Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/999 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Stellenwert des Behindertensports in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 11.04.2018 - Drs. 18/785 an die Staatskanzlei übersandt am 03.05.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 04.06.2018, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung der Abgeordneten Sport und Bewegung sind gesund, steigern das Wohlbefinden, machen Spaß und können integrative Kräfte entfalten. Dies gilt insbesondere auch für Sporttreibende mit Behinderungen. Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU in Niedersachsen heißt es daher: „Sport fördert die Gesundheit und trägt entscheidend zu Integration und Teilhabe bei.“ Bereits vor rund 40 Jahren wurde das „Aktionsprogramm Ausbreitung des Behindertensports in Niedersachsen“ beschlossen. Seither hat sich gesellschaftlich und technisch eine Menge getan. Der Gedanke der Inklusion hat sich weiter verbreitet. Auch die 2008 in Kraft getretene UN- Behindertenrechtskonvention stellt in Artikel 30 Abs. 5 explizit auf den Sport ab. Dort heißt es: „Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit - und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen, a) um Menschen mit Behinderungen zu ermutigen, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen teilzunehmen, und ihre Teilnahme zu fördern; b) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, behinderungsspezifische Sport- und Erholungsaktivitäten zu organisieren, zu entwickeln und an solchen teilzunehmen, und zu diesem Zweck die Bereitstellung eines geeigneten Angebots an Anleitung , Training und Ressourcen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen zu fördern ; c) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten haben; d) um sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können, einschließlich im schulischen Bereich; e) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Dienstleistungen der Organisatoren von Erholungs-, Tourismus-, Freizeit- und Sportaktivitäten haben.“ Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/999 2 Vorbemerkung der Landesregierung Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist in der 17. Wahlperiode der in einem partizipativen Prozess erarbeitete Aktionsplan Inklusion 2017/2018 beschlossen worden. In Kapitel 10 des Aktionsplans wird der Bereich Freizeit und Sport als ein zentrales Handlungsfeld beschrieben. Es sollen Sport und Freizeitangebote, die gemeinsam von Menschen mit und ohne Behinderungen genutzt werden können, ausgebaut werden. Der Aktionsplan enthält hierzu konkrete Maßnahmen, die überwiegend bereits umgesetzt werden konnten. Aktuell wird an dem Aktionsplan Inklusion 2019/2020 gearbeitet. Auch dieser Aktionsplan wird Maßnahmen zur Verwirklichung der Inklusion im Bereich des Sports enthalten. Der Behindertensport wird seit Jahrzehnten aus öffentlichen Mitteln über den Landessportbund Niedersachsen e. V. (LSB) gefördert. Der Behinderten-Sportverband Niedersachsen e. V. ist seit 1954 als Versehrtensportverband durch den LSB gefördert worden. 1959 ist er als ordentlicher Fachverband in den LSB aufgenommen und damit vollständig förderfähig geworden. 1976 hat sich der Verband in Behinderten-Sportverband Niedersachsen e. V. (BSN) umbenannt. Es ist ein Ziel des 2013 in Kraft getretenen Niedersächsischen Sportfördergesetzes (NSportFG), Menschen mit und ohne Behinderung die gemeinsame Sportausübung zu ermöglichen und diese zu unterstützen. Die Förderung erfolgt über den Landessportbund Niedersachsen e. V. (LSB), der die Mittel des Landes an die anerkannten niedersächsischen Sportorganisationen weiterleitet. Damit können beispielsweise der barrierefreie Umbau von Sportstätten, Leistungen für Assistenzbedarfe , die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern oder Veranstaltungen zum Themenfeld „Inklusion , Sport und Vielfalt“ gefördert werden. Die inklusive Schule ist in Niedersachsen verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/2014 eingeführt worden. Die inklusive Schule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen. Es bestehen wirksame, individuell angepasste Maßnahmen für inklusiven Schulsport sowie Angebote für auf Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ausgerichtete Sportarten. Eine Umsetzung findet im Sportunterricht, im außerunterrichtlichen Schulsport, bei Ganztagsangeboten, in Arbeitsgemeinschaften , in der Leistungssportförderung und im Wettkampfwesen statt. 1. Welchen Stellenwert hat der Behindertensport in Niedersachsen für die Landesregierung ? Der Behindertensport hat nicht nur eine sportliche, sondern auch eine wichtige gesellschaftspolitische Bedeutung. Diese Bedeutung wird seitens der Landesregierung bei zahlreichen unterschiedlichen Anlässen immer wieder hervorgehoben und in besonderer Weise gewürdigt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Wie viele Menschen mit Behinderungen treiben in Niedersachsen regelmäßig Sport, und in welchen Sportarten nutzen sie öffentlich geförderte Angebote? Im BSN sind aktuell 57 692 Mitglieder organisiert. Die Vereine des BSN bieten 39 verschiedene Sportarten an: Badminton Bewegungsspiele in Gruppen Boccia, Boule, Petanque Bogenschießen Faustball Flugball Fußball Fußballtennis Tor-/Goalball Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/999 