LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10012 19.10.2015 Datum des Originals: 19.10.2015/Ausgegeben: 22.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3898 vom 21. September 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/9835 Angriff auf Polizeiwache und Beamte in Köln Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3898 mit Schreiben vom 19. Oktober 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zu gleich zwei Angriffen auf die Polizei in Köln kam es am Freitag, 18. September 2015. Ein Zusammenhang zwischen den beiden Vorfällen ist nicht ausgeschlossen. Laut einem Medienbericht wurde zunächst ein polizeibekannter Mann im Stadtteil Urbach in Gewahrsam genommen und erhielt einen Platzverweis (Kölner Stadt-Anzeiger, 19.09.2015). Diesen brach er jedoch einige Stunden später wieder und bekam, als er verhaftet werden sollte, Verstärkung durch 20 bis 25 Männer, die Widerstand gegen die Beamten leisteten. Als sich die Gruppe schließlich zurückzog, warfen die Männer mit Steinen auf die Polizisten. Ein Beamter wurde leicht verletzt. Am selben Abend warfen unbekannte Täter Molotowcocktails in Richtung der Polizeiwache im benachbarten Stadtteil Porz. Von Geräuschen aufgeschreckt, fanden die Beamten neben einem Streifenwagen mehrere zersprungene Glasflaschen und mit Brandbeschleuniger getränkte Tücher. Die Molotowcocktails hatten sich jedoch nicht entzündet. Zeugen beobachteten eine Gruppe von Jugendlichen, die flüchten konnten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10012 2 1. Was genau ist am 18. September 2015 bei den Polizeieinsätzen in Köln-Urbach sowie an der Polizeiwache in Porz geschehen? (Bitte Lagebild und so weit möglich Zahl der Einsatzkräfte angeben.) 1. Einsatz, Freitag, 18.09.2015, 16.13 Uhr Ein Zeuge machte telefonisch über den Notruf der Polizei Köln Angaben darüber, dass er eine achtköpfige Personengruppe beobachte, innerhalb derer soeben ein Teleskopschlagstock übergeben worden sei. Er konnte beobachten, wie der spätere Beschuldigte 01 einer männlichen Person (späterer Beschuldigter 02) einen schwarzen Teleskopschlagstock übergeben hatte. Die eingesetzten Funkstreifenwagenbesatzungen (sechs Beamtinnen und Beamte) kontrollierten die Personengruppe . Dabei wurde bei dem Beschuldigten 02 ein Teleskopschlagstock aufgefunden. Auf Hinweis des Zeugen konnte noch ein weiterer Teleskopschlagstock in der Nähe unter einem PKW aufgefunden werden. An dieser Stelle hielt sich die Personengruppe vor Eintreffen der Polizei auf. Bei der Durchsuchung des Beschuldigten 01 fanden die Beamten ca. 30 Gramm Cannabis und 1.400 Euro Bargeld in 50 Euro-Scheinen. Gegen den Beschuldigten 01 wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt. Die aufgefundenen Betäubungsmittel sowie das Bargeld wurden sichergestellt. Gegen den Beschuldigten 02 wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt. Beide Teleskopschlagstöcke wurden sichergestellt. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde der Personengruppe ein Platzverweis zur Verhinderung weiterer Straftaten erteilt, welcher für die Straßen Am Schwanebitzer Hof, Schmale Gasse, Kupfergasse und Kaiserstraße bis zum 19.09.2015 um 06.00 Uhr ausgesprochen wurde. Da der Beschuldigte 01 keine Ausweisdokumente mitführte, wurde er zu seiner Wohnung zwecks Einsichtnahme der Personalpapiere begleitet. Durch die Staatsanwaltschaft wurde die Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten 01 angeordnet. Hierbei wurden weitere Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt. 2. Einsatz, Freitag, 18.09.2015, 19.54 Uhr Gegen 19.54 Uhr wurde der Beschuldigte 01 in Höhe der Kaiserstraße 24 von einer zuvor eingesetzten Funkstreifenwagenbesatzung auf einem Fahrrad fahrend angetroffen. Zur Durchsetzung des zuvor ausgesprochenen Platzverweises sollte er angehalten und in Gewahrsam genommen werden. Der Aufforderung anzuhalten, kam er zunächst nicht nach, blieb dann jedoch in Höhe der Frankfurter Straße 509 stehen. Die Beamten gingen auf den Beschuldigten 01 zu, hielten ihn am rechten Arm fest, worauf er sich unvermittelt aus dem Griff herauswand und die Hände hoch riss. Diese Geste sowie die aggressive Grundhaltung werteten die eingesetzten