Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/985 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Wie steht es um die Streifenwagen in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 09.05.2018 - Drs. 18/875 an die Staatskanzlei übersandt am 15.05.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 31.05.2018, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung der Abgeordneten In Rheinland-Pfalz wurden die Funkstreifenwagen mit einer Ausrüstung für lebensbedrohliche Einsatzlagen ausgestattet. Die Streifenwagen der Klasse Audi A4 wurden dafür zusätzlich mit einem Lagersystem im Kofferraum ausgestattet. Da dieses System in Kombination mit der Schutzausrüstung allerdings schwer ist und die Sicht nach hinten einschränkt, wurden durch Nachrüstungen zum einen die Federung für die Hinterachsen verstärkt und zum anderen Rückfahrkameras eingebaut (http://www.sueddeutsche.de/news/panorama/polizei---mainz-polizeiautos-sollen-rueckfahrkame ras-erhalten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180316-99-513774). In Niedersachsen wurde 2017 die Polizeiausrüstung von Streifenwagen erweitert. Damals wurden größere Autos gefordert, da auch hier Platzprobleme in Sicht waren. Zudem sind in Niedersachsen zusätzlich Streifenwagen mit Elektroantrieb im Einsatz, und es sollen noch 185 weitere E-Polizeiautos eingesetzt werden (http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Polizei-in-Nieder sachsen-bekommt-185-neue-Elektroautos). Vorbemerkung der Landesregierung Zu einer professionell agierenden Polizei gehört eine moderne Ausstattung, die den veränderten Anforderungen jederzeit gerecht wird. Die Führungs- und Einsatzmittel werden - auch in Zusammenarbeit mit den Polizeien anderer Länder und des Bundes - fortlaufend weiterentwickelt, dem jeweiligen Stand der Technik angepasst und ständig optimiert. Nur so ist es möglich, dass die Polizei auch zukünftig modern, innovativ und bedarfsgerecht ausgestattet ist. Im Sinne der Strategie 2020 wurde unter breiter Beteiligung der Anwenderinnen und Anwender aus der polizeilichen Praxis innerhalb von mittlerweile fünf Workshops ein Stufenkonzept abgestimmt, das eine Optimierung von passiven und aktiven Ausstattungskomponenten beinhaltet. Im Rahmen dessen wurden auch die Führungs- und Einsatzmittel betrachtet, die für lebensbedrohliche Einsatzlagen zusätzlich im Fahrzeug mitgeführt werden. Insgesamt ist festzustellen, dass sich das Konzept der Workshops mehr als bewährt hat. Der gewählte Weg, die Nutzenden direkt in den Entscheidungsprozess einzubinden, hat eine derart positive Resonanz erfahren, dass auch weiter an dem Konzept der Workshops festgehalten werden soll. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/985 2 Die im Zuge der erhöhten Sicherheitsanforderungen mitgeführten zusätzlichen Einsatzmittel haben zu einer nicht unwesentlichen Gewichtserhöhung der Zuladung im Funkstreifenwagen geführt. Die Funkstreifenwagen in Niedersachsen werden jedoch in einer Konfiguration beschafft, die hinsichtlich des Ladevolumens wie auch des Ladegewichts ausreichend ist, um auch die zusätzlich erforderlichen Führungs- und Einsatzmittel mitzuführen. Dazu fordert das Leistungsverzeichnis vom Hersteller, dass die Fahrzeuge zur polizeilichen Sondernutzung auch auf unbefestigten Straßen unter Berücksichtigung von fünf Sitzplätzen mit ausreichender Zuladung geeignet sind. Die Auslegung der Federung, Dämpfung, Stabilisierung und Radführung muss diesen Punkten entsprechen. Im Ergebnis bisheriger Ausschreibungen wird überwiegend der Fahrzeugtyp VW Passat Variant in den Flächenbehörden als Standard-Funkstreifenwagen eingesetzt. Dieses Fahrzeug verfügt herstellerseitig über ein spezielles Fahrwerk in Verbindung mit einer entsprechend eingestellten Federung, die eine zu erwartende Gewichtsbelastung für Funkstreifenwagen berücksichtigt. 1. Wie genau setzt sich die Schutzausrüstung, die in Streifenwagen in Niedersachsen mitgeführt werden muss, zusammen? Die Funkstreifenwagen der Landespolizei wurden mit je zwei Schutzwesten (als sogenannte Plattenträger ) der Schutzklasse 4 (Schutzklasse 4 schützt vor Langwaffen mit Hartkerngeschossen) ausgestattet. Dazu gehören die Fahrzeuge des Einsatz- und Streifendienstes, der Autobahnpolizei, des zentralen Verkehrsdienstes, der sogenannten Verfügungseinheiten, der Reiter- und Hundeführerstaffeln , des Kriminal- und Ermittlungsdienstes und der Bereitschaftspolizei. Bislang wurden insgesamt rund 5 500 Stück der Plattenträger beschafft. Ein ballistischer Schutzhelm (inklusive ballistischem Visier) wurde mit dem Ergebnis erprobt, dass ein solcher die eigensichernde Ausstattung der Ersteinschreitenden sinnvoll erweitert. Derzeit wird ein Rahmenvertrag für die Beschaffung solcher Helme ausgeschrieben. Mit einem Zuschlag ist Mitte des Jahres zu rechnen. Ziel ist es, Helme in einer Anzahl analog den Plattenträgern sukzessive zu beschaffen. 2. Wie viele Streifenwagen konnten bereits in Niedersachsen mit der neuen Schutzausrüstung ausgestattet werden? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wurden hierbei Probleme festgestellt? Es wurden bisher keine Probleme festgestellt. 4. Ist eine Nachrüstung der Streifenwagen z. B. mit einer Verstärkung der Federung oder Rückfahrkameras notwendig? Nein (siehe Vorbemerkungen). 5. Wenn ja, in welcher Form und auf welche Kosten belaufen sich die Nachrüstungen pro Fahrzeug und insgesamt? Entfällt. 6. Wie viele Autos wurden schon nachgerüstet oder ausgesondert? Entfällt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/985 3 7. Wie viele E-Autos und Hybridfahrzeuge sind momentan im Einsatz? Derzeit sind bei der Landespolizei 73 E- und Hybridfahrzeuge im Einsatz. 8. Für welche Aufgaben werden sie genutzt? Die Hybridfahrzeuge (VW Passat GTE und VW Golf GTE) werden als Funkstreifenwagen im Einsatz - und Streifendienst genutzt (insgesamt 42 Fahrzeuge). Die E-Fahrzeuge (VW E-UP, VW E-Golf und Opel Ampera E) werden für Aufgaben des Kriminalermittlungsdienstes , für Personentransporte und Kurierfahrten genutzt (insgesamt 30 Fahrzeuge ). Auf der Insel Borkum ist ein E-Krad im Einsatz (Enduroversion für das Befahren von Dünen- und Naturschutzgebieten). 9. Sind besonders E-Autos durch das Gewicht der eingebauten Batterie und die neue Schutzausrüstung überlastet? Nein. Das Ladevolumen und -gewicht der E-Fahrzeuge ist für das jeweilige Einsatzspektrum ausreichend . 10. Wird bei der Beschaffung von neuen Polizeiwagen bereits auf das zusätzliche Gewicht und den zusätzlichen Platzbedarf durch die neue Schutzausrüstung geachtet? Ja, siehe Vorbemerkungen. (Verteilt am 05.06.2018) Drucksache 18/985 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Wie steht es um die Streifenwagen in Niedersachsen?