Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/962 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Unterrichtsversorgung im kommenden Schuljahr 2018/2019 Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 24.04.2018 - Drs. 18/757 an die Staatskanzlei übersandt am 25.04.2018, Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 25.05.2018, gezeichnet In Vertretung Gaby Willamowius Vorbemerkung der Abgeordneten Viele Gesamtschulen in Niedersachsen beklagen offene Stellen im Gymnasialbereich, obwohl an den meisten Gymnasien alle Stellen besetzt werden konnten oder sogar eine Überbesetzung besteht . Dadurch drohen an einigen Gesamtschulen gerade bei der Einführung der gymnasialen Oberstufe im kommenden Schuljahr Probleme bei der Unterrichtsversorgung. Vorbemerkung der Landesregierung Trotz der großen Herausforderungen ist es gelungen, die Unterrichtsversorgung an den öffentlichen niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2017/2018 weitgehend stabil zu halten . Nach Abschluss der Überprüfung der Statistik zum Stichtag 17.08.2017 wird eine landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung von 98,7 % erreicht. Es ist das Ziel der Landesregierung, die Unterrichtsversorgung zum neuen Schuljahr 2018/2019 deutlich zu verbessern. Dazu soll weiterhin die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig gesichert werden. Es müssen allerdings bei der Vorbereitung eines Einstellungsverfahrens grundsätzlich zwei wesentliche Aspekte berücksichtigt werden: – die aufgrund des gültigen Landeshaushaltes zur Verfügung stehende Anzahl von Einstellungsmöglichkeiten und – die jeweils aktuelle Bewerbungslage auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt. In den zurückliegenden Einstellungsverfahren standen zum Teil deutlich mehr Einstellungsmöglichkeiten zur Verfügung, als im jeweiligen Bewerbungs- und Auswahlverfahren besetzt werden konnten . Weiterhin ist auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt ein deutliches Missverhältnis zwischen der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung für den Bereich der Grund-, Haupt-, Real-, Ober- und Gesamtschulen (Sekundarbereich I) und dem Bedarf für diese Schulformen festzustellen . Im aktuellen Bewerbungsverfahren haben sich für die erste Auswahlrunde rund 950 Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für diesen GHR-Bereich, aber rund 1 200 Bewerbungen mit dem Lehramt an Gymnasien beworben. Daraus ergibt sich, dass allein mit der Verteilung der zur Verfügung Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/962 2 stehenden Einstellungsmöglichkeiten das erklärte Ziel einer landesweit ausgeglichenen und bedarfsgerechten Versorgung nicht erreicht werden kann. Zur Vorbereitung des neuen Schuljahrs 2018/2019 wird ein Zusammenwirken verschiedener personalrechtlicher und personalwirtschaftlicher Maßnahmen vorbereitet, um die Schulen bedarfsgerecht mit Lehrkräften zu versorgen. Dabei wird es wieder erforderlich sein, dass sehr gut versorgte Schulen bzw. Schulformen befristet schlechter versorgte Schulen unterstützen und so dazu beitragen, eine möglichst ausgeglichene bedarfsgerechte Versorgung zu erzielen. Im nächsten Schuljahr wird nicht die Versorgung der Grundschulen im Fokus stehen, sondern aufgrund des Mangels an Bewerbungen die Versorgung der GHR-Schulen im Sekundarbereich I (inklusive der Gesamtschulen). Durch die bereits verabschiedete Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) wird vorbehaltlich der geplanten Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder(KitaG) die vorschulische Sprachförderung zukünftig in die Zuständigkeit der Kindertagesstätten übergehen. Die Kindertagesstätten erhalten im Gegenzug die notwendigen Ressourcen, um diese Aufgabe übernehmen zu können. Dadurch werden nach aktuellem Stand rund 14 000 Lehrer-Ist-Stunden frei, um diese wieder für die eigentliche Aufgabe der Lehrkräfte an den Grundschulen, die Erteilung von Unterricht für Schulkinder an den Grundschulen, einsetzen zu können. Damit wird sich zum Beginn des Schuljahrs 2018/2019 die Versorgungssituation für die Grundschulen in unserem Land deutlich verbessern. Nach jetzigen Berechnungen wird sich selbst bei steigenden Zahlen von Erstklässlern , mit