LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10000 19.10.2015 Datum des Originals: 16.10.2015/Ausgegeben: 22.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3867 vom 9. September 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/9729 Aktionsplan Westbalkan – Bayrisches Modell nun doch in Nordrhein-Westfalen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3867 mit Schreiben vom 16. Oktober 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen der Unterrichtung der Landesregierung zur aktuellen Situation der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen am 2. September 2015 erklärte der Innenminister, dass die Abstimmung zwischen dem Innenministerium und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Umsetzung des Aktionsplans Westbalkan vor dem Abschluss stünde. Nach Angaben des WDR seien nun vier Unterkünfte geplant, in denen schwerpunktmäßig Asylbewerber aus Balkan-Staaten untergebracht werden sollen. Die Asylsuchenden sollen in diesen Landeseinrichtungen bleiben, bis über ihren Asylantrag entschieden ist. Die Standorte sollen Bonn, Borgentreich, Bad Driburg und Neuss sein mit insgesamt 1.200 Plätzen. In Borgentreich im Kreis Höxter sollen nach Angaben des WDR 400 Balkan-Flüchtlinge und 200 weitere Asylbewerber aus anderen Staaten untergebracht werden. Ein Sprecher des Düsseldorfer Innenministeriums bestätigte auf Nachfrage des WDR, dass es allgemein diese Planungen geben, ohne allerdings konkrete Standorte zu nennen. Seit dem 1. September ist das erste von derzeit drei geplanten bayrischen Ankunfts- und Rückführungszentren in Manching bei Ingolstadt in Betrieb. In der ehemaligen MaxImmelmann -Kaserne werden 500 Asylsuchende untergebracht. Alle erforderlichen Verwaltungsstellen zur beschleunigten Behandlung der Anträge sind vor Ort eingerichtet. Durch den Aufbau bzw. die Umwidmung von zwei weiteren Standorten sollen schließlich rund 1.500 Balkanflüchtlinge in Ingolstadt und Manching zusammengefasst werden. Das zweite Ankunfts - und Rückführungszentrum wird am 15. September in Bamberg eröffnet. 400 Asylbewerber aus dem Balkan und rund 50 Behördenvertreter werden anfangs dabei sein, schreibt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10000 2 die Regierung in einer Presseerklärung. In einer weiteren Ausbaustufe sollen bis zu 1.500 Asylsuchende sowie 200 Mitarbeiter untergebracht werden. Aktuell wird ein Standort für ein drittes Ankunfts- und Rückführungszentrum gesucht. Ziel dieser Zentren ist es, Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive schneller in die Heimatländer zurückführen zu können. Auch Schleuserbanden solle somit das Handwerk gelegt werden. Ende Juli hatte sich der Innenminister gegen das bayrische Modell ausgesprochen. "Flüchtlinge sind in NRW willkommen. Sie sollen bei uns Schutz finden. Wir wollen die Menschen aus den Krisengebieten, die alles verloren haben und dringend unsere Hilfe brauchen, nicht verschrecken. Den Weg Bayerns beschreiten wir deshalb in NRW nicht.“ 1. Wie konkret sieht die Umsetzung des Aktionsplans Westbalkan in Abstimmung mit dem BAMF in Nordrhein-Westfalen aus? Mit der Umsetzung des Aktionsplans wurde in der 40. Kalenderwoche begonnen. Zur Umsetzung des Aktionsplans werden zunächst albanische Asylsuchende, also Menschen aus einem Land mit einer relativ hohen Anzahl von Asylsuchenden (im August 2015 Platz 2 der Herkunftsländer hinter Syrien mit rd. 8230 Asylerstanträgen lt. BAMF-Statistik) bei zugleich besonders niedriger Schutzquote (derzeit 0,1 % gegenüber bspw. Syrien mit rd. 85,5 % lt. BAMF-Statistik), verstärkt in vier Landeseinrichtungen untergebracht. Zwei Standorte befinden sich im Rheinland und zwei Standorte in Westfalen /Ostwestfalen/Lippe. Zuständige Zentrale Ausländerbehörden (ZAB) während der Durchführung der Asylverfahren und für die Rückführung sind die ZAB Köln in Amtshilfe für die ZAB Dortmund für die Standorte im Rheinland und die ZAB Bielefeld für die Standorte in Westfalen/Ostwestfalen/Lippe. Die zuständigen BAMF-Außenstellen befinden sich in Düsseldorf und Bielefeld. Vorgesehen für die Durchführung beschleunigter Verfahren ist die Reservierung von 1.200 Plätzen für Flüchtlinge aus dem Herkunftsland Albanien. Offensichtich