LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10013 19.10.2015 Datum des Originals: 19.10.2015/Ausgegeben: 22.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3895 vom 22. September 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/9832 Wieder HoGeSa-Randale im Oktober? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3895 mit Schreiben vom 19. Oktober 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ein Jahr nach den HoGeSa-Ausschreitungen wird es am 25.10.2015 wieder eine Demonstration von Hooligans in Köln geben. Dies berichten diverse Medien. Offenbar gibt es bisher keine Initiative staatlicher Stellen, den Aufmarsch radikaler und rechtsextremer Kräfte in der Domstadt zu unterbinden. Eine Bürgerinitiative „Köln stellt sich quer“, die Arsch huh AG, Köln gegen rechts, usw. werden an dem Tag mit einem Kulturfest und zahlreichen Veranstaltungen für Weltoffenheit und Toleranz werben und demonstrieren. 1. Warum wird, nach den katastrophalen Erfahrungen des letzten Jahres, die HoGeSa-Demonstration nicht untersagt? Für den 25.10.2015, 14.00 bis 20.00 Uhr, hat der Vorsitzende des Kreisverbandes der „Bürgerbewegung Pro NRW“ im eigenen Namen eine Versammlung (Aufzug) in Köln zum Thema „Köln 2.0 - friedlich und gewaltfrei gegen islamischen Extremismus“ mit erwarteten 1.000 Teilnehmern angemeldet. Der Aufzug soll nach einer Auftaktkundgebung am Breslauer Platz über die Turiner Straße - Theodor-Heuss-Ring - Konrad-Adenauer-Ufer - Goldgasse wieder zum Breslauer Platz (Abschlusskundgebung) führen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10013 2 Die Versammlung wurde mit Verfügung des Polizeipräsidiums (PP) Köln vom 29.09.2015 verboten. Zugleich wurde die sofortige Vollziehung des Verbots angeordnet. Gegen diese Verfügung hat der Anmelder über seinen Rechtsanwalt am 06.10.2015 beim Verwaltungsgericht Köln einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eingereicht. Dem Antrag hat das VG Köln mit Beschluss vom 14.10.2015 hinsichtlich der geplanten Kundgebung entsprochen. Der Aufzug hingegen bleibt verboten. Dem PP Köln wurde gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, Auflagen (z. B. bezüglich des Ablaufs, des Ortes und der Dauer der Kundgebung sowie des Unterlassens von verunglimpfenden Äußerungen) anzuordnen. Gegen diesen Beschluss legte das PP Köln am 16.10.2015 Beschwerde ein. Die justizielle Entscheidung darüber bleibt abzuwarten. 2. Wo werden die HoGeSa-Aktivisten bzw. die diversen Initiatoren der „Gegenveranstaltungen“ auftreten? (Bitte genaue Ortsangaben, geplante Demonstrationswege, Personenanzahlen, etc. auflisten.) Hinsichtlich der Versammlung (Aufzug) „Köln 2.0 - friedlich und gewaltfrei gegen islamischen Extremismus“ wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Gegen die versammlungsrechtliche Veranstaltung von HoGeSa-Aktivisten wurden bislang drei Gegendemonstrationen für den 25.10.2015 angemeldet. Dabei handelt es sich um: Zeit Anmelder Art der Versamml ung Ort Thema Teilnehmer - zahl 12:00 - 18:00 Uhr „Bündnis Birlikte“ Kundgebung Köln-Innenstadt: Eigelsteintorburg , Turiner Straße, Hansaring und Weidengasse „Für Vielfalt, für Verständigung, für Zusammenste hen und Zusammenleb en in einer solidarischen Stadtgesellsch aft für die Vertiefung des Zusammenhalt s.“ ca. 10.000 12:00 - 19:00 Uhr „Bündnis Köln stellt sich quer“ Aufzug Köln-Innenstadt: Johannisstraße - innerstädtische Straßen - Eigelstein „Köln kuscht nicht vor Nazis - Niemals!“ bis zu 3.000 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10013 3 11:00 - 21:00 Uhr „Bündnis Köln Nord gegen Rechts“ -9- Kundgebungen Köln-Innenstadt: Breslauer Platz, Bahnhofsvorplat z, Roncalliplatz , Neumarkt, Ottoplatz sowie 4 weitere Kreuzungsberei che „Gegen das Neonazi- und HooliganGroßtreffen “ bis zu 3.000 3. Kann die Polizei gewährleisten, dass es zu keinen Ausschreitungen durch die HoGeSa-Teilnehmer kommt? (Bitte auch Anzahl der Einsatzkräfte, Einsatzmittel, etc. auflisten.) Zur Bewältigung des polizeilichen Einsatzes aus Anlass demonstrativer Aktionen am 25.10.2015 in Köln hat das PP Köln eine sogenannte Besondere Aufbauorganisation eingerichtet. Zur Unterstützung des Polizeiführers bei der Vorbereitung der erforderlichen Einsatzmaßnahmen wird ein polizeilicher Planungsstab eingesetzt. Dabei wird unabhängig vom Ausgang eines möglichen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für unterschiedliche Szenarien geplant. Zu den polizeilichen Zielen gehören auch die Verhinderung von Ausschreitungen sowie des Zusammentreffens von HoGeSa-Aktivisten mit Gegendemonstranten. Grundlage für die Bewältigung des Einsatzes ist die Beurteilung der Lage unter Berücksichtigung aller den Sicherheitsbehörden vorliegenden Erkenntnisse. Hierauf aufbauend entwickelt das PP Köln eine Einsatzkonzeption, in der auch der erforderliche Kräfterahmen festgelegt wird. Das Einsatzkonzept und damit auch konkrete taktische Maßnahmen zur Zielerreichung unterliegen im Vorfeld der Einsatzdurchführung der Geheimhaltung, um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu gefährden. Gleiches gilt für den jeweiligen Kräfteansatz. 4. Kann die Polizei die Sicherheit der Teilnehmer der „Gegenveranstaltungen“ sicherstellen? (Bitte auch Anzahl der Einsatzkräfte, Einsatzmittel, etc. auflisten.) Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wer ist der letztverantwortliche Einsatz- und Planungsleiter? Die Gesamtverantwortung für die taktische Lagebewältigung und die grundsätzlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Einsatzbewältigung trägt der Polizeiführer. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10013