LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10010 19.10.2015 Datum des Originals: 19.10.2015/Ausgegeben: 22.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3891 vom 23. September 2015 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/9828 Betroffene zu Beteiligten machen: Warum dürfen unsere Städte, Gemeinden und Kreise bei wichtigen Fragen der Flüchtlingsunterbringung nicht mit am Verhandlungstisch sitzen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3891 mit Schreiben vom 19. Oktober 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit , Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Unterbringung und Versorgung asylsuchender Menschen aus den Krisenregionen der Welt gehört zu den drängendsten Aufgaben der Gegenwart. Das nahezu exponentielle Wachstum der Flüchtlingszahlen in den vergangenen Monaten und vorhandene Prognosen zur zukünftigen Entwicklung lassen diese Aufgabe zur humanitären Herausforderung werden . Dabei geht es zum einen um Fragen der Logistik, der Personalbereitstellung und der Finanzierung, zum anderen aber auch um Integrationsleistungen. Dass dies bislang in bewundernswerter Weise gelungen ist, kann ganz wesentlich auf das ehrenamtliche Engagement tausender Bürgerinnen und Bürger sowie auf den massiven Einsatz der öffentlichen Verwaltungen unserer Städte, Gemeinden und Kreise zurückgeführt werden. Mittlerweile ist jedoch ein Punkt erreicht, an dem es zu einer Neujustierung des Flüchtlingsaufnahmesystems kommen muss. Viele ehrenamtliche Helfer sind am Ende ihrer Kräfte angelangt. Kommunalverwaltungen befinden sich am Limit ihrer mobilisierbaren Personal -, Sachmittel- und Finanzreserven. Brandbriefe verzweifelter Hauptverwaltungsbeamter füllen die Postfächer der Landesregierung. Das System der Flüchtlingsaufnahme droht zu kollabieren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10010 2 Um dies mit allen Mitteln zu vermeiden und weiterhin eine menschenwürdige Aufnahme hilfesuchender Menschen in unseren Gemeinden und Gemeindeverbänden zu gewährleisten, bedarf es nicht nur erheblich ausgeweiteter Ressourcen, sondern auch einer abgestimmten Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Vor diesem Hintergrund verwundert es, dass die Kommunen als Hauptbetroffene und Hauptakteure der Flüchtlingsaufnahme bei wesentlichen Entscheidungen nicht mit am Verhandlungstisch sitzen. Zum groß angekündigten Flüchtlingsgipfel am 24. September 2015 erhielten die kommunalen Spitzenverbände keine Einladung. Dabei stünde es dem Land und dem Bund nicht nur gut zu Gesicht, Betroffene zu Beteiligten zu machen. Man würde auch in der Sache weiter kommen. 1. Warum dürfen die Kommunen bzw. die kommunalen Spitzenverbände an wesentlichen Verhandlungsrunden zur Flüchtlingsaufnahme und Flüchtlingsunterbringung auf Bundes- und Landesebene nicht teilnehmen? 2. Was hat die Landesregierung konkret unternommen, den Kommunen bzw. den kommunalen Spitzenverbänden die Teilnahme am Flüchtlingsgipfel am 24. September 2015 zu ermöglichen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen wie folgt beantwortet: Über die Zusammensetzung des Teilnehmerkreises bei den Besprechungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik entscheidet die Bundeskanzlerin bzw. die Bundesregierung eigenständig. Dies betraf die Besprechung am 24. September 2015 und gilt auch für die zukünftigen Besprechungen . 3. Auf welche Art und Weise werden die Kommunen bzw. die kommunalen Spitzenverbände gegenwärtig zu Fragen der Flüchtlingsaufnahme und Flüchtlingsunterbringung konsultiert? 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die von den Kommunen bzw. den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragenen Forderungen und Notwendigkeiten angemessen und lösungsorientiert berücksichtigt werden? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen wie folgt beantwortet: Die Landesregierung schätzt den Sachverstand und das Engagement der Kommunen bzw. der kommunalen Spitzenverbände auch im Themenspektrum der Unterbringung und Versorgung asylsuchender Menschen sehr. Daher sind selbstverständlich an allen wesentlichen Verhandlungen zu Flüchtlingsaufnahme und Flüchtlingsunterbringung auf Landesebene die Kommunen bzw. die kommunalen Spitzenverbände regelmäßig beteiligt. Beispielsweise waren Vertreter der kommunalen Spitzenverbände Teilnehmer an den beiden Flüchtlingsgipfeln der Landesregierung mit der Ministerpräsidentin am 20. Oktober 2014 in Essen und am 15.04.2015 in Düsseldorf Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 359 Mitgliedskommunen des Städte- und Gemeindebundes diskutierten auf einer Sonderbürgermeisterkonferenz des Verbandes mit mir aktuelle Probleme rund um die Flüchtlingsbetreuung . Regelmäßig trifft sich Staatsekretär Nebe mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände um auf diesen Jour Fixes wichtige Fragen der Flüchtlingsunterbringung zu erörtern. In Dialogveranstaltungen und Runden Tischen zur Flüchtlingspolitik, aber auch auf Arbeitsebe- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10010 3 ne sind Vertreter der kommunalen Spitzenverbände beteiligt und können dort unmittelbar ihre Forderungen und Überlegungen vortragen und einbringen. Diese Beispiele zeigen, dass die Landesregierung auf allen Ebenen die Kommunen bzw. die kommunalen Spitzenverbände an Verhandlungen und Erörterungen zur Flüchtlingsaufnahme und Flüchtlingsunterbringung beteiligt und ihre Überlegungen und Vorschläge Gehör finden. Das ist gegenwärtig so und wird auch zukünftig so sein. 5. Wie will das Land sicherstellen, dass die Kommunen bzw. die kommunalen Spitzenverbände zukünftig an den Verhandlungen zu Flüchtlingsaufnahme und Flüchtlingsunterbringung auf Bundes- und Landesebene direkt beteiligt werden? Siehe Antwort zu Fragen 1 und 2. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10010