Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/982 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung „Gefährder“ in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 26.04.2018 - Drs. 18/774 an die Staatskanzlei übersandt am 02.05.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 30.05.2018, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung der Abgeordneten Mit Antwort vom 1. März 2018 auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung Nr. 21 in der Fragestunde des Februarplenums (Drucksache 18/430) teilte die Landesregierung mit, dass sich auf Grundlage der Berichterstattung durch das Landeskriminalamt Niedersachsen vom 23. Februar 2018 ergebe, dass 35 im Phänomenbereich politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie - als sogenannte Gefährder eingestufte Personen ihren Wohnsitz und regelmäßigen Aufenthaltsort in Niedersachsen haben. Mit Antwort vom 6. April 2018 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Thomae, Linda Teuteberg, Konstantin Kuhle und der Fraktion der FDP im Bundestag (Drucksache 19/1558) hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass bundesweit gegenwärtig 799 Personen als „Gefährder“ in allen Phänomenbereichen und 758 Personen als „Relevante Personen“ in allen Phänomenbereichen eingestuft seien. Im Januar 2015 lag die Zahl der „Gefährder“ noch bei 266 Personen laut Bundesregierung . Vorbemerkung der Landesregierung Unter Hinweis auf eine bundesweite Abstimmung zwischen dem BKA und den Landeskriminalämtern werden Detailinformationen zu Gefährdern und Relevanten Personen sowie deren Bewertung mit RADAR-iTE nicht bekannt gegeben. Sowohl ermittlungstaktische als auch datenschutzrechtliche Belange laufen einer Veröffentlichung der Informationen zuwider. 1. Wie viele Personen, die als a) „Gefährder“ und b) „Relevante Person“ eingestuft sind, halten sich gegenwärtig in Niedersachsen auf (bitte nach Phänomenbereichen, Staatsangehörigkeit , Geschlecht und Alter aufschlüsseln)? Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie-/PMK -ausländische Ideologie- Derzeit haben ca. 40 Gefährder und ca. 40 Relevante Personen des Phänomenbereichs „ausländische “ und „religiöse Ideologie“ ihren Wohnsitz bzw. regelmäßigen Aufenthaltsort in Niedersachsen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/982 2 Ca. ein Viertel der Gefährder befindet sich in niedersächsischen Haftanstalten und wird unter dieser Fragestellung nicht weiter berücksichtigt. Von den Gefährdern, die nicht in einer Haftanstalt untergebracht sind, hat ca. die Hälfte die deutsche Staatsbürgerschaft. Eine mittlere einstellige Anzahl hat neben der deutschen eine weitere Staatsbürgerschaft (Libanon, Syrien, Türkei, Tunesien). Die verbliebenen Gefährder haben ausschließlich eine nichtdeutsche Staatsbürgerschaft (Algerien, Georgien, Kamerun, Syrien, Türkei, Tunesien, ungeklärt). Von den Relevanten Personen hat ebenfalls ca. die Hälfte die deutsche Staatsbürgerschaft. Eine obere einstellige Anzahl hat neben der deutschen eine weitere Staatsbürgerschaft (Algerien, Libanon , Syrien, Türkei, Tunesien). Die verbliebenen Relevanten Personen haben ausschließlich eine nichtdeutsche Staatsbürgerschaft (Nigeria, Russland, Sudan, Syrien, Türkei, Tunesien). Der deutlich überwiegende Teil der Gefährder und Relevanten Personen ist männlich und im Alter zwischen 18 und 35. Phänomenbereich PMK -rechts- Die Anzahl von Gefährdern und Relevanten Personen im Phänomenbereich PMK -rechts- bewegt sich in der Summe im oberen einstelligen Bereich. Alle im Phänomenbereich PMK -rechts- eingestuften Gefährder und Relevanten Personen haben ihren Wohnsitz oder regelmäßigen Aufenthalt in Niedersachsen, sind männlich und haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Das Alter variiert hierbei von 18 bis 60 Jahren. Phänomenbereich PMK -links- Die Anzahl von Relevanten Personen im Phänomenbereich PMK -links- bewegt sich im unteren zweistelligen Bereich. Alle im Phänomenbereich PMK -links- eingestuften Relevanten Personen haben ihren Wohnsitz oder regelmäßigen Aufenthalt in Niedersachsen, sind weit überwiegend männlich und haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Das Alter variiert hierbei von 18 bis 60 Jahren, wobei der Großteil 18 bis 30 Jahre alt ist. 2. Wie viele der „Relevanten Personen“ sind Führungspersonen, Unterstützer, Akteure und Begleitpersonen (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)? Den in Niedersachsen als Relevante Person eingestuften Personen aller Phänomenbereiche werden folgenden Rollen zugeordnet, wobei die Zuordnung zu zwei Rollen möglich ist (z. B. Führungsperson und Akteur): – Führungsperson: ca. 15, – Unterstützer/Logistiker: ca. 10, – Akteur: ca. 20, – Kontakt-/Begleitperson: ca. 30, Der weit überwiegende Teil der weiblichen Relevanten Personen wurde als Kontakt-/Begleitperson eingestuft. 3. Wie viele der als „Gefährder“ und „Relevante Personen“ eingestuften Personen sind nach Kenntnis der Landesregierung dem militant-salafistischen Spektrum zuzuordnen? Der Begriff militant-salafistisch unterliegt unterschiedlichen Definitionen und Auslegungen. Eine gesonderte Erfassung der als Gefährder oder Relevante Person eingestuften Personen als „militant“ erfolgt nicht. Zur Beantwortung der Frage werden die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zur Gewalttätigkeit und Bewaffnung von Gefährdern oder Relevanten Personen herangezogen. Demnach sind in den Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/982 3 polizeilichen Auskunftssystemen zu ca. 35 Gefährdern und Relevanten Personen Hinweise auf eine besondere Gewalttätigkeit und/oder Bewaffnung vermerkt. 