in die AUM-Förderung einbezogen . Darüber hinaus wird auf die Fortführung und weitere finanzielle Unterstützung des Weidemilchprogramms verwiesen. Die Landesregierung begrüßt, dass LEH und Molkereien sukzessive die Vermarktung gelabelter Weidemilch und daraus hergestellter Weidemilcherzeugnisse ausdehnen und die Milcherzeuger hiervon finanziell profitieren können. Ferner sind erstmals in diesem Jahr auch Beratungsleistungen zum Weidemanagement über die EU-Maßnahme „Einzelbetriebliche Beratungsförderung “ förderfähig. Im Übrigen wird auf die Aussagen unter Frage 5 verwiesen. 4. Wie viele Wanderschäferinnen und Wanderschäfer gibt es in Niedersachsen? Hierzu liegen keine amtlichen Angaben vor. Laut Auskunft der hiesigen Schafzuchtverbände sind im Bereich des Landesschafzuchtverbandes Niedersachsen e. V. zwei Wanderschafhaltungen bekannt . 5. Welche flächenunabhängigen Fördermöglichkeiten gibt es in Niedersachsen für Leistungen der Schäferei als Naturschutzmaßnahmen und Biotoppflege? Das Land Niedersachsen gewährt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 unter finanzieller Beteiligung der EU und des Bundes auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Zuwendungen zur Durchführung von investiven Vorhaben zur Sicherung des „europäischen, ökologischen Netzes Natura 2000“ sowie zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt. Es handelt sich dabei konkret um die investiven ELER-Naturschutzfördermaßnahmen „Spezieller Arten- und Biotopschutz (SAB)“ und „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften (EELA)“, die im Programm für die Entwicklung im ländlichen Raum (PFEIL) seitens MU bereitgestellt werden. Im Vordergrund der Förderung steht dabei die Durchführung von konkreten Biotop- und Artenschutzvorhaben. Über das Förderangebot der Maßnahme „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften (EELA)“ können u. a. auch Vorhaben für den Weidebetrieb, wie z. B. den Erwerb und die Errichtung von Ställen und Tierunterständen oder von Weidezäunen, beantragt werden. Land- und forstwirtschaftliche Un- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/942 3 ternehmen zählen bei der Fördermaßnahme „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften (EELA)“ zum Kreis der Zuwendungsempfänger. Des Weiteren fördert das Land Niedersachsen Schäferinnen und Schäfer im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen“ (Richtlinie Wolf) durch Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz sowie durch freiwillige Billigkeitsleistungen für durch den Wolf verursachte Nutztierrisse aus reinen Landesmitteln. Daneben werden nach fachlichen Kriterien erforderliche Pflegemaßnahmen des Landes und der unteren Naturschutzbehörden in NSG und Natura-2000-Gebieten auch in Form von Schafbeweidungen nach Maßgabe des Landeshaushalts finanziert. Bei der Finanzierung dieser Schafbeweidungen handelt es sich um Auftragsvergaben an Schäfereien mit entsprechender Leistungserbringung unter Beachtung der Vergabevorschriften und nicht um Förderungen des Landes im engeren Sinne. Im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen ist die flächenunabhängige Förderung nicht zulässig. 6. Gilt weiterhin der Erlass der rot-grünen Landesregierung von 2017, der die Bioprämie zur Förderung von extensiver Grünlandbewirtschaftung auch auf landeseigenen Flächen wieder ermöglicht? Die mit dem o. a. Erlass vorgegebenen Grundsätze zur Förderung des Ökologischen Landbaus auf landeseigenen Flächen gelten derzeit unverändert weiter. 