3 Gymnastik Hallenbosseln Judo Kanu Leichtathletik Prellball Radfahren Reiten Roll-Torball Rollstuhlbasketball Rudern Schießsport (ohne Bogenschießen) Schwimmen Sitzball Sitzvolleyball Ski- und sonstiger Wintersport Kegeln (Bohle, Schere, Classic) Tanzen Tennis (Fußgänger, Rollstuhl) Tischtennis (Fußgänger, Rollstuhl) Volleyball Walking Wandern Wassergymnastik Zeitlupenball Rollstuhl-Rugby Sledge-Eishockey Handbike Segeln Hip Hop Darüber hinaus betreiben 35 000 Menschen ohne Mitgliedschaft Rehabilitationssport/Funktionstraining in den Vereinen. Diese Reha-Angebote und insbesondere die notwendige fachliche Qualifikation der Übungsleitenden werden über den BSN koordiniert und verantwortet. Im Gehörlosen-Sportverband Niedersachsen e. V. (GSN) sind 750 Mitglieder in acht Sportvereinen organisiert. Es werden 14 verschiedene Sportarten angeboten. Es ist davon auszugehen, dass weitere Gehörlose in Sportvereinen vor Ort Angebote nutzen, die über diese statistischen Zahlen nicht erfasst werden. 3. Wie hat sich die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Sport in Niedersachsen in den letzten Jahren entwickelt? Eine verbesserte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Sport wird in enger Zusammenarbeit mit LSB und BSN u. a. durch folgende Maßnahmen erreicht: – Seit vielen Jahren durch das Aktionsprogramm „Ausbreitung des Behindertensports in Niedersachsen “ für die Zielgruppe Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Teilnahme an diesem Förderprogramm setzt die Mitgliedschaft in Vereinen voraus. – Durch die verschiedenen inklusiven Projekte aus dem Sport wie z. B. „Braunschweig integriert natürlich alle Sportler“, „Lingen integriert natürlich alle Sportler“, „Inklusion durch Sport im Emsland “, „Sport für alle“. – Durch das DOSB-Projekt „Qualifiziert für die Praxis - Sport-Inklusionsmanagerinnen und -manager für den gemeinnützigen Sport“. Um Inklusion im und durch Sport weiter voranzubringen, werden (schwer-)behinderte Menschen im gemeinnützigen Sport zu Inklusionsmanagerinnen und -managern qualifiziert und eingesetzt. Die Inklusionmanagerinnen und -manager werden Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/999 4 auch in den niedersächsischen Sportstrukturen eingesetzt (u. a. beim Schützenbund Niedersachsen e. V., dem Turn-Klubb zu Hannover, dem Kreissportbund Grafschaft Bentheim e. V.). Der LSB begleitet diese Initiative und bietet entsprechende Beratungsleistungen an. – Durch das Projekt „Mehr Inklusion für Alle (MIA)“ des Deutschen Behindertensportverbandes e. V., welches von BSN und LSB in Niedersachsen unterstützt und begleitet wird. – Durch Übungsleiter-Fort- und Weiterbildungen, die in inklusiven Settings durchgeführt werden. – Durch die Förderung des „Forum Artikel 30“. – Durch die BSN-Maßnahme „Sportivationstage“, bei denen mehrere tausend junge Menschen u. a. aus Förderschulen erreicht werden; diese Veranstaltungen setzen keine Mitgliedschaft im BSN voraus. – Durch umfassende Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit (Bereitstellung und Finanzierung von Assistenzleistungen, bauliche Maßnahmen, barrierefreie Kommunikation). Das Thema Inklusion wird von immer mehr Sportbünden, Sportverbänden und -vereinen aufgegriffen . Menschen mit Behinderung werden befragt, welche Sportangebote gewünscht werden. Es werden Netzwerke gebildet; mit Einrichtungen der Behindertenhilfe und Behindertenverbänden finden Kooperationen statt. 4. Welche strukturellen Entwicklungen beobachtet die Landesregierung im Behindertenund Rehabilitationssport in Niedersachsen, und wie begegnet sie ihnen? Welche Rolle spielt dabei die Digitalisierung? Zum Behindertensport: Die Mitgliederzahlen und Angebote im klassischen Behindertensport (z. B. Sitzball, Prellball, Kegeln ) sind rückläufig. Moderne Sportarten wie z. B. Rollstuhlbasketball, Fußball, Tischtennis, Tennis , Klettern finden immer mehr Anklang. Zum Rehabilitationssport: Neben dem BSN gibt es in Niedersachsen zahlreiche Anbieter für die Durchführung von Rehabilitationssport . Der BSN hat seine personelle Struktur dieser Situation angepasst und so die Aktivitäten im Bereich der Beratung und des Qualitätsmanagements ausgeweitet. Die Digitalisierung hat in die Organisation des Rehabilitationssports Einzug gehalten: Es werden verschiedene IT-Programme z. B. für die Bereiche „Gruppenorganisation“ oder „Abrechnung“ im Vereinsalltag genutzt. 5. Wie fördern Landesregierung bzw. Landessportbund den Behindertensport in Niedersachsen strukturell und projektbezogen? Die Förderung des Behindertensports in Niedersachsen erfolgt über den LSB, der die Mittel des Landes an die anerkannten niedersächsischen Sportorganisationen weiterleitet. Damit können beispielsweise der barrierefreie Umbau von Sportstätten, Leistungen für Assistenzbedarfe, die Ausund Fortbildung von Übungsleitern oder Veranstaltungen zum Themenfeld „Inklusion, Sport und Vielfalt“ gefördert werden. Der LSB fördert den BSN insbesondere auch im Bereich des paralympischen Sports durch die Finanzierung bzw. Bezuschussung von Trainer- bzw. Koordinatorenstellen im Leistungssport. Für besonders talentierte Sportlerinnen und Sportler werden im Niedersächsischen Lotto Sportinternat barrierefreie Internatsplätze vorgehalten und zu wesentlichen Anteilen mitfinanziert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/999 5 6. Wie hat sich die Förderung des Behindertensports in Niedersachsen, auch in der Projektarbeit , in den letzten Jahren entwickelt? Die Förderung der Projektarbeit hat sich in den letzten Jahren stetig positiv entwickelt. Zahlreiche Projekte, vor allem im inklusiven Sport, werden gefördert und auch mit begleitet. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 13 verwiesen. 7. Welche Schulsportangebote werden Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Niedersachsen gemacht? Seit dem Schuljahr 2013/2014 sind alle öffentlichen Schulen in Niedersachsen inklusive Schulen und damit verpflichtet, Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen (§ 4 NSchG). Das schließt Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen sowie Hören ein - auch im Sportunterricht. Falls Schülerinnen und Schüler wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, erhalten sie diese durch wirksame, individuell angepasste Maßnahmen. Diese Maßnahmen können sein: Differenzierung, Individualisierung, Stütz- und Förderunterricht in Kleingruppen, Einzelförderung, Beratung von Lehrkräften und Erziehungsberechtigten , Beratung mit Förderschulen, Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen , Unterstützung durch eine Förderschullehrkraft, Einbeziehung des Mobilen Dienstes sowie Unterstützung durch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus können die Leistungsanforderungen für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung von denen der besuchten Schule abweichen . Zielgleich werden Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen sowie Sprache beschult. Zieldifferent werden Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und Lernen unterrichtet. Darüber hinaus bestehen Angebote für auf Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ausgerichtete Sportarten wie z. B. Rollstuhlbasketball oder Goalball. Durch die enge Kooperation mit dem BSN weist die Landesregierung zudem auf die jährlichen „Sportivationstage“ des BSN hin und motiviert Schulen, daran teilzunehmen. 8. Für wie viele Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen können in Niedersachsen derzeit personell oder infrastrukturell keine Sportangebote bereitgestellt werden? Im Rahmen der jährlich Erstellung der Statistik der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen werden dazu keine Daten erhoben, sodass der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen. 9. Sieht die Landesregierung Lehrer hinreichend für den Sportunterricht mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen geschult? Stehen ausreichend qualifizierte Übungsleiter zur Verfügung? Die Bereiche Heterogenität und Inklusion stellen in den aktuellen Verordnungen zur Ausbildung für das Lehramt zentrale Basiskompetenzen dar. Auch für das Fach Sport wird dadurch der Erwerb von Kompetenzen zur Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten in den Sportunterricht vorgegeben. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/999 6 Weiterhin wurden im Jahr 2016 insgesamt 20 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausgebildet, die zunächst im Jahr 2017 regionale Fortbildung zum Thema „Inklusiver Sportunterricht“ angeboten haben. Hierfür waren im Jahr 2017 insgesamt 18 000 Euro in den Haushalt eingestellt. Zudem hat das Kultusministerium die Praxisbroschüre „Sport mit heterogenen Lerngruppen - Materialien für den kompetenzorientierten Unterricht im Primarbereich und Sekundarbereich I“ veröffentlicht , um Lehrkräfte bei der Erteilung von Sportunterricht in inklusiven Schulen zu unterstützen. Das Schulverwaltungsblatt 4/2018 setzt sich ausdrücklich mit dem Schwerpunkthema „Inklusion im Sportunterricht“ auseinander und stellt erfolgreiche Beteiligungen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Sportunterricht an vielen Praxisbeispielen verschiedener Schulformen vor. Eine gute Ganztagsschule erweitert ihr Bildungsangebot, indem sie sich öffnet und das Ganztagsangebot nicht nur schulintern ausgestaltet, sondern unterschiedliche Kooperationspartner mit deren Kompetenzen in die Ganztagsschule einbezieht. Die örtlichen Sportvereine sind hier von besonderer Bedeutung. Mit seinen zahlreichen Mitgliedern und seinen Gliederungen ist der LSB ein unverzichtbarer Partner bei der Ausgestaltung des Ganztagsangebotes in Niedersachsen. Ein breites Netzwerk an Übungsleiterinnen und Übungsleitern bereichert das Angebot in den Schulen mit qualitätsorientierten Impulsen aus den Sportvereinen und erreicht in den Ganztagsschulen viele junge Menschen, um für die eigene Vereinsarbeit zu werben: Eine für beide Seiten gewinnbringende Situation. In der zwischen Kultusministerium und LSB im Februar 2016 abgeschlossenen novellierten Rahmenvereinbarung werden tägliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote als unverzichtbarer Bestandteil ganzheitlicher Bildungsförderung herausgestellt. Auf der einen Seite wird den Mitgliedern des LSB beim Abschluss von Kooperationsverträgen mit den Schulen Vorrang eingeräumt. Auf der anderen Seite sorgt der LSB sodann für die Qualifizierung der Übungsleiterinnen und Übungsleiter, und die Schulen finanzieren die Ganztagsangebote der Sportvereine über das Schulbudget. So wird eine stärkere Verzahnung von Sportunterricht und außerunterrichtlichen Sportangeboten des Ganztags mit den Sportangeboten der Vereine angestrebt. Um dies zu erleichtern, ist den Ansprechpartnern der Vereine auch die Möglichkeit eingeräumt, an Besprechungen und Konferenzen der Schulen teilzunehmen. Der LSB bietet zudem spezielle Schulungsmaßnahmen für Übungsleiterinnen und Übungsleiter an, die sich in ihren Ganztagsangeboten an Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung wenden. 