LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10023 20.10.2015 Datum des Originals: 19.10.2015/Ausgegeben: 23.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3815 vom 26. August 2015 des Abgeordneten Olaf Wegner PIRATEN Drucksache 16/9617 Forderung des Thüringer SPD-Vorsitzenden und Erfurter Oberbürgermeister Andreas Bausewein zur Einschränkung der Menschenrechte für Kinder. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3815 mit Schreiben vom 19. Oktober 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Thüringer SPD-Vorsitzenden und Erfurter Oberbürgermeister Andreas Bausewein hat in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) gefordert, die Schulpflicht für die Kinder aus Flüchtlingsfamilien bis zur Feststellung des Aufenthaltsstatus auszusetzen. Für Asylbewerber solle es keine Schulpflicht bei laufenden Verfahren geben. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung von dem Thüringer SPDVorsitzenden und Erfurter Oberbürgermeister Andreas Bausewein? 2. Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass ein hoher Politiker und Parteifunktionär wie Andreas Bausewein öffentlich eine weitere Einschränkung der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte der Kinder fordert? Die Landesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, persönliche Meinungsäußerungen von Politikerinnen und Politikern aus anderen Bundesländern zu kommentieren. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10023 2 3. Was gedenkt die Landesregierung gegen die die UN-Menschenrechtskonvention verletzende Regelung minderjährige Asylbewerber erst nach drei Monaten einzuschulen , zu unternehmen? Die Landesregierung wird weiterhin dafür Sorge tragen, dass die geltenden schulgesetzlichen Regelungen für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien, die sich in NordrheinWestfalen aufhalten, angewandt werden. Nach § 34 Absatz 6 Schulgesetz sind Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie unbegleitete Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, schulpflichtig , sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Ausreisepflichtige bleiben bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht schulpflichtig. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10023