7. Wie viele Schäfereien gibt es in Niedersachsen, und wie hat sich die Zahl der Betriebe in den letzten 15 Jahren entwickelt (bitte für Haupt- und Nebenerwerb aufführen)? Daten zur Schaf- und Ziegenhaltung werden auf der Grundlage des Agrarstatistikgesetzes (AgrStatG) erhoben. Die in den letzten 15 Jahren erhobenen Daten zur Schafhaltung können nicht in einer durchgehenden Zeitreihe dargestellt werden, da die Daten aufgrund einer im Zeitverlauf veränderten Systematik bei der Erhebung nicht miteinander vergleichbar sind. Die vorliegenden Daten zur Schafhaltung werden daher in drei Tabellen dargestellt, die Daten zur Ziegenhaltung in einer weiteren Tabelle. In den Jahren 2002 bis 2009 wurden Daten zur Schafhaltung entweder im Rahmen der Agrarstrukturerhebung (ASE) oder gemeinsam mit der Bodennutzungshaupterhebung jährlich jeweils am Stichtag 3. Mai (teilweise allgemein, teilweise repräsentativ) erhoben. Grundsätzlich wurden nur Bestände ab 20 Schafen erfasst. Da die Viehzählung in diesem Zeitraum aber im Zusammenhang mit der Agrarstrukturerhebung (ASE) bzw. der Bodennutzungshaupterhebung durchgeführt wurde, wurden auch kleinere Bestände erfasst, sofern sie aufgrund anderer Kriterien nach dem AgrStatG berichtspflichtig waren. Die Daten für diesen Zeitraum sind in der anliegenden Tabelle 1 (Anlage 1) dargestellt. Im Jahr 2010 wurde die Schafhaltung im Rahmen der Landwirtschaftszählung (beinhaltet die ASE) am Stichtag 1. März - also zu einem früheren Zeitpunkt als in den Erhebungen 2002 bis 2009 - allgemein erhoben. Die Daten sind in der anliegenden Tabelle 2 (Anlage 2) dargestellt. In dieser Tabelle sind außerdem die mit den Daten der Erhebung 2010 vergleichbaren Daten, die im Rahmen der ASE 2013 und der ASE 2016 - ebenfalls zum Stichtag 1. März - erhoben wurden, dargestellt. Die in der Tabelle 2 dargestellten Daten zur Schafhaltung sind aufgrund des veränderten Stichtags, aber auch aufgrund weiterer Änderungen im AgrStatG in Bezug auf die zu erfassenden Betriebe nicht vollständig mit den in der Tabelle 1 dargestellten Daten vergleichbar. Seit 2011 werden Daten zur Schafhaltung im Rahmen einer repräsentativen Viehzählung jährlich zum Stichtag 3. November bei Betrieben mit mindestens 20 Schafen erhoben. Die Erhebung erfolgt immer repräsentativ. Die Daten dieser Erhebung sind für den Zeitraum 2011 bis 2017 in der anliegenden Tabelle 3 (Anlage 3) zusammengestellt. Diese Daten sind nicht mit den in den Tabellen 1 und 2 zusammengestellten Daten zur Schafhaltung vergleichbar. Im Rahmen der Viehzählung wer- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/942 4 den ausschließlich Betriebe mit mindestens 20 Schafen erfasst und damit deutlich weniger Betriebe als in der ASE. Außerdem ist auch durch den Stichtag im November davon auszugehen, dass die Anzahl der Tiere zu diesem Zeitpunkt im Vergleich zu einem Stichtag im Frühjahr deutlich geringer ist (Geburten häufig im Frühjahr, Schlachtungen im gesamten Jahr). Daten zur Ziegenhaltung wurden (Stichtag 1. März) 2010 im Rahmen der Landwirtschaftszählung allgemein, 2013 im Rahmen der Agrarstrukturerhebung repräsentativ und 2016 im Rahmen der Agrarstrukturerhebung allgemein erhoben. Die anliegende Tabelle 4 (Anlage 4) gibt einen Überblick über die erhobenen Daten. Die Daten aus der ASE 2013 (repräsentativ) werden nur auf Tsd. gerundet veröffentlicht. Da eine Differenzierung nach Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben nicht vorliegt, wird, soweit möglich , alternativ die Struktur der Schaf- und Ziegenhaltung nach Größenklassen aufgezeigt (s. Tabellen 3 und 4). 8. Wie viele Mutterschafe und Mutterziegen werden in Niedersachsen gehalten, und wie haben sich die Zahlen in den letzten 15 Jahren entwickelt (bitte für Haupt- und Nebenerwerb aufführen)? Siehe Antwort zu Frage 7. 9. Wie viel Fläche wird in Niedersachsen von Schäferinnen und Schäfern mit ihren Herden beweidet? Von Schafen beweidete Flächen sowie die Frage, ob sich diese Flächen im Besitz der Schäfereibetriebe befinden, werden im Rahmen der Agrarstatistik nicht erhoben. 