10. Mit welchen Maßnahmen möchte die Landesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention in Bezug auf den Schulsport in Niedersachsen umsetzen? In diesem Zusammenhang bestehen zahlreiche personelle Unterstützungsangebote durch unterschiedliche Professionen. Dazu gehören die Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Schulbegleitungen. Die sonderpädagogische Grundversorgung wird über den Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ geregelt. Demnach stehen allen Sollklassen im Primarbereich (auch im Primarbereich der Integrierten Gesamtschulen) rechnerisch wöchentlich zwei Lehrerstunden für sonderpädagogische Förderung (Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache) als Grundversorgung zu. Diese Grundversorgung ist unabhängig davon, ob Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung überhaupt in diesen Klassen unterrichtet werden, da sie dem System zugewiesen wird und nicht den einzelnen Schülerinnen und Schülern. Die entsprechenden Lehrerstunden werden in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Ressourcen im Zusammenwirken von Niedersächsischer Landesschulbehörde (NLSchB), Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (RZI), Förderzentren und allgemeinen Schulen vergeben. Die weitere Zuweisung von Lehrerstunden für sonderpädagogische Unterstützung ist an die Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung gebunden. Bei den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/999 7 und motorische Entwicklung, Sehen sowie Hören führt dies zu einer personengebundenen Zuweisung von Lehrerstunden für sonderpädagogische Förderung: Förderschwerpunkt Stunden Geistige Entwicklung 5,0 Lernen bis 4. Schuljahrgang (nicht bei eingeführter sonderpädagogischer Grundversorgung ) 2,0 Lernen ab 5. Schuljahrgang 3,0 Sprache ab 5. Schuljahrgang 3,0 Emotionale und soziale Entwicklung (bei nicht eingeführter sonderpädagogischer Grundversorgung), Hören, Sehen bis 4. Schuljahrgang 3,0 Emotionale und soziale Entwicklung, Hören, Sehen ab 5. Schuljahrgang 3,5 Körperliche und motorische Entwicklung bis 4. Schuljahrgang 3,0 Körperliche und motorische Entwicklung ab 5. Schuljahrgang 4,0 Bei eingeführter Grundversorgung im Primarbereich erhalten Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung keine weiteren Lehrerstunden für sonderpädagogische Förderung. Im Sekundarbereich I werden allen Schülerinnen und Schülern personengebundene Lehrerstunden für sonderpädagogische Unterstützung zugewiesen. Darüber hinaus können Grundschulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung weitere Ressourcen zugewiesen werden. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können mit unterrichtsbegleitender Funktion oder für therapeutische Maßnahmen eingesetzt werden. An allgemeinbildenden Schulen kann eine bedarfsorientierte Zuweisung von maximal fünf Stunden pro Schülerin bzw. Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Schwerpunkt geistige oder körperliche und motorische Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung erfolgen. Voraussetzung dafür sind eine entsprechende Ausweisung des Bedarfs im Fördergutachten und eine entsprechende Verfügung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde. Therapeutische Maßnahmen sind Teil des Förderplans und dienen dem Erhalt und der Förderung der körperlichen und motorischen Aktivitäten zur täglichen Lebensbewältigung. Unter Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung werden neben technischen Hilfsmitteln auch personelle Unterstützungsmöglichkeiten zusammengefasst. Personelle Unterstützungsmöglichkeiten meinen den Einsatz von Schulbegleitung (synonym verwendete Begriffe: Einzelfallhelfer, Integrationshelfer , Integrationsassistenz, Unterrichtsassistenz), die im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt werden können. In diesem Zusammenhang haben Kinder und Jugendliche mit Behinderungen grundsätzlich Anspruch auf bedarfsgerechte Unterstützung durch Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a des Sozialgesetzbuchs Achtes Buch (für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen) bzw. § 54 Abs. 1 Nr. 1 des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch (für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung), wenn dies zur Teilnahme an der schulischen Bildung und/oder zur Erreichung des schulischen Erfolgs notwendig ist. Dies gilt selbstverständlich auch für die Teilnahme am Sportunterricht. Typische Unterstützungsmaßnahmen wären in diesem Fall beispielsweise Hilfe bei der Orientierung auf dem Schulgelände oder beim Umkleiden. Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter gehören jedoch nicht zur personellen Ausstattung der Schule. Die finanzielle Hilfe hierfür wird - ausgerichtet am individuellen Hilfebedarf - direkt der leistungsberechtigten Schülerin oder dem leistungsberechtigten Schüler bewilligt und ausgekehrt. Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter stehen zumeist in einem Beschäftigungsverhältnis mit freien Trägern, die Verträge über die zu erbringenden Leistungen mit den Eltern der betroffenen Kinder schließen. Zur Verwirklichung der inklusiven Schule ist es unerlässlich, dass verschiedene Professionen zusammenarbeiten . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/999 8 RZI und sonderpädagogische Förderzentren koordinieren auf organisatorischer Ebene, z. B. durch die Planung des Einsatzes von Förderschullehrkräften, und akzentuieren auf inhaltlicher Ebene, u. a. durch die Fortbildung der Förderschullehrkräfte, die Arbeit in der inklusiven Schule. So soll Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung eine bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gewährleistet werden. Mobile Dienste erfolgen durch den Einsatz von Förderschullehrkräften in der inklusiven Schule. Diese Dienste werden eingerichtet für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Sprache , körperliche und motorische Entwicklung, Sehen sowie Hören und werden erst dann tätig, wenn die Schule sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft hat. Förderschullehrkräfte im Mobilen Dienst für die verschiedenen Förderschwerpunkte können unterstützend im Rahmen von Prävention und Intervention in allen allgemeinen Schulen tätig werden. Vorrangige Aufgabe der Mobilen Dienste ist die Beratung von Lehrkräften und Eltern. Zusammen mit den Mobilen Diensten können Regelungen z. B. zum Umgang mit der Schülerin bzw. dem Schüler, zur konkreten Förderung, zum Nachteilsausgleich oder zur Gestaltung des Arbeitsplatzes besprochen und festgelegt werden. Auch die Beratung bei der Bereitstellung von behinderungsspezifischen Hilfsmitteln wird durch den Mobilen Dienst geleistet. Dabei ist die Arbeit der Mobilen Dienste stets auf die individuellen Bedingungen ausgerichtet und bezieht das gesamte Umfeld der Schülerin bzw. des Schülers mit ein. In der inklusiven Schule ist diese vielfältige und aspektreiche Arbeit ein wichtiger Baustein für die zielgleiche und zieldifferente Beschulung in allen Unterrichtfächern . Die NLSchB bietet ein umfangreiches Angebot an schulformbezogener und schulformübergreifender Fachberatung an. So beraten und unterstützen z. B. die Fachberaterinnen und Fachberater für Unterrichtsqualität Schulen bei der systembezogenen Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität hinsichtlich der Weiterentwicklung von Unterricht in heterogenen Lerngruppen, des Unterrichts im Kontext inklusiver Bildung und der Einbindung der individuellen Förderung in die systematische Unterrichtsentwicklung (Differenzierung, Förderkonzept). Des Weiteren beraten Fachberaterinnen und Fachberater sowie Fachmoderatorinnen und Fachmoderatoren schulformbezogen für die einzelnen Unterrichtsfächer, also u. a. auch für das Unterrichtsfach Sport. Darüber hinaus werden schulformübergreifend Fachberaterinnen und Fachberater für den Schulsport eingesetzt, die zu sämtlichen Fragen des Schulsports beratend und unterstützend tätig sind. Zusätzlich gibt es in jeder Regionalabteilung der NLSchB den Fachbereich Inklusive Bildung mit Fachdezernentinnen und Fachdezernenten, die für die Beantwortung übergeordneter Fragen zum Thema Inklusion zur Verfügung stehen. Zudem beraten und unterstützen Fachberaterinnen und Fachberater für sonderpädagogische Förderung und Inklusion Schulen bei der Entwicklung einer inklusiven Schule und allen Fragen sonderpädagogischer Förderung, z. B. bei Konzeptentwicklungen zur individuellen Förderung sowie bei der Unterrichtsentwicklung (Umsetzung der Kerncurricula bzw. Handreichungen in schuleigene Arbeitspläne bei zieldifferenter Beschulung usw.). In der Veranstaltungsdatenbank (VeDaB) des Niedersächsischen Bildungsservers finden sich vielfältige Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote für den schulischen Bildungsbereich in Niedersachsen . Sie orientieren sich sowohl an dem Bedarf von Schulen als auch an den Bedürfnissen der in den Schulen tätigen Personen. So finden sich z. B. Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote zu verschiedenen Unterrichtsfächern und Themengebieten, u. a. auch zum Thema Inklusion. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/999 9 11. Im Koalitionsvertrag wurde angekündigt: „Daher wollen wir ein eigenes mehrjähriges Sanierungs- und Investitionsprogramm für die kommunalen Sportstätten auflegen. Ein besonderes Augenmerk richten wir dabei auf einen barrierefreien Zugang.“ Wie bewertet die Landesregierung die Barrierefreiheit in öffentlichen (Schul-)Sportstätten in Niedersachsen ? Die Landesregierung möchte darauf hinwirken, dass Sportangebote, die gemeinsam von Menschen mit und ohne Behinderungen genutzt werden können, ausgebaut werden. Hierzu gehört auch der barrierefreie Zugang zu den niedersächsischen Sportstätten. 