LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10024 20.10.2015 Datum des Originals: 19.10.2015/Ausgegeben: 23.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3909 vom 24. September 2015 der Abgeordneten Monika Pieper und Michele Marsching PIRATEN Drucksache 16/9856 Was tut die Landesregierung zur verbindlichen Verankerung der Medienbildung in der schulischen Bildung? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3909 mit Schreiben vom 19. Oktober 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8. März 2012 zu Medienbildung in der Schule “ formuliert Empfehlungen zur Verankerung der Medienbildung als Pflichtaufgabe schulischer Bildung sowie zur Orientierung der Schulen und Lehrkräften für die Medienbildung in Erziehung und Unterricht. In acht Handlungsfeldern sollen die Voraussetzungen für eine umfassende , alle Fächer einbeziehende Medienbildung in der Schule geschaffen werden. Die Handlungsfelder sind Lehr- und Bildungspläne, Lehrerbildung, Schulentwicklung, Ausstattung und technischer Support, Bildungsmedien, Urheberrecht und Datenschutz, außerschulische Kooperationspartner sowie Qualitätssicherung und Evaluation. 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung in Folge des KMK-Beschlusses zur Medienbildung an Schulen eingeleitet? Bereits weit vor dem KMK-Beschluss vom 8. März 2012 - seit dem Jahr 2000 - bearbeitet die Landesregierung verschiedenen Handlungsfelder der Medienbildung, wie z.B. Medienberatung NRW, learn:line NRW und EDMOND NRW. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat bereits 2010 eine ressortübergreifende Initiative „Medienpass NRW“ ins Leben gerufen. Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei, das Ministerium für Schule und Weiterbildung, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10024 2 das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, die Landesanstalt für Medien und die Medienberatung NRW organisieren seitdem gemeinsam diesen Prozess. 2. Welche Maßnahmen zur verbindlichen Verankerung der Medienbildung als eine Pflichtaufgabe schulischer Bildung hat die Landesregierung unabhängig vom KMK-Beschluss vom 8. März 2012 ergriffen? Die Antwort auf die Kleine Anfrage 3194, LT-Drs. 16/8363, listet alle laufenden Vorhaben der Landesregierung im Ressort Schule und Weiterbildung im Rahmen der Gesamtstrategie für den digitalen Wandel NRW 4.0 