10. Welcher Anteil dieser Fläche ist im Besitz von Schäfereibetrieben? Siehe Antwort zu Frage 9. 11. In welchen EU-Ländern gibt es bereits eine Weideprämie für Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter? Zu einer Weideprämie im engeren Sinne liegen keine Erkenntnisse vor. Von der gekoppelten Prämie , die allerdings nicht an eine Weidehaltung geknüpft ist, machen alle Mitgliedstaaten bis auf Deutschland, Luxemburg, Slowenien, Irland, Schweden und Dänemark Gebrauch. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/942 5 Anlage 1 Tabelle 1: Schafhaltung in Niedersachsen 2002 bis 2009 Niedersachsen Jahr Anzahl Schafe in Tsd. (weibl. Schafe 1 Jahr alt und älter) Anzahl der Betriebe in Tsd. 2002 287,4 (161,9) 3,7 2003 262,7 (156,8) 3,6 2004 277,8 (158,4) 3,4 2005 266,4 (150,1) 3,3 2006 255,6 (140,0) 3,6 2007 265,4 (143,4) 3,2 2008 250,1 (132,7) 3,1 2009 235,8 (124,7) 2,7 Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, Viehzählung Schafe jeweils am 3. Mai Anlage 2 Tabelle 2: Schafhaltung in Niedersachsen 2010, 2013 und 2016 Niedersachsen Jahr Anzahl Schafe in Tsd. (Anzahl der Mutterschafe) 1) Anzahl der Betriebe in Tsd. 2010 205,6 (127,8) 2,7 2013 185,0 (111,3) 2,2 2016 197,7 (120,1) 2,2 1) einschl. bereits gedeckter Schafe unter 1 Jahr Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, Landwirtschaftszählung 2010 und Agrarstrukturerhebungen 2013 und 2016 Stichtag 1. März Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/942 6 Anlage 3 Tabelle 3: Schafhaltung in Niedersachsen 2011 bis 2017 2017 1) 2016 1) 2015 1) 2014 1) 2013 1) 2012 1) 2011 1) Anzahl in Tsd. Anzahl in Tsd. Anzahl in Tsd. Anzahl in Tsd. Anzahl in Tsd. Anzahl in Tsd. Anzahl in Tsd. Betriebe mit Schafhaltung 1,0 1,0 1,1 1,1 1,0 1,1 1,1 Schafe 169,3 168,4 167,1 170,1 154,9 162,9 164,8 darunter weibliche Schafe zur Zucht 2) 110,8 109,2 113,3 111,6 105,6 112,9 108,2 Schafe 169,3 168,4 167,1 170,1 154,9 162,9 164,8 davon in Betrieben mit …. bis …. Schafen unter 50 15,4 13,8 15,8 16,8 14,2 20,4 18,9 50 - 499 58,0 59,8 63,4 61,8 58,7 60,4 59,1 500 - 999 37,8 47,2 36,0 38,5 36,8 42,9 43,2 1 000 und mehr 58,0 47,6 51,9 53,1 45,2 39,2 43,6 / = Nicht veröffentlicht, weil nicht ausreichend genau oder nicht repräsentativ 1) Ergebnisse der Viehzählungen (repräsentativ) am 3. November 2) einschl. gedeckter Jungschafe/Lämmer Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) und Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 4.1 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/942 7 Anlage 4 Tabelle 4: Ziegenhaltung in Niedersachsen 2010, 2013 und 2016 2016 2013 1) 2010 Anzahl Anzahl in Tsd. Anzahl Betriebe mit Ziegenhaltung 770 0,9 884 Ziegen 7.949 7,6 8.075 darunter weibliche Ziegen zur Zucht 2) 3.974 / 4.095 Ziegen 7.949 7,6 8.075 davon in Betrieben mit …. bis …. Ziegen 1 - 19 2.489 2,7 3.004 20 - 49 1.391 / 1.261 50 - 99 1.095 / 749 100 - 199 1.092 / • 200 - 499 1.882 1,0 • 500 und mehr – – • / = Nicht veröffentlicht, weil nicht ausreichend genau oder nicht repräsentativ − = Nicht vorhanden • = aus Datenschutzgründen geheim gehalten 1) Repräsentativ erhobenen Daten werden auf Tsd. gerundet veröffentlicht 2) einschl. gedeckter Jungziegen Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) und Statistisches Bundesamt , Fachserie 3, Reihe 4.1 Daten aus den Agrarstrukturerhebungen 2010 (allgemein, im Rahmen der Landwirtschaftszählung), 2013 (repräsentativ) und 2016 (allgemeine Daten zur Tierhaltung) (Verteilt am 23.05.2018) Drucksache 18/942 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte, Imke Byl und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wie unterstützt die Landesregierung Schäferinnen und Schäfer in Niedersachsen?