12. Wie hoch ist der unter Frage 11 dargestellte Investitionsbedarf, um eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen, und welche Mittel stellt die Landesregierung hierfür bereit ? Ein solcher Bedarf kann nicht beziffert werden. Eine Ausgestaltung des Sanierungs- und Investitionsprogramms steht noch aus. 13. Wie hoch ist die Förderung des Landes(-Sportbundes) für den Behindertensportbund Niedersachsen? Jahr Summe 2018 515.951 Euro 2017 580.662 Euro 2016 515.903 Euro 2015 554.664 Euro 2014 484.309 Euro 2013 453.069 Euro 14. In welchem Umfang werden auch andere Vereine, Verbände und Institutionen im Behindertensport in Niedersachsen gefördert? Gemäß der Richtlinie zur Förderung der Inklusion im und durch Sport werden über den LSB aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen alle Vereine, Verbände und Institutionen gefördert , die ordentliches Mitglied im LSB sind. Gemäß der Richtlinie für das Aktionsprogramm „Ausbreitung des Behindertensports in Niedersachsen “ bezuschusst der LSB aus Mitteln der Finanzhilfe über den BSN Maßnahmen von Vereinen zur Ausbreitung des Behindertensports in Niedersachsen. Darüber hinaus erfolgt auch über weitere Richtlinien des LSB eine Förderung des Behindertensports . Über die Niedersächsische Lotto-Sportstiftung wird auch Special Olympics Niedersachsen (SO NDS) seit 2013 wie folgt gefördert: Jahr Summe 2017 17.000 Euro (ein Projekt) 2016 10.000 Euro (ein Projekt) 2015 60.000 Euro (ein Projekt) 2014 20.000 Euro (ein Projekt) 2013 87.000 Euro (drei Projekte) Für die Durchführung der Nationalen Spiele 2016 von Special Olympics Deutschland (SOD) in Hannover hatte das Land 100 000 Euro zur Verfügung gestellt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 20 und 22 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/999 10 15. Wie stellt sich die Landesregierung eine systematische, nachhaltige und langfristige Förderung des Behindertensports in Niedersachsen vor? Der Behindertensport wird seit Jahrzehnten aus öffentlichen Mitteln über den LSB gefördert (vgl. Vorbemerkung), sodass hier von einer langfristigen Förderung des Behindertensports in Niedersachsen gesprochen werden kann. Aktuell wird die Systematik der Förderung des Behindertensports in Niedersachsen durch das 2013 in Kraft getretene NSportFG vorgegeben. Auf dessen Basis erhält zum einen der BSN jährlich ein festes Förderkontingent aus Finanzhilfemitteln des Landes, zum anderen stehen weitere Finanzhilfemittel des Landes für die Förderung des Behindertensports zur Verfügung und können von der Sportorganisation über verschiedene Richtlinien des LSB abgerufen werden. Diese Förderstruktur ermöglicht ein nachhaltiges Agieren im Bereich des Behindertensports. 16. Wie werden geistig behinderte Sportler in Niedersachsen erreicht und insbesondere die, die nicht in Vereinen organisiert sind? Der BSN und seine Mitgliedsvereine sind grundsätzlich für sämtliche Behinderungsarten zuständig. Seit fast 40 Jahren gilt dies auch für Menschen mit einer geistigen Behinderung: 1980 hat der BSN den ersten Ausbildungslehrgang in diesem Bereich angeboten. Konkret betreuen derzeit 108 Vereine Sportgruppen für Menschen mit geistiger Behinderung. Weiterhin sind diese in allgemeinen Sportgruppen der Vereine einbezogen. Aktuell sind über 400 Übungsleitende in diesem Bereich ausgebildet. Dabei kooperieren der BSN und die Vereine mit Einrichtungen der Behindertenhilfe, z. B. der Lebenshilfe und anderen Trägern. Es werden auch Wettkampfangebote für diese Zielgruppe organisiert. In das Projekt „Behinderten-Fußball-Liga“ sind etliche Mannschaften aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eingebunden, die nicht in Sportvereinen organisiert sind. Mit dem jährlich ausgerichteten „Offenen Landesschwimmfest“ werden Aktive ohne Vereinsangehörigkeit angesprochen. Über die neun Standorte der Veranstaltungsreihe „Sportivationstage“ werden niedersachsenweit jährlich über 8 000 Teilnehmende aus Förderschulen erreicht. Darüber hinaus können Menschen mit einer geistigen Behinderung gemäß § 76 des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch Leistungen zur sozialen Teilhabe erhalten. Zur sozialen Teilhabe kann die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten in einem Sportverein gehören. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Hilfebedarf im Einzelfall festgestellt wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 17. Wie können Vereine besser unterstützt werden, um Sportler mit körperlichen und geistigen Behinderungen zu integrieren? Die rund 9 500 im LSB organisierten Vereine bilden die Basis des niedersächsischen Sports. Diese ist geprägt von den vielen tausend Menschen, die sich in die Vorstandsarbeit und in den Übungsbetrieb der Vereine einbringen und hier auch dafür sorgen, dass Sporttreibende mit körperlichen und geistigen Behinderungen integriert werden. Die Aufgabe des Landes ist es, hierfür die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Mit dem NSportFG sowie auch der Niedersächsischen Sportförderverordnung sollen die Vereine möglichst unbürokratisch in ihrem Engagement unterstützt werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/999 11 18. Mit Trainingsprogrammen und Wettbewerbsveranstaltungen verfolgen die Special Olympics Niedersachsen das Ziel, die Teilhabe von Menschen mit geistigen Behinderungen zu fördern. Im Jahr 2016 wurden die Nationalen Spiele der Special Olympics in Niedersachsen durchgeführt. Wie bewertet die Landesregierung insgesamt das Engagement Special Olympics Niedersachsen? Special Olympics ist die weltweit größte, international anerkannte Sportorganisation für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Seit 2006 gibt es auch einen Niedersächsischen Landesverband mit Sitz in Hannover. Als gemeinnütziger Verein organisiert SO NI Trainingsprogramme und Wettbewerbsveranstaltungen mit dem Ziel, die Inklusion von Menschen mit einer geistigen Behinderung zu fördern. Die Aufnahme von SO NI als außerordentliches Mitglied in den LSB erfolgte 2009. SO NI ist aufgrund seiner Organisationsstruktur außerordentliches Mitglied im LSB und kann daher nicht aus Mitteln der Finanzhilfe gefördert werden. In den letzten Jahren ist SO NI trotzdem nach Kräften unterstützt worden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 19. Wie bewertet die Landesregierung Strukturförderungen für die Special Olympics, wie diese aus dem Freistaat Bayern bekannt sind? Special Olympics Deutschland in Bayern e. V. (SOB) erhält keine staatlichen Sportfördermittel im Rahmen der staatlichen Sportförderung. SOB wird unter dem Teilhabe- bzw. Inklusionsaspekt vielmehr vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales unterstützt. 