Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/948 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Sylvia Bruns und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Finanzielle Situation der Landesmuseen Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Sylvia Bruns und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 24.04.2018 - Drs. 18/764 an die Staatskanzlei übersandt am 26.04.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 23.05.2018, gezeichnet Björn Thümler Vorbemerkung der Abgeordneten Die sechs Landesmuseen (Landesmuseum Hannover, Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Oldenburg, Landesmuseum Natur und Mensch Oldenburg, Braunschweigisches Landesmuseum , Staatliches Naturhistorisches Museum und Herzog Anton Ulrich Museum in Braunschweig ) werden als budgetierte Betriebe geführt. Die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel sind seit etwa zehn Jahren nicht an die Preisentwicklung angepasst worden. An die Museen werden Ansprüche formuliert, in digitale Angebote zu investieren. Bei der Einführung des Mindestlohns (relevant besonders im Bereich der Reinigungs- und Wachdienste) wurde ebenso wenig eine Anpassung der Mittel vorgenommen wie ein Ausgleich für die in den letzten Jahren stark gestiegenen Energie- und Wartungskosten geschaffen wurde. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung der Landesmuseen und die von ihnen geleistete Arbeit? Die Bedeutung der Niedersächsischen Landesmuseen (NLM) wird u. a. dadurch deutlich, dass sie unter dem besonderen Schutz des Artikels 72 der Niedersächsischen Verfassung stehen. Sie sind unsere „Schatzhäuser“ und bewahren, erforschen, vermitteln und präsentieren unser gemeinsames kulturelles Erbe. Die NLM nehmen ihre Aufgaben in hervorragender Weise wahr und werden dabei mit Landesmitteln unterstützt. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Höhe der für Sachkosten vom Land zur Verfügung gestellten Mittel? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/948 2 3. Ist eine Anpassung der Sachmittel an die tatsächlichen Kosten in Form einer Erhöhung der Budgets geplant? Wenn nein, warum nicht, und welche Vorschläge macht die Landesregierung für den Betrieb der Häuser? Wenn ja, hat das Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für 2019 eine Erhöhung angemeldet und, wenn ja, in welcher Höhe? Die Landesregierung befindet sich momentan im regierungsinternen Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans 2019 und der Mittelfristigen Finanzplanung 2018 bis 2022. Der Abschluss des Verfahrens wird mit dem für den 24./25. Juni 2018 vorgesehenen Beschluss der Landesregierung und dem darauf dem Landtag vorzulegenden Haushaltsplanentwurf 2019 und der Mipla 2018 bis 2022 erfolgen. Bis dahin steht der der Landesregierung zur internen, offenen Entscheidungsfindung zur Verfügung stehende vertrauliche Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich auch in Abwägung zu dem hier in der Kleinen Anfrage geäußerten Unterrichtungswunsch unter verfassungsrechtlichem Schutz. Dies gilt insbesondere bei Berücksichtigung der Tatsache, dass das Budgetrecht über den Landeshaushalt beim Landtag liegt. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen obliegt es dem Budgetgeber, Veränderungen des Haushaltsplanentwurfs vorzunehmen. Aus diesem Grund kann zum jetzigen Zeitpunkt im laufenden Verfahren keine Aussage zu den Haushaltsanmeldungen für den Haushaltsplanentwurf 2019 gemacht werden. (Verteilt am 24.05.2018) Drucksache 18/948 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Sylvia Bruns und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Finanzielle Situation der Landesmuseen