LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1000 27.09.2012 Datum des Originals: 24.09.2012/Ausgegeben: 02.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 356 vom 20. August 2012 der Abgeordneten Kirstin Korte und Friedhelm Ortgies CDU Drucksache 16/713 Wie geht es weiter mit der Förderung unkonventionellen Erdgases in NordrheinWestfalen – wann ist das Fracking in Stemwede (Kreis Minden-Lübbecke) endlich abgeschlossen ? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 356 mit Schreiben vom 24. September 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In diesen Tagen war in der Presse zu lesen, dass der neue Landeswirtschaftsminister Garrelt Duin Gasbohrungen in unserem Bundesland für möglich hält. Laut Ruhr Nachrichten vom 13.08.2012 schließt er nicht aus, das in 10 Jahren Bohrtürme in NRW stehen. Während Duin Bohrungen nicht generell ausschließt, zitieren die RN Umweltminister Johannes Remmel mit dem Satz „Wir wollen diese Bohrungen nicht.“ Zwischen den beiden Ressorts scheint es in diesem Punkt eine nicht unerhebliche Meinungsverschiedenheit zu geben. Auch wenn Probebohrungen ohne Fracking durchgeführt werden können, ist eine spätere Förderung des Erdgases ohne diese Methode kaum möglich. Wozu also bloß erkunden? Für großes Aufsehen sorgte im vergangenen Jahr die Probebohrung via Fracking im Erlaubnisfeld Oppenwehe 1 in der Gemeinde Stemwede, wo der Konzern Exxon Mobil in 2600m Tiefe durch einbringen von ca. 25.000l Diesel nach Schiefergas geforscht hatte. Laut Pressemitteilung des Unternehmens von Anfang Dezember 2011 sollte das Öl nach Zulassen des entsprechenden Betriebsplans Anfang 2012 zurückgeholt werden. Geschehen ist – zum Ärgernis der betroffenen Bürgerinnen und Bürger - bis heute nichts. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1000 2 Vorbemerkung der Landesregierung In der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage führen die Fragesteller aus, dass in der Bohrung „Oppenwehe 1“ Fracking-Maßnahmen stattgefunden hätten. Das trifft nicht zu. Die beantragten Fracking-Maßnahmen, die mit Wasser und Sand ausgeführt werden sollten, wurden zwar 2008 beantragt und 2009 zugelassen, wurden jedoch nicht ausgeführt. Von der Zulassung kann kein Gebrauch mehr gemacht werden. Das in der Vorbemerkung angesprochene Dieselöl wurde für einen im Oktober und November 2010 nach Beteiligung der Wasserbehörde genehmigten und durchgeführten Lagerstättendrucktest verwendet. Dazu wurden 24,5 m³ Dieselöl in das in der Bohrung einzementierte Stahlrohr eingebracht. Der Test erfolgte nicht - wie in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage ausgeführt - in 2.600 m Tiefe, sondern in einer Tiefe zwischen 1.201 m und 1.203 m. Lediglich dort kam Dieselöl über eine Perforation in dem in der Bohrung eingebrachten Stahlrohr an der Bohrlochwandung in Kontakt mit dem Gestein der Kohlenwasserstofflagerstätte. Das Dieselöl befindet sich weiterhin in dem Stahlrohr innerhalb des Bohrlochs. In der Zulassung des Sonderbetriebsplans wurde festgelegt, dass der Drucktest kein Aufbrechen des Gebirges bewirken darf und dass die Möglichkeit der vollständigen Rückholbarkeit des Dieselöls gegeben sein muss. 1. Wie steht die Landesregierung zum Einsatz von Fracking in Nordrhein- Westfalen? Mit Vorlage 16/143 vom 7.9.2012 hat die Landesregierung dem Landtag die Kurzfassung des "Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen und deren Auswirkungen auf den Naturhaushalt insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung" zugeleitet. Die Gutachter haben die Empfehlung ausgesprochen, der Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten mit Fracking solange nicht zuzustimmen, bis die im Gutachten benannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Landesregierung hält daher etwaige Anträge auf Genehmigung von FrackingMaßnahmen derzeit und bis auf weiteres nicht für entscheidungsfähig. 2. Wie stellt sich Minister Duin die Förderung unkonventionellen Erdgases ohne Einsatz der Fracking-Methode vor? Derzeit ist keine Aussage darüber möglich, ob eine Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen ohne den Einsatz der Fracking-Methode wirtschaftlich und umweltverträglich möglich und genehmigungsfähig ist. 3. Wann wurde der Betriebsplan für die Rückholung des Öls aus der Stemweder Bohrstelle genehmigt? Der Sonderbetriebsplan für die Rückholung des Dieselöls konnte bislang nicht zugelassen werden. Die Gründe hierfür werden in der Antwort auf die Frage 4 dargelegt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1000 3 4. Woran liegt es, dass das Unternehmen seine Zusage der Rückholung bis heute nicht eingelöst hat? Auf Wunsch der Landesregierung hatte sich ExxonMobil - ohne rechtlich dazu verpflichtet gewesen zu sein - dazu bereit erklärt, das Dieselöl aus der Stahlverrohrung im Bohrloch zu entfernen. Den dazu erforderlichen Sonderbetriebsplan hat das Unternehmen mit der Bitte um Zulassung Anfang Dezember 2011 bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW (Bergbehörde) vorgelegt. Nach Prüfung der Unterlagen und zwischenzeitlicher Überarbeitung des Antrags wurden im März 2012 der Kreis MindenLübbecke beteiligt und der Geologische Dienst NRW und die Gemeinde Stemwede über den Sonderbetriebsplan informiert. Der Kreis Minden-Lübbecke hat der Bergbehörde am 27.08.2012 eine Stellungnahme vorgelegt . Die Bergbehörde wird dazu nun eine Abstimmung mit den Fachbehörden vornehmen und anschließend über den Antrag auf Zulassung des Sonderbetriebsplans entscheiden. 5. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um Exxon Mobil dazu zu bringen, die Zusage der Rückholung des Dieselöls aus Oppenwehe 1 möglichst bald in die Tat umzusetzen? Die bisherige Dauer des Genehmigungsverfahrens resultiert aus der notwendigen sorgfältigen Befassung behördlicher Stellen mit dem Vorhaben und ist dem Unternehmen nicht anzulasten .