20. Der institutionalisierte Gehörlosensport in Niedersachsen hat eine über hundert Jahre alte Tradition. Wie bewertet und unterstützt das Land Niedersachsen den Gehörlosen Sportverband Niedersachsen e. V. (kurz: GSN) bzw. die Deaflympics? Der GSN wurde im Jahre 1975 gegründet. Ihm gehören heute acht Gehörlosen-Sportvereine aus Niedersachsen mit rund 750 Mitgliedern an. Als ordentliches Mitglied und Landesfachverband im LSB Niedersachsen betreut der Verband gehörlose, schwerhörige sowie CI-implantierte Sportlerinnen und Sportler in 14 Sportarten. Sportliche Höhepunkte im Gehörlosensport sind die alle vier Jahre stattfindenden Deaflympics (Weltspiele der Gehörlosen). Damit ist der GSN zusammen mit dem BSN ein Landesfachverband, der nicht für eine Sportart steht, sondern für die Menschen, die er vertritt. In den vergangenen Jahren wurde der GSN über die Finanzhilfe des Landes an den LSB wie folgt gefördert: Jahr Summe 2018 11.318 Euro 2017 25.887 Euro 2016 23.131 Euro 2015 21.228 Euro 2014 21.470 Euro 2013 13.775 Euro Zusätzlich erhält der GSN gemäß der LSB-Richtlinie zur Förderung der Inklusion im und durch Sport Fördergelder für Assistenzleistungen (Gebärdensprachedolmetscherinnen und -dolmetscher) sowie für inklusive Veranstaltungen und Übungsleiter-Fort- und Weiterbildungen. 21. Wie erklärt und bewertet die Landesregierung den unterschiedlichen Status von Behindertensportverband , Gehörlosen-Sportverband und Special Olympics im Landessportbund Niedersachsen? Sowohl der BSN als auch der GSN sind ordentliches Mitglied im LSB. SO NI ist seit 2009 außerordentliches Mitglied im LSB. Eine ordentliche Mitgliedschaft ist aufgrund der Organisationsstruktur von SO NI nicht möglich. Mitglieder von SO NI sind in erster Linie Werkstätten und Förderschulen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/999 12 22. Wie stellt sich die Zusammenarbeit des Landes mit dem „Forum Artikel 30“ sowie der Heiner-Rust-Stiftung dar? Die Arbeit des Forums Artikel 30 wird seitens der Landesregierung ausdrücklich begrüßt. Die Personalstelle „Koordinator Forum Artikel 30“ wird zum Teil aus Finanzhilfemitteln des Landes finanziert . Bei der Heiner-Rust-Stiftung handelt es sich um eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Stiftungen zum Wohle der Allgemeinheit sind mehr denn je unverzichtbare Partner des Staates bei der Bewältigung unterschiedlichster Aufgaben. Daher ist es erfreulich, dass es niedersachsenweit mittlerweile eine Vielzahl an Stiftungen gibt, deren Stiftungszweck (u. a. auch) die Förderung des Behindertensports ist. 23. Wie können die Rahmenbedingungen für den Behindertensport in Niedersachsen langfristig verbessert werden? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 15 und 17 verwiesen. 24. Kooperiert die Landesregierung mit Krankenkassen bzw. Sponsoren aus der Privatwirtschaft , um den Behindertensport zu fördern? Die Landesregierung kooperiert weder mit Krankenkassen noch mit Sponsoren aus der Privatwirtschaft , um den Behindertensport zu fördern. Auch der BSN kooperiert bezüglich finanzieller Förderungen nicht mit Krankenkassen oder der Deutschen Rentenversicherung. Der BSN verhandelt jedoch die Rahmenbedingungen, auf deren Basis die Mitgliedsvereine ihre Leistungen im Rehabilitationssport und Funktionstraining auf ärztliche Verordnung abrechnen. Die Vereine erzielen auf dieser Basis Einnahmen aus ihren Angeboten, nicht jedoch der BSN. Der BSN bemüht sich intensiv und erfolgreich um Sponsoren aus der Privatwirtschaft, ohne die er seine umfangreiche Aufgabenstellung und seine Projektaktivitäten nicht erfüllen könnte. Für das Jahr 2018 bestehen unterstützende Partnerschaften in folgenden Bereichen: – SPORTIVATIONSTAGE an neun niedersächsischen Standorten, – Schulprojekt „Von Behindertensportlern lernen!“, – Projekt „Partnervereine des Leistungssports“, – „Team BEB“ (Leistungssport), – Wahl und Gala „Behindertensportler/-in des Jahres“, – zweckungebundene Sponsoring-Einnahmen, – Projekt „Behinderten-Fußball-Liga“. 