unbegründete Asylanträge von Asylsuchenden sollen in beschleunigten Verfahren von den BAMF-Außenstellen nach der Zuführung der Asylantragsteller in der Regel innerhalb von zwei Tagen, in Ausnahmefällen innerhalb von fünf Arbeitstagen entschieden werden. In unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Mitteilung einer ablehnenden Asylentscheidung wird eine Beratung über die Möglichkeiten einer freiwilligen Ausreise und deren finanzielle Förderung angeboten. Sollten abgelehnte albanische Asylsuchende nach der Rückkehrberatung nicht freiwillig, ggf. im Rahmen der REAG/GARP-Rückkehrförderung, ausreisen, würde eine Rückführung aus den Landeseinrichtungen heraus durch die ZAB veranlasst werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10000 3 2. Wie unterscheidet sich der Aktionsplan Westbalkan für Nordrhein-Westfalen von den Ankunft- und Rückführungszentren in Bayern? Die Landesregierung sieht keine besonderen Unterbringungseinrichtungen ausschließlich für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Herkunftsländern mit besonders niedriger Schutzquote vor. In den für die beschleunigten Verfahren vorgesehen Landeseinrichtungen werden daneben weiterhin auch Menschen aus anderen Herkunftsländern untergebracht. Der Anteil der albanischen Staatsangehörigen wird an den ausgewählten Standorten lediglich erhöht, wird aber einen hälftigen Anteil bis maximal 2/3 Anteil an der Gesamtbelegung nicht überschreiten. Im Gegensatz zu den bayrischen Ankunfts-und Rückführungszentren befinden sich an den vorgesehenen Standorten keine Bundesamtsaußenstellen und auch keine Außenstellen der Verwaltungsgerichte. Im Übrigen verweise ich auch auf den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. Juni 2015. Darin heißt es u. a.: „Bundesregierung und Länder setzen einen Aktionsplan um, der in einem befristeten Zeitraum eine weitere Beschleunigung der Asylverfahren sowie eine weitere Verkürzung der Gesamtaufenthaltsdauer in Deutschland von Asylbewerbern aus Herkunftsländern mit einer relativ hohen Anzahl von Asylsuchenden bei zugleich besonders niedriger Schutzquote ermöglichen soll. Ein optimaler Einsatz der begrenzten Ressourcen und eine maximale Verfahrenseffizienz sollen durch Clustern von Verfahren unter Federführung des Bundes und enger Zusammenarbeit der beteiligten Akteure erreicht werden. Gemeinsames Ziel ist eine Beendigung des Aufenthalts abgelehnter Asylbewerber aus den Erstaufnahmeeinrichtungen heraus innerhalb von drei Monaten nach der Registrierung im EASY-System. Der Bund sagt eine verstärkte Unterstützung der Länder bei der Durchführung der zwangsweisen Rückführungen zu“. 3. Für welche konkrete Herkunftsländer gilt der Aktionsplan Westbalkan in Nordrhein -Westfalen? Zunächst nur für albanische Staatsangehörige. Ausweislich der Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für den Zeitraum vom 01.01.2005 - 31.07.2015, lag Albanien mit 6.507 Erstanträgen an erster Stelle der Herkunftsstaaten aus dem Westbalkan. Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 5. 4. An welchen Standorten (bestehende oder neue) wird es zu einer Umsetzung des Aktionsplans Westbalkan in Nordrhein-Westfalen kommen? Für das beschleunigte Verfahren werden Landeseinrichtungen in Willich, Bonn BadGodesberg und Hövelhof-Staumühle genutzt. Ein vierter dauerhafter, bzw. längerfristiger Standort in Westfalen/Ostwestfalen/Lippe wird derzeit noch geprüft. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10000 4 Übergangsweise wird deshalb vorübergehend in beschränktem Umfang die Rückführung aus der Landeseinrichtung in Bad Driburg durchgeführt. 5. Wie sind konkret die Asylantragszahlen aus dem Westbalkan in NordrheinWestfalen im Zeitraum 1.1.2015 bis. 31.07.2015 (bitte getrennt nach den sechs Herkunftsländern)? Die Asylantragszahlen der sechs Herkunftsstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Kosovo und Serbien in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.07.2015, gemäß der Statistik des BAMF: Albanien 6.507 Erstanträge Bosnien-H. 517 Erstanträge Montenegro 21 Erstanträge Mazedonien 1.443 Erstanträge Kosovo 4.882 Erstanträge Serbien 2.376 Erstanträge Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10000