4. Wie viele der als „Gefährder“ und „Relevante Personen“ eingestuften Personen haben Asyl in Deutschland beantragt, und über welchen aufenthaltsrechtlichen Status verfügen sie momentan (bitte aufschlüsseln nach asylberechtigt, Flüchtlingsstatus, subsidiär schutzberechtigt, ausreisepflichtig/geduldet, Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen )? Es wird darauf hingewiesen, dass eine polizeiliche Einstufung von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit als Gefährder und Relevante Person vor, während oder nach dem Abschluss eines Asylverfahrens erfolgen kann. Von den derzeit als Gefährder oder Relevante Person eingestuften Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit haben ca. 20 Personen während ihres gesamten Aufenthaltes im Bundesgebiet, einschließlich Voraufenthalten, einen Asylantrag gestellt. Für diese Personen gelten folgende aufenthaltsrechtliche Status: – das Asylverfahren ist derzeit noch nicht bestandskräftig abgeschlossen oder – die Person ist im Besitz einer Asylanerkennungen oder – es wurde die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt oder – die Person ist im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder – die Person ist im Besitz einer Fiktionsbescheinigung, aufgrund derer der bisherige Aufenthaltstitel mit den sich daran anschließenden Wirkungen bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend gilt, oder – die Person ist derzeit geduldet oder – die Person ist nicht mehr in Niedersachsen gemeldet, sie wurde beispielsweise abgeschoben oder ist ins Ausland verzogen. Die hier aufgeführte/n Zuerkennung/en eines Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgte/n vor einer Einstufung als Relevante Person oder Gefährder. Eine detailliertere Aufschlüsselung ließe aufgrund der geringen Gesamtzahl Rückschlüsse auf Einzelpersonen zu, daher ist eine differenziertere Darstellung an dieser Stelle nicht möglich. 5. Worauf führt die Landesregierung den Anstieg der Zahl der „Gefährder“ und „Relevanter Personen“ seit dem Jahr 2015 zurück? Der bundesweite Anstieg der Zahlen an Gefährdern und Relevanten Personen seit dem Jahr 2015 lässt sich auch für das Land Niedersaschen damit erklären, dass es seit dem Jahr 2013 zu einem signifikanten Anstieg an Ausreisen in Richtung des Krisengebietes Syrien/Irak kam. Höhepunkt war hier das Jahr 2014. Diesem folgte eine ebenfalls deutlich erhöhte Ausreisebewegung im Jahr 2015. Mit den zunehmenden Gebietsverlusten und Rückschlägen des sogenannten Islamischen Staates kam es im weiteren Verlauf zu einem Anstieg der Zahl der Rückkehrer aus dem Krisengebiet. Insbesondere die Erkenntnisverdichtung der Sicherheitsbehörden zu diesen Reisebewegungen führten je nach erlangter Erkenntnislage im Rahmen von Einzelfallprüfungen gegebenenfalls zu entsprechenden Einstufungen gemäß bundeseinheitlicher Definition als Gefährder oder Relevante Person. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/982 4 6. Wie viele „Gefährder“ und „Relevante Personen“ befinden sich gegenwärtig in Abschiebehaft ? Nach den Erkenntnissen der Landesregierung befinden sich zurzeit keine der hier geführten „Gefährder “ und/oder „Relevanten Personen“ in Abschiebehaft im Bundesgebiet. 7. Wie viele „Gefährder“ werden gegenwärtig überwacht? Zu jedem Gefährder wird in Niedersachsen durch die Polizei ein Gefahrenermittlungsvorgang oder Strafverfahren in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Entsprechende Maßnahmen werden auf Grundlage des Gefahrenabwehrrechts und der Strafprozessordnung, u. a. auch zur Überwachung einzelner Gefährder, durchgeführt. Details zu laufenden Maßnahmen der Sicherheitsbehörden können aus ermittlungstaktischen Gründen nicht dargestellt werden. 8. Wie viele Personen wurden in Niedersachsen nach dem Risikobewertungsinstrument RADAR-iTE bislang bewertet, und wie viele Personen wurden der jeweiligen Stufe zugeordnet ? In Niedersachsen wurden bislang Personen in mittlerer zweistelliger Anzahl mittels RADAR-iTE bewertet. Von etwa der Hälfte dieser Personen geht demnach ein „hohes Risiko“ im Sinne der RADAR-iTE- Bewertung aus. Etwas geringer ist der Anteil derjenigen, denen ein „auffälliges Risiko“ zugeschrieben wird. Im einstelligen Bereich bewegt sich die Anzahl derjenigen, die ein „moderates Risiko“ aufweisen. 9. In wie vielen Fällen kam das LKA zu dem Ergebnis, dass eine Person nicht mehr als „Gefährder“ oder „Relevante Person“ einzustufen ist? Das LKA Niedersachsen führt eine ständige auf der aktuellen Erkenntnislage beruhende Überprüfung dahin gehend durch, ob eine Aus-, Ein- oder Umstufung geboten ist. Seit dem 01.01.2017 kam es in allen Phänomenbereichen zu insgesamt zehn Heraufstufungen von Relevanten Personen zu Gefährdern, einer Herabstufung von Gefährder zu Relevanter Person und 25 Ausstufungen. (Verteilt am 05.06.2018) Drucksache 18/982 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport „Gefährder“ in Niedersachsen?