25. Im Koalitionsvertrag war eine Weiterentwicklung des „Tags des Sports“ angekündigt. Welche Rolle kommt hierbei den Angeboten für Menschen mit Behinderungen zu? Der „Tag des Sports“ ist eine Landesveranstaltung, die sich an sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner Niedersachsens richtet und sowohl Menschen mit Behinderung als auch Menschen ohne Behinderung zum Sporttreiben auffordert. Der „Tag des Sports“ wird seit 2014 von den Sportbünden als Familiensportfest ausgerichtet. Hier wird sowohl die integrative als auch die inklusive Wirkung , die Sport entfalten kann, für alle Besucherinnen und Besucher sichtbar. Der „Tag des Sports“ wirkt durch seine Vielfalt und entfaltet durch das Engagement aller an dieser Veranstaltung beteiligen Akteure eine positive Wirkung auf Menschen mit und ohne Behinderungen. Dies gilt es weiter auszubauen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/999 13 26. Die Landesregierung kündigt die „Öffnung der Lizenzvergaben für Sportwetten“ an. Wie wird insbesondere der Behindertensport in Niedersachsen hiervon profitieren? Die der Frage zugrunde liegende Annahme, die Landesregierung habe die „Öffnung der Lizenzvergaben für Sportwetten“ angekündigt, entbehrt der Grundlage. Eine solche Ankündigung ist weder erfolgt noch geplant. Vielmehr regelt der geltende Glücksspielstaatsvertrag (Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland - GlüStV - vom 15. Dezember 2011, Nds. GVBl. 2012, 190, 196) im Rahmen einer siebenjährigen Experimentierphase die Vergabe von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten. Der GlüStV sieht insoweit eine zentrale Zuständigkeit des Landes Hessen vor, das im ländereinheitlichen Verfahren die Konzessionen mit Wirkung für alle Bundesländer erteilt. Die Vergabe der Konzessionen scheiterte bislang jedoch an entgegenstehenden Entscheidungen der zuständigen hessischen Verwaltungsgerichte. Eine Konzessionsvergabe wird danach erst erfolgen können, nachdem die Hauptsacheverfahren rechtskräftig entschieden sind. Wann dies der Fall sein wird, ist derzeit offen. Da es infolgedessen bislang nicht zur Konzessionsvergabe gekommen ist, konnten bis heute auch die entsprechenden Konzessionsabgaben nicht fällig gestellt werden . Im (derzeit noch nicht absehbaren) Fall der Konzessionserteilung würde die Konzessionsabgabe in Höhe von 5 % des Spieleinsatzes nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden (§ 4 d Abs. 2 GlüStV). Als nicht zweckgebundene Einnahme würde der auf Niedersachsen entfallende Anteil an der Konzessionsabgabe dem allgemeinen Haushalt zur Verfügung stehen. Unabhängig von der Konzessionierung wird nach § 17 des Rennwett- und Lotteriegesetzes eine Sportwettensteuer erhoben (Rennwett- und Lotteriegesetz, zuletzt geändert durch Artikel 236 der Verordnung vom 31. August 2015, BGBl. I S. 1474). Sie beträgt 5 % des Nennwerts der Wettscheine bzw. des Spieleinsatzes und wäre gegebenenfalls auf die Konzessionsabgabe anzurechnen (§ 4 d Abs. 7 GlüStV). Auch sie fließt als Steuer im Sinne von § 3 AO als nicht zweckgebundene Einnahme in die allgemeinen Haushalte der Länder, aus denen u. a. die Förderung des Behindertensports erfolgt. 27. Wie setzt sich die Landesregierung für den Fortbestand des Programms „Jugend trainiert für Paralympics“ ein? Die Bundeswettbewerbe der Schulen „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics “ stellen landesweit den jährlichen Höhepunkt im schulsportlichen Wettkampfwesen dar. Im Jahr 2010 fand in der Sportschule Kamen-Kaiserau eine Pilotfinalveranstaltung des Bundeswettbewerbs „Jugend trainiert für Paralympics“ statt. Auch eine zweite Pilotveranstaltung im Jahr 2011 für die Sportarten Leichtathletik, Rollstuhlbasketball, Schwimmen und Tischtennis, die in Kienbaum durchgeführt wurde, war ebenfalls sehr erfolgreich. So wurde es als logische Konsequenz angesehen, dass im Mai 2012 direkt im Anschluss an das Bundesfinale von „Jugend trainiert für Olympia“ die erste offizielle Finalveranstaltung von „Jugend trainiert für Paralympics“ stattfand. Im Jahr 2013 wurden alle Bundesfinalveranstaltungen erstmals gemeinsam für „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ ausgetragen. Seit dem Jahr 2006 lädt die Landesregierung die Landessiegerinnen und Landessieger mit ihren Betreuungslehrkräften im Rahmen des Frühjahrs- und Herbstfinales zu einem Empfang in die Landesvertretung in Berlin ein. Bei den Bundesfinalveranstaltungen des Schulwettbewerbs „Jugend trainiert für Paralympics“ haben niedersächsische Schulmannschaften in den letzten vier Jahren teilgenommen: Jahr Anzahl der Schul-mannschaften Anzahl der Medaillen Gold Silber Bronze 2014 5 1 2015 5 1 1 2016 5 1 1 1 2017 6 2 1 1 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/999 14 Um die verlässliche Organisation, Durchführung und zukunftsfähige Aufstellung des Bundeswettbewerbs und der Bundesfinalveranstaltungen von „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ zu gewährleisten, hat das 359. Plenum der Kultusministerkonferenz am 12./13.10.2017 mit der Stimme Niedersachsens der Einrichtung einer Geschäftsstelle der Deutschen Schulsportstiftung am Austragungsort in Berlin ab dem Jahr 2018 zugestimmt. Sie hat weiterhin der Finanzierung der Geschäftsstelle ab dem Jahr 2019 durch die Länder unter Beteiligung der Spitzenverbände des Sports zugestimmt. Die Kosten für den Betrieb der Geschäftsstelle liegen bei jährlich rund 300 000 Euro. Wie bei gemeinsamen Finanzierungen der Länder üblich, sollen die Länderanteile gemäß Königsteiner Schlüssel berechnet werden. Für Niedersachsen fallen damit ab dem Jahr 2019 jährlich rund 30 000 Euro an. Zudem spielt Niedersachsen bei der inhaltlichen Ausgestaltung von „Jugend trainiert für Paralympics “ eine wichtige Rolle und hat sich in der jüngsten Vergangenheit mit angemessenen Regeländerungen bei Schwimmen oder Leichtathletik eingebracht. (Verteilt am 05.06.2018) Drucksache 18/999 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Stellenwert des Behindertensports in Niedersachsen?