Beamten als tätlichen Angriff, woraufhin die Person mittels einfacher körperlicher Gewalt zu Boden gebracht und fixiert wurde. Während der polizeilichen Maßnahme erschien eine ca. 20-25 Personen große Gruppe vor Ort und versuchte zunächst durch äußerst aggressives verbales Verhalten gegenüber den Beamten die Ingewahrsamnahme zu verhindern. Aufgrund dieser Situation forderten die Beamten umgehend Unterstützungskräfte an und erteilten der Personengruppe einen Platzverweis. Der Einsatz des Einsatzmehrzweckstocks (EMS-A) sowie der Einsatz von Pfefferspray wurden mehrfach laut angedroht. Die Personengruppe näherte sich den Beamten jedoch weiter, so dass Pfefferspray eingesetzt wurde. Erst dann flüchtete die Personengruppe. Während der Flucht wurden drei Steine mit einem Durchmesser von ca. 5 cm aus der Personengruppe heraus in Richtung der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10012 3 eingesetzten Beamten geworfen. Ein Beamter wurde dabei an der linken Schulter getroffen. Er erlitt eine Prellung mit Hautrötung. Die Identität eines Steinewerfers (Beschuldigter 03) war den Beamten aus vorherigen Einsätzen dienstlich bekannt. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung gefertigt. Nach Eintreffen der Unterstützungskräfte (26 Einsatzkräfte) wurde im Nahbereich nach den Tatverdächtigen gefahndet, wobei mehrere Personen kontrolliert wurden. Entsprechende Berichte wurden vorgelegt. Der Beschuldigte 01 wurde in Gewahrsam genommen. Eine richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung wurde herbeigeführt. Auf Anordnung der diensthabenden Richterin erfolgte um 21.00 Uhr die Entlassung des Beschuldigten aus dem Polizeigewahrsam. 3. Einsatz, 18.09.2015, gegen 23.20 Uhr Gegen 23.30 Uhr nahmen Beamte der Polizeiwache Köln-Porz ein Knallgeräusch neben einem vor der Wache abgestellten Funkstreifenwagen wahr. Bei der Nachschau wurden Glassplitter und Zellstofftücher im Bereich eines vor der Wache abgestellten Funkstreifenwagens festgestellt. Durch unbekannte Täter wurden drei Brandsätze in Richtung der Polizeiwache Porz und der davor abgestellten Funkstreifenwagen geworfen. Dabei handelte es sich um als Brandsätze präparierte Bierflaschen mit Zellstofftüchern. Keine dieser Brandvorrichtungen entzündete sich. Es entstand geringer Sachschaden an einem Funkstreifenwagen und zwei Privatfahrzeugen von Bediensteten der Polizei. Im Rahmen der umgehend eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konn-ten keine Tatverdächtigen angetroffen werden. 2. Wer waren die Täter? (Bitte für alle drei Fälle detailliert auflisten: Alter, Geschlecht , ethnischer Hintergrund, Vorstrafen.) Bei dem Beschuldigten 01 handelt es sich um einen 18-jährigen Deutschen, der wegen Sachbeschädigung, Körperverletzungsdelikten und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung getreten ist. Bei dem Beschuldigten 02 handelt es sich um einen 15-jährigen Deutschen, der wegen gefährlicher Körperverletzung in Erscheinung getreten ist. Bei dem Beschuldigten 03 handelt es sich um einen 19-jährigen türkischen Staatsangehörigen , der wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung in Erscheinung getreten ist. Die versuchte schwere Brandstiftung und die versuchte Gefangenenbefreiung werden derzeit im Rahmen einer Ermittlungskommission beim Polizeipräsidium Köln bearbeitet. In diesem Zusammenhang wurden drei weitere Täter identifiziert. Hierbei handelt es sich um den Beschuldigten 02 und zwei 20-jährige Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund, die wegen Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung und Raub in Erscheinung getreten sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10012 4 3. Sind ähnliche Fälle aus Köln bekannt, bei denen im Rahmen einer Verhaftung eine ganze Gruppe von Personen dem Tatverdächtigen zu Hilfe kam bzw. Widerstand gegen die Polizei leistete? (Bitte ab 2010 bis heute auflisten: Datum, Ort, Lagebild .) Gleichgelagerte Fälle sind in Köln ab 2010 nicht bekannt. 4. Sind weitere Angriffe auf Polizeiwachen in Köln bekannt? (Bitte ab 2010 bis heute auflisten.) Nein. 5. Gibt es in Köln No-go-Areas? (Bitte die Antwort begründen.) Nein. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10012