denen in den nächsten Jahren zu rechnen ist, die Versorgung auf einem hohen Niveau von über 100 % halten lassen. Die Personalplanung durch die Niedersächsische Landeschulbehörde (NLSchB) ist derart zu gestalten , dass der durchschnittliche Bezugswert für die Personalplanung der Schulen aller Schulformen einschließlich der Gymnasien und Gesamtschulen in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt zu Beginn des ersten Schulhalbjahrs 2018/2019 im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Regionalabteilung der NLSchB ausgewogen ist. Die bedarfsgerechte Versorgung mit Lehrkräften an den einzelnen Schulen ist zu Beginn des ersten Schulhalbjahrs 2018/2019 mit den nach dem Abschluss des Einstellungsverfahrens vorhandenen unbefristet beschäftigten und verbeamteten Lehrkräften möglichst vollständig zu gewährleisten. Es ist Aufgabe der Schulen und der NLSchB in der gemeinsamen Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler, flexibel und kurzfristig durch Ausgleich vor Ort auf Veränderungen zu reagieren. Insbesondere sind Abordnungen und Versetzungen von Lehrkräften von überdurchschnittlich versorgten Schulen vorzunehmen; diese Maßnahmen sind den betroffenen Schulen so früh wie möglich mitzuteilen. Für die bedarfsgerechte Versorgung zum ersten Schulhalbjahr 2018/2019 ist u. a. Folgendes zu berücksichtigen: – bedarfsgerechte Wiederbesetzung von frei werdenden Stellen, – Übergänge zwischen den verschiedenen Schulformen, – Besetzung von Stellen in den Bedarfsfächern für alle Lehrämter und – weiterhin zu erwartende, nicht ausreichende Anzahl an Bewerbungen von Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung für GS, GH, GHR, HR, RS - dem sogenannten GHR-Bereich. Die entsprechend den Einstellungsmöglichkeiten neu einzustellenden Lehrkräfte dienen auch dem überregionalen Ausgleich der Versorgung mit Lehrkräften zwischen den Schulen. Vor Ausschreibung einer Stelle ist zu prüfen, ob der Fächerbedarf der Schule durch Versetzung geeigneter Lehrkräfte gedeckt werden kann. Maßstab zum Ausgleich zwischen den Schulen ist der mit den zugewiesenen Stellen erreichbare Durchschnitt der Versorgung in den einzelnen Schulformen. Hierzu können u. a. auch Versetzungen und (Teil-)Abordnungen vorgenommen werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/962 3 1. Welchen Stellenbedarf prognostiziert das izn-Stabil-Prognosemodul für das Schuljahr 2018/2019 für die jeweiligen Schulformen? In Bezug auf die Validität der Daten aus dem Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose ist vorab anzumerken , dass u. a. nachfolgende Faktoren bei der Bewertung der Bedarfszahlen zu berücksichtigen sind: – Die Zusatzbedarfe für die vorschulische Sprachförderung (ZB 076) müssen aufgrund der Rechtslage im Planungsinstrument noch mit eingerechnet werden (rund 14 000 Stunden). – Nach der Durchführung der landesinternen Versetzungen von Lehrkräften sind für 100 Lehrkräfte die neuen Stammschulen noch nicht eingetragen worden, sodass rund 2 000 Lehrkräfte-Ist- Stunden noch nicht erfasst sind. – Es sind noch nicht alle Ganztagsschulen berücksichtigt, die zum Schuljahr 2018/2019 mit dem Ganztagsbetrieb beginnen. – Nicht alle Budgets der Schulen sind aktualisiert auf den Planungsstand für das neue Schuljahr. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass mit einem deutlich geringeren Stellenbedarf zu rechnen ist, als gegenwärtig durch das Instrument izn-stabil-Prognose dargestellt wird: Auf Grundlage der Daten aus dem Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose (Stand: 25.04.2018) ergeben sich rein rechnerische für die jeweiligen Schulformen die folgenden Stellenbedarfe: Schulform Stellenbedarf auf 100 % Unterrichtsversorgung (gerundet auf 50 Stellen) Anzahl vorliegender Bewerbungen zugewiesene Einstellungsmöglichkeiten GS 600 420 845 HS 150 530* RS 150 OBS 700 530* + 1.192** 300 IGS/KGS 800 375 GY 50 1.192** 300 FÖS 200 183 180 Summe 2.650 2.325 2.000 (zzgl. 340 Einstellungsmöglichkeiten Reserve) Die markierten Bewerbungen werden im Gesamtkontext nur einfach gezählt: *) 530 Bewerbungen für den gesamten GHR-Bereich (ohne GS) **) 1 192 Bewerbungen für alle GY-Stellen an GY, IGS/KGS und OBS Zur Verdeutlichung der Situation, die im Wesentlichen geprägt ist durch das Missverhältnis von rechnerisch bestimmbaren Bedarfen und der Anzahl der vorliegenden Bewerbungen mit abgeschlossener Lehramtsausbildung für die entsprechenden Lehrämter, wurden die Bewerbungszahlen für die einzelnen Schulformen den berechneten Bedarfen gegenüber gestellt. Aufgrund der Möglichkeit, Stellenverlagerungen bereits für die erste Ausschreibungsrunde vornehmen zu können, wurden am 24.04.2018 für die Gesamtschulen bereits 407 Einstellungsmöglichkeiten bekannt gegeben. Damit wurden bereits deutlich mehr Stellen an den Gesamtschulen ausgeschrieben , als zunächst mit dem Einstellungserlass zugewiesen. Allerdings ist auch zu berücksichtigen , dass von den 407 Einstellungsmöglichkeiten nach Abschluss des Bewerbungszeitraums für die konkreten Stellenausschreibungen (24.04. bis 03.05.2018) für die Gesamtschulen 58 Stellen mit dem Lehramt für Gymnasien und zwölf Stellen mit einem Lehramt für den GHR-Bereich ohne Bewerbungen geblieben sind. Daher werden im weiteren Verlauf des Einstellungsverfahrens zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten aus dem Bereich des Dezernats 3 für die Verbesserung der Versorgung der Gesamtschulen genutzt. Außerdem ist die NLSchB aufgefordert, durch geeignete Personalmaßnahmen für eine ausgeglichene Versorgung zwischen den Schulen und Schulformen zu sorgen. Darüber hinaus stehen Stellen aus der Reserve des Kultusministeriums als weitere Unterstützung zur Verfügung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/962 4 2. Wurden die Prognosedaten bei der Verteilung der Einstellungsmöglichkeiten berücksichtigt ? Ja. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 3. Wenn nein, warum nicht? Entfällt. 4. Wie viele Vollzeitlehrereinheiten sind für Gesamtschulen (mit einem ersten Oberstufenjahrgang ) zusätzlich notwendig? In Niedersachsen werden zum Beginn des neuen Schuljahrs 2018/2019 sechs Gesamtschulen mit einer Einführungsphase in den Aufbau der gymnasialen Oberstufe starten. Dabei handelt es sich um die nachfolgenden Schulen: IGS Henriette-Breymann, IGS Embsen, IGS Oyten, IGS Lilienthal, IGS Heidberg und die KGS Clenze. Für die Genehmigung der Errichtung einer Oberstufe ist die Dreizügigkeit Mindestvoraussetzung (3 x 18 = 54 SuS). Da bisher nur Prognosezahlen für die Anzahl der Schülerinnen und Schüler für die neuen Einführungsphasen an den Gesamtschulen und damit auch noch keine gesicherte Aussagen zur Klassenbildung vorliegen, wird hier zunächst auf Grundlage der Eintragungen der Schulen im Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose gerechnet. Daraus ergibt sich ein Bedarf von rund 27 Vollzeitlehrereinheiten. Für den gesamten Bereich der Gesamtschulen werden auf Grundlage der Prognosedaten aus dem Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose (Stand: 25.04.2018) rund 800 Vollzeitlehrereinheiten benötigt , um die Schulen auskömmlich zu versorgen. Es ist allerdings nur schwer zu bestimmen, durch welche Einstellungen ausscheidende Lehrkräfte ersetzt werden und welche Neueinstellungen die zusätzlichen Bedarfe aufgrund der aufwachsenden Schuljahrgänge abdecken. 5. Welche Unterrichtsversorgung plant die Landesregierung in Bezug auf die einzelnen Schulformen für das Schuljahr 2018/2019? Ziel ist es, eine landesweit ausgewogene bedarfsgerechte Versorgung mit Lehrkräften an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zu erreichen. Grundsätzlich soll eine Versorgung der Grundschulen mit mindestens 100% erreicht werden, um die Verlässlichkeit zu gewährleisten. Für die anderen Schulformen sind keine Zielvorgaben für die Versorgungswerte ausgegeben worden. Der zu erwartende erhöhte Bedarf an Lehrkräften an den Gymnasien und den nach Schulzweigen gegliederten KGS im Schuljahr 2020/2021 sowie die aktuelle Bewerberlage erfordern die vorsorgliche Bindung von geeigneten voll ausgebildeten Bewerberinnen und Bewerbern. In den zwei Schuljahren bis zum Schuljahr 2020/2021 werden diese Lehrkräfte dringend zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an den Schulen des Sekundarbereiches I benötigt und dort auch eingesetzt. (Verteilt am 29.05.2018) Drucksache 18/962 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Unterrichtsversorgung im kommenden Schuljahr 2018/2019