Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/978 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Eva Viehoff und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Will die Landesregierung die Gebäude und Flächen der Domäne Reinhausen verkaufen und das Regionale Umweltbildungszentrum (RUZ) gefährden? Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Eva Viehoff und Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 08.05.2018 - Drs. 18/862 an die Staatskanzlei übersandt am 11.05.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 30.05.2018, gezeichnet Barbara Otte-Kinast Vorbemerkung der Abgeordneten Das Waldpädagogikzentrum Göttingen - Regionales Umweltbildungszentrum (RUZ) in Reinhausen leistet einen pädagogischen Beitrag für ca. 20 Schulen in der Region. Im letzten Jahr hat das RUZ sein 20-jähriges Bestehen gefeiert. Es bietet eine große Vielfalt an Themen an und bringt Kindern von sechs bis 14 Jahren, aber auch Referendaren, Themen aus der landwirtschaftlichen Praxis nahe und vermittelt Grundwissen. Auch Landfrauenverbände nutzen die Angebote, um Erfahrungen zu sammeln. Das Waldpädagogikzentrum Göttingen - Regionales Umweltbildungszentrum (RUZ) Reinhausen wird von den Niedersächsischen Landesforsten betrieben und ist ein vom Kultusministerium Niedersachsen anerkannter außerschulischer Lernstandort zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Einige Flächen der Domäne, Streuobstwiesen sowie ein Großteil der Gebäude werden vom RUZ genutzt. Ein weiterer Teil der Flächen wird von einem Pächter genutzt. Die Flächen arrondieren auch einen großen Teil der Ortslage von Reinhausen und sind daher von Bedeutung für die örtliche Entwicklung. Das Ensemble der Domäne auf der Fläche einer alten Burg und einer alten Klosteranlage steht ebenso wie benachbarte Gebäude unter Denkmalschutz. Vorbemerkung der Landesregierung Das Waldpädagogikzentrum Göttingen - Regionales Umweltbildungszentrum Reinhausen (WPZ/RUZ), vertreten durch das NFA Reinhausen - hat im Jahr 2014 mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Domänenverwaltung, eine Vereinbarung über die Nutzung von Gebäuden und Flächen der im Landkreis Göttingen gelegenen Domäne Reinhausen bis ins Jahr 2032 abgeschlossen. Die Nutzungsvereinbarung des WPZ/RUZ umfasst insbesondere weite Teile des ehemaligen Pferdestalls sowie landwirtschaftliche Nutzflächen im Umfang von rund 0,5 ha, Streuobstwiesen, einen Gewölbekeller, den alten Domänengarten und Gerätelagerraum. Die Tätigkeiten des WPZ/RUZ Reinhausen auf der in Rede stehenden Domäne reichen darüber hinaus bis ins Jahr 1997 zurück. Dort wird Umweltbildung für eine umweltgerechte nachhaltige Landwirtschaft und gleichzeitig nachhaltige Forstwirtschaft als Vorzeigeprojekt zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BnE) präsentiert. Auf dieser in Niedersachsen einzigartigen Kombination basiert zugleich auch die RUZ-Anerkennung durch das Niedersächsische Kultusministerium. Im Epl. 09, Kapitel 09 30, sind darüber hinaus Mittel für die Bildungsarbeit innerhalb des RUZ veranschlagt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/978 2 Die Domäne ist seit 1993 an einen Landwirt verpachtet, der Teile der von ihm gepachteten Domäne erwerben möchte. Dies würde den mittelbaren Interessen sowohl der Stadt Göttingen als auch der Gemeinde Rosdorf entsprechen, die in der Region einen Gewerbe- und Logistikstandort entwickeln wollen. Zusätzlich ist auch die Gemeinde Gleichen am Erwerb von landeseigenen Domänenflächen zur wohnbaulichen Entwicklung interessiert. Das Land bemüht sich nach wie vor, den unterschiedlichen Interessenlagen weitestgehend gerecht zu werden. Gespräche und Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. 1. Will die Landesregierung die Bildungsarbeit des Umweltbildungszentrums Reinhausen durch Verkauf der Domänengebäude und der Flächen bzw. durch Flächentausch gefährden ? Nein. 2. Wer ist derzeit jeweils wirtschaftlich Berechtigter, Eigentümer, Pächter, Unterpächter und Bewirtschafter der Flächen und Gebäude der Domäne Reinhausen? Eigentümer der Domäne Reinhausen ist das Land Niedersachsen. Die gesamte Domäne (weite Teile der Hofstelle einschließlich landwirtschaftlicher Nutzflächen) ist verpachtet (vgl. Vorbemerkung ). Über kleinere Teile der Hofstelle hat der Eigentümer eine Nutzungsvereinbarung mit dem WPZ/RUZ geschlossen (vgl. Vorbemerkung). Ein weiterer kleiner Teil der Hofstelle wurde an den Pächter im Jahr 2017 verkauft. 3. Würden der Ortsrat, die Gemeinde, der Landkreis und die Bürgerinnen und Bürger vorab durch die Landesregierung informiert, wenn Flächen oder Gebäude der Domäne Reinhausen veräußert werden sollten? Eine Vorabinformation der Genannten erfolgt grundsätzlich nicht. Die Vorgehensweise zur Veräußerung landeseigener Liegenschaften ist in §§ 63 und 64 LHO geregelt. Ein etwaiges Verkaufsverfahren unterläge dabei insbesondere den Grundsätzen für die Veräußerung von landeseigenen Grundstücken (Grundstücksveräußerungsrichtlinien - GrundVR), vgl. VV Nr. 6.2 zu § 64 LHO, Anlage 2. (Verteilt am 30.05.2018) Drucksache 18/978 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Eva Viehoff und Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Will die Landesregierung die Gebäude und Flächen der Domäne Reinhausen verkaufen und das Regionale Umweltbildungszentrum (RUZ) gefährden?