LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10015 19.10.2015 Datum des Originals: 19.10.2015/Ausgegeben: 22.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3878 vom 11. September 2015 des Abgeordneten Peter Preuß CDU Drucksache 16/9740 Wie stellt sich die Ministerpräsidentin den Einsatz von Langzeitarbeitslosen als Flüchtlingshelfer vor? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 3878 mit Schreiben vom 19. Oktober 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen leben überdurchschnittlich viele und schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose. Aktuell gibt es in Nordrhein-Westfalen ca. 332.000 Menschen, die in einem längeren Leistungsbezug (mehr als 12 Monate) stehen. Diese Menschen haben meist geringe Qualifikationen und mehrfache Vermittlungshemmnisse. Ziel von Maßnahmen und Trainings seitens der Arbeitsagenturen ist es, diese Menschen wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Ministerpräsidentin Kraft und Arbeitsminister Schneider sehen seit gestern eine Chance für langzeitarbeitslose Menschen, als Flüchtlingshelfer eingesetzt zu werden. Dabei sollen sie die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer unterstützen, bei Behördengängen, Einkäufen, Hilfe bei Kinderbetreuung usw. „Hilfen für Flüchtlinge sollen neue Arbeitsmöglichkeiten für Einheimische schaffen“, sagte Arbeitsminister Schneider heute. „Wir benötigen Sicherheitspersonal, das die Unterkünfte bewacht, Lehrer für den Deutschunterricht und Sozialarbeiter, die bei der Eingliederung der Flüchtlinge helfen.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10015 2 1. Wann soll das Programm „Langzeitarbeitslose als Flüchtlings-helfer“ starten? 2. Wann legt das zuständige Ministerium zeitnah ein entsprech-endes Konzept mit Qualifizierungsbedingungen und Kosten-folgen vor? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sinnzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und der damals amtierende Minister für Arbeit, Integration und Soziales, Guntram Schneider, hatten die Bundesregierung aufgefordert, die bestehenden Programme im Bereich Öffentlich geförderter Beschäftigung aufzustocken. Ob dieser Vorschlag aufgegriffen wird und wann ein entsprechendes zusätzliches Programm startet, kann derzeit von der Landesregierung nicht beantwortet werden. Unabhängig davon können auch im Rahmen der vorhandenen Bundes- und Landesprogramme für langzeitarbeitslose Menschen Tätigkeiten in diesem Bereich angeboten werden. 3. Welche Tätigkeiten sollen die Langzeitarbeitslosen im Rahmen des Programms übernehmen? Bereits jetzt sind langzeitarbeitslose Menschen im Rahmen von Förder-angeboten der öffentlich geförderten Beschäftigung z.B. in Bereichen wie der Renovierung von Wohnungen/Häusern, der Sortierung und Lagerung von Sachspenden, im Bereich von Hausmeisterdiensten oder im Catering tätig. Vor diesem Hintergrund werden grundsätzlich auch Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der Flüchtlingshilfe gesehen. Erste positive Ansätze gibt es zudem bereits. Ein qualitatives Profiling in den Jobcentern und eine freiwillige Teil-nahme sind dabei unabdingbar. Zu möglichen konkreten Tätigkeiten im Rahmen eines möglichen Bundesprogramms wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Sollen die Langzeitarbeitslosen im Rahmen einer regulären sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit beschäftigt werden? Überall da, wo in Verbindung mit einer Förderung die Finanzierung einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ermöglicht werden kann, sollte dies aus der Sicht der Landesregierung auch erfolgen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 5. Wer soll als Arbeitgeber fungieren? Eine Förderung sollte aus der Sicht der Landesregierung allen Arbeit-gebern, die in diesem Feld tätig sind, offen stehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10015