Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/984 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Wie stark kann die Landesregierung die Planung und Fertigstellung der Schleuse Lüneburg durch die vereinbarte „kommunikative Begleitung“ noch beschleunigen? Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 04.04.2018 - Drs. 18/784 an die Staatskanzlei übersandt am 03.05.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 24.05.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten In der Koalitionsvereinbarung heißt es: „Wir setzen uns beim Bund dafür ein, dass die Schleuse Lüneburg bis 2025 fertiggestellt wird“ (Seite 75). Am 28.03.2018 wurde eine Kooperationsvereinbarung gemäß dem Motto „Beschleunigung durch Akzeptanz“ (Landeszeitung, 29.03.2018) zwischen Niedersachsen, Hamburg, der Region, dem Bund und der IHK Lüneburg-Wolfsburg zur Schleuse Lüneburg-Scharnebeck unterzeichnet. Die Landesregierung hat hierbei einem „angepeilten Fertigstellungsjahr 2028“ (Landeszeitung, 29.03.2018) zugestimmt, welches bereits als „sehr ambitioniert “ bezeichnet wird (ebenda). Mit Bezug auf die Drucksache 18/274 geht die Landesregierung von möglichen Beschleunigungseffekten bei der Planung und Umsetzung von mehreren Monaten oder einigen Jahren aus, räumt allerdings ein, dass das Ziel „möglicherweise nicht eingehalten werden kann“ (Drucksache 18/274). Erfahrungswerte mit anderen Schleusenneubauten ergeben jeweils mehrjährige Planungs- und Bauzeitfenster. So rechnet das NLWKN für den Neubau der relativ kleinen Hadelner Kanalschleuse mit vier Jahren Bauzeit. Für die Schleuse Uelzen II, kleiner, aber mit einer Hubhöhe von 23 m vergleichbar mit dem Projekt der Schleuse Lüneburg, ergab sich ein Bauzeitfenster von acht Jahren. Vorbemerkung der Landesregierung Mit der neuen Schleuse Lüneburg in Scharnebeck soll die Beseitigung des letzten Hindernisses für die Erreichbarkeit des Hamburger Hafens sowie die Durchlässigkeit im gesamten norddeutschen Kanalnetz mit modernen Schiffsgrößen (GMS/ÜGMS) sichergestellt werden. Bei Planfeststellungsverfahren auf der Grundlage des Wasserstraßengesetzes (WaStrG) haben die Länder Einflussmöglichkeiten im Rahmen der Einvernehmensregelung des § 4 WaStrG. Eine darüber hinausgehende eigenständige Handlungsmöglichkeit haben die Länder beim Ausbau der Bundeswasserstraßen nicht. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist als unabhängige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständig für die Durchführung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens und verantwortlich für alle Maßnahmen, die für die Realisierung des Gesamtprojekts erforderlich sind. Die Landesregierung ist sich bewusst, dass mit der Kooperationsvereinbarung keine Einflussnahme auf das Genehmigungsverfahren verbunden ist bzw. werden kann. Zwischen den Beteiligten der Kooperationsvereinbarung besteht Einigkeit, dass eine regionale Allianz ein gewichtiger Partner ist, um den vom Bund zu realisierenden, vorgezogenen Ersatzneubau Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/984 2 gemeinsam zügig voranzutreiben und die Wettbewerbsfähigkeit der Wasserstraße zu erhalten. Zwischen den Vereinbarungspartnern besteht Konsens, dass beim geplanten Neubau der Schleuse Lüneburg-Scharnebeck durch eine Kooperation die Akzeptanz bei allen gesellschaftlichen Gruppen in der Region verbessert wird und damit Risiken bei der Planung minimiert werden können. Die Kooperationsvereinbarung leistet daher einen wesentlichen Beitrag zur Beschleunigung. Ziel der Zusammenarbeit ist zunächst die Organisation eines frühen und kontinuierlichen Begleitprozesses durch die Region, um die schnellstmögliche Herbeiführung eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses zu erreichen. Die frühzeitige Transparenz der Planung soll bei allen gesellschaftlichen Gruppen für eine positive Begleitung bei Planung und Bau des Projekts sorgen und sich so förderlich auf die Dauer des Gesamtprojekts auswirken. Angesichts der langen Realisierungszeiträume großer Infrastrukturprojekte sollte jede Gelegenheit für eine Beschleunigung genutzt werden, auch wenn der Zeitbedarf für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und die anschließende Bauphase nicht im Vorfeld abschließend zu kalkulieren sind. Die Baumaßnahmen können erst beginnen, wenn das hierfür notwendige Baurecht besteht . Mit der Kooperationsvereinbarung bekommt der Bund eine gute Entlastung, um sich dann intensiv um die erforderlichen Maßnahmen kümmern zu können. 1. Ist die abgeschlossene Kooperationsvereinbarung aus Sicht der Landesregierung geeignet , um das in der Koalitionsvereinbarung formulierte Ziel, die Fertigstellung der Schleuse Lüneburg bis 2025, zu erreichen? Mit der abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung soll der Bund bei der Organisation eines frühen und kontinuierlichen Abstimmungsprozesses unterstützt werden, um die schnellstmögliche Herbeiführung eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses zu erreichen. Hier wird durchaus eine beschleunigende oder zumindest nicht verzögernde Wirkung erwartet. 2. Falls nicht, welche Mittel, Wege oder Instrumente wird die Landesregierung zusätzlich zur Anwendung bringen, um das von ihr formulierte Ziel, die Fertigstellung der Schleuse Lüneburg bis 2025, zu erreichen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Ist das in der Koalitionsvereinbarung formulierte Ziel, der Abschluss von Planung und Fertigstellung der Schleuse Lüneburg bis 2025, nach Einschätzung der Landesregierung zum Zeitpunkt der Koalitionsverhandlungen realistisch erreichbar gewesen? Ja. 4. Ist das Ziel, die weltgrößte Binnenwasserschleuse innerhalb von acht Jahren zu planen, europaweit auszuschreiben und zu bauen, aus Sicht der Landesregierung heute noch erreichbar? Nach intensivem fachlichen Austausch mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nimmt die Landesregierung zur Kenntnis, dass der Bund eine Fertigstellung bis 2025 für sehr ambitioniert hält und eher von einer späteren Fertigstellung ausgeht. Der Bund hat auf Nachfrage von Minister Dr. Althusmann mit Schreiben vom 23.03.2018 mitgeteilt, dass das BMVI, die WSV als Trägerin des Vorhabens sowie die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) in der fachtechnischen Begleitung des Vorhabens auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse die Baumaßnahmen erst 2028 abschließen können. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/984 3 5. Vor dem Hintergrund von Erfahrungswerten bei Schleusenneubauten: Wie lange dauert die Vorplanung, wie lange dauert die Ausführungsplanung, wie lange dauert erfahrungsgemäß die Ausschreibung und Auftragsvergabe, und wie lange wird die Fertigstellung des vorgezogenen Ersatzneubaus der weltgrößten Binnenwasserschleuse in Lüneburg-Scharnebeck jeweils dauern? Im ersten Teil der Frage 5 werden allgemein Schleusenneubauten angesprochen, ohne diese näher zu spezifizieren. Selbst unter der Annahme, dass Binnenschifffahrtsschleusen in vergleichbaren Wasserstraßen wie dem Elbe-Seitenkanal gemeint sind, so wird dieser Vergleich mit der geplanten Schleuse Lüneburg nicht adäquat möglich sein. Eine Baumaßnahme dieser Größenordnung mit derart hohen Anforderungen an alle Beteiligten einschließlich Planungs- und Projektbüros sowie Bauunternehmen muss dem Grundsatz „Qualität vor Schnelligkeit“ folgen. Nach Aussage des Bundes streben die Beteiligten auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse an, die Baumaßnahmen nach neun bis 14 Jahren abschließen zu können. Somit ist eine Umsetzung bis 2028 im Rahmen der heutigen Erkenntnisse möglich. 6. Welche Phasen (Planung, Ausschreibung, Vergabe, Fertigstellung/Realisierung) des vorgezogenen Ersatzneubaus der Schleuse Lüneburg werden von der fünfjährigen Laufzeit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 900 000 Euro durch Hamburg und Niedersachsen abgedeckt? Die finanzielle Unterstützung wird zunächst für die Dauer von fünf Jahren bereitgestellt. Sie ist nicht an Phasen gebunden. Sofern die Vereinbarungspartner eine Weiterführung der finanziellen Unterstützung für sinnvoll erachten, nehmen die Vereinbarungspartner Verhandlungen über die Fortsetzung auf. 7. Vor dem Hintergrund der Äußerung der Landesregierung: „Die … Kooperationsvereinbarung ermöglicht Beschleunigungseffekte bei der Planung und Umsetzung“ (Drucksache 18/274): Welche Beschleunigungseffekte sind konkret gemeint, und welche wirken hierbei um Monate und welche um Jahre beschleunigend? Bei Infrastrukturprojekten dieser Größenordnung kommt es im Laufe der Planungs- und Umsetzungsphase häufig zu Schwierigkeiten, die vorher nicht absehbar waren. Daher hat die WSV zunächst um Unterstützung bei der Kommunikation vor Ort gebeten. Dadurch soll die WSV von gesetzlich nicht vorgeschrieben Aufgaben entlastet werden. Hier wird durch Transparenz durchaus auch eine beschleunigende oder zumindest nicht verzögernde Wirkung erwartet. Eine Bezifferung in Monaten oder sogar Jahren ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich. 8. An welchen Stellen des Planungs- und Genehmigungsverfahrens kann eine kommunikative Begleitung das Verfahren um wie viele Monate oder Jahre beschleunigen? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9. Vor dem Hintergrund, dass die Veröffentlichung der Baumaßnahme für 2023 geplant ist, das Vergabeverfahren zwölf Monate dauert und die Errichtung (Bau) erfahrungsgemäß mindestens fünf Jahre oder mehr in Anspruch nimmt: Mit welchem Bauverfahren könnte man ein solches Bauwerk standsicher bis 2025 errichten? Im Rahmen der Kooperation informiert der Bund über den Stand der aktuellen Planungen. Zu konkreten Bauverfahren bestand bislang kein besonderer Informationsbedarf, da von den Partnern nicht infrage gestellt wird, dass ein standsicheres Bauwerk geplant wird. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/984 4 10. Da die Landesregierung davon ausgeht, dass man die Fertigstellung der größten Binnenwasserschleuse der Welt um Jahre beschleunigen kann: Hält die Landesregierung an den Ausführungen in der Koalitionsvereinbarung fest, oder haben sich die Koalitionspartner und beteiligten Verhandlungsführer an dieser Stelle zeitlich vertan? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 11. Welchem Fertigstellungsdatum für die Schleuse Lüneburg hat die Landesregierung in der unterzeichneten Kooperationsvereinbarung als Ziel zugestimmt? In der Kooperationsvereinbarung haben sich die Partner darauf geeinigt, dass die WSV bis zum 31.12.2018 auf der Grundlage bisheriger Erfahrungswerte einen Projekt- und Bauablaufplan erstellt , der mit der Verkehrsfreigabe endet. Das in der Vereinbarung genannte Jahr 2028 ist nicht ein Fertigstellungsdatum, auf dass man sich geeinigt hat, sondern es gibt den derzeitigen Planungsund Kenntnisstand der erwarteten Verkehrsfreigabe aus Sicht der zuständigen Behörde wieder. Der Projekt- und Bauablaufplan wird von der WSV bedarfsgerecht fortgeschrieben. Mit der Kooperationsvereinbarung sollen die Risiken minimiert werden, um im Interesse aller das Bauwerk zum frühestmöglichen Zeitpunkt nutzen zu können. 12. Widerspricht aus Sicht der Landesregierung die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Schleuse Lüneburg? Nein. 13. Inwieweit haben die Ausführungen der Landesregierung in der Drucksache 18/274 nach der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zur Schleuse Lüneburg noch Gültigkeit ? Die damaligen Aussagen sind noch gültig. 14. War der Landesregierung bei der Beantwortung der Anfrage mit der Drucksachennummer 18/132 bereits bekannt, dass man sich im Rahmen der Kooperationsvereinbarung auf das „sehr ambitionierte Fertigstellungsziel 2028“ (Landeszeitung, 29.03.2018) einigen würde? Nein. 15. Falls ja, warum wurde dies in der Antwort (Drucksache 18/274) nicht berücksichtigt? Entfällt. 16. Falls nein, weshalb wurden die Fragesteller nicht über die geänderten Sachverhalte informiert ? Da es sich nicht um einen vereinbarten Fertigstellungstermin handelt, sondern um einen jeweils aktuellen Erkenntnisstand, gab es keinen Anlass, die Antwort (Drucksache 18/274) zu ergänzen. 17. Welches Jahr ist aus Sicht der Landesregierung unter Abzug von sehr ambitionierten Fertigstellungszielen und politischen Willensbekundungen ein sicher erreichbarer Realisierungszeitraum für die Planung und den Bau der Schleuse Lüneburg? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/984 5 18. Enthält die Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU weitere Passagen mit vergleichbar ambitionierten Inhalten, und, wenn ja, welche sind dies im Einzelnen? Die Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU enthält eine Vielzahl von für die Entwicklung des Landes wichtigen Projekten. Ob diese als ambitioniert angesehen werden, hängt von der Wertung des jeweiligen Betrachters ab. Diese Projekte sollen in der laufenden Legislaturperiode angegangen werden, sonst hätten sie keinen Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. 19. Ist die geplante kommunikative Begleitung durch eine Agentur in der Praxis bereits erprobt und bewährt und wenn ja, bei welchen Vorhaben wurde dieses Verfahren zur Beschleunigung von Planung und Fertigstellung bereits angewendet? Ein sehr erfolgreiches Projekt, welches mit externer Unterstützung durchgeführt wurde, ist das Dialogforum Schiene Nord. Hier ging es nicht nur um eine kommunikative Begleitung, sondern insbesondere um die gemeinsame Entwicklung einer realisierbaren Lösung für die Schieneninfrastruktur nach jahrzehntelangem Konflikt. 20. Was ist mit der Formulierung „Im Vordergrund der Vereinbarung steht, die öffentliche Akzeptanz des Vorhabens zu verbessern“ (Presseinformation 023/2018 des MW) gemeint ? Mit der Vereinbarung soll eine frühzeitige und kontinuierliche Einbeziehung der Bürger erreicht werden. Dabei geht es nicht um die formelle Beteiligung wie z. B. die gesetzlich vorgesehene Auslegung von Planunterlagen oder die Durchführung von Erörterungsterminen. Die Kooperationsvereinbarung bezieht sich mehr auf die darüber hinausgehende informelle Einbeziehung wie z. B. darauf , die Bürger bereits vor den formellen Planungsstufen umfassend zu informieren. Welche Instrumente zu welchem Zeitpunkt genutzt werden, muss jedoch im Einzelfall bezogen auf die jeweilige Situation vor Ort entschieden werden. 21. Bei welchen Stellen, Institutionen, Personen oder Organisationen stößt der vorgezogene Ersatzneubau der Schleuse Lüneburg auf Widerstände oder Akzeptanzprobleme? Bisher sind der Landesregierung keine bekannt. 22. Weshalb ist nach Meinung der Landesregierung die „öffentlichen Akzeptanz“ zum vorgezogenen Neubau der Schleuse Lüneburg so gering, dass es einer Allianz zwischen dem Bund, den Bundeländern Hamburg und Niedersachsen, der Region und der IHK Lüneburg-Wolfsburg bei diesem Bauvorhaben bedarf? Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 23. Warum ist in Zeiten des Internets eine fünfjährige kommunikative Begleitung durch eine Agentur für den Neubau der Schleuse Lüneburg erforderlich, um „u. a. die Vorteile der neuen Schleuse und die technisch herausfordernden Randbedingungen des Bauvorhabens den gesellschaftlichen Gruppen in der Region“ (Drucksache 18/274) zu erläutern ? Das Land Niedersachsen, die Freie und Hansestadt Hamburg und die IHK Lüneburg-Wolfsburg (im Rahmen der von ihr in der Region eingeworbenen Mittel) übernehmen nach Absprache die Kosten unterschiedlicher Leistungen für zunächst die Jahre 2018 bis 2022. Die kommunikative Begleitung durch eine Agentur ist nur ein erster Schritt, der bisher zeitlich noch nicht festgelegt ist. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/984 6 24. Kann sich die Landesregierung vorstellen, bei anderen wichtigen Infrastrukturvorhaben in Niedersachsen ähnliche Kooperationsvereinbarungen zur Steigerung der öffentlichen Akzeptanz und Beschleunigung der Vorhaben mit dem Bund, den tangierten Regionen und Kammern zu schließen? Die Landesregierung steht geeigneten Anregungen offen gegenüber, wenn sie Vorhaben beschleunigen und die Akzeptanz in der Öffentlichkeit verbessern können. 25. Wenn ja, bei welchen geplanten Infrastrukturvorhaben wird die Landesregierung voraussichtlich Kooperationsvereinbarungen zur Verbesserung der öffentlichen Akzeptanz und zur Beschleunigung von Planung und Fertigstellung initiieren? Da in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob eine solche Kooperationsvereinbarung zur Vorhabensbeschleunigung und Akzeptanzsteigerung dienlich ist, lässt sich eine verallgemeinernde und abschließende Aussage insoweit nicht treffen. 26. Falls nicht, weshalb sind weitere Kooperationsvereinbarungen bei anderen Infrastrukturvorhaben zur Verbesserung der öffentlichen Akzeptanz und zur Beschleunigung von Planung und Fertigstellung nicht notwendig? Entfällt. 27. Welche Wirkung hat das Schreiben vom 18.01.2018 von Minister Dr. Althusmann an das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur mit Bezug auf die Beschleunigung bisher erzielt? Mit dem Schreiben wurde gegenüber dem Bund der hohe Stellenwert für Niedersachsen eines zügigen Ersatzneubaus der Schleuse vermittelt. Zusätzlich wurde die Unterstützung zur schnellstmöglichen Realisierung angeboten. Dies wurde vom Bund auch dankend angenommen, und es konnte inzwischen die Kooperationsvereinbarung am 28.03.2018 unterzeichnet werden. 28. In welchem Stadium der Vorplanungen oder Ausführungsplanungen befindet sich derzeit der vorgezogene Ersatzneubau der Schleuse Lüneburg? Nach Auskunft des Bundes haben das BMVI, die WSV als Trägerin des Vorhabens sowie die BAW ihre vorbereitenden Planungen einschließlich der Untersuchungen zur Grundlagen- und Bestandsermittlung weitgehend abgeschlossen und maßgebliche Voraussetzungen erfüllt, um umfangreiche Planungsaufträge nach einem EU-weiten Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Gemeinsam mit den Ingenieurgemeinschaften werden die Planunterlagen für das Planfeststellungsverfahren und später für die Bauausführung aufgestellt. 29. Ist die grundsätzliche Art der Ausführung und Konstruktion der Schleuse Lüneburg schon festgelegt, und, wenn ja, in welcher Bauart wird die Schleuse Lüneburg errichtet ? Die Machbarkeit, Alternativen- und Variantenbetrachtung sowie die bauliche Durchbildung unter Berücksichtigung der Randbedingungen wurden in der Vorplanung eingehend untersucht. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand wird eine Schleuse mit 225 m Nutzlänge, 12,50 m Breite und 38 m Hubhöhe geplant, die als unabhängige Sparschleuse ausgelegt wird. (Verteilt am 05.06.2018) Drucksache 18/984 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Wie stark kann die Landesregierung die Planung und Fertigstellung der Schleuse Lüneburg durch die vereinbarte „kommunikative Begleitung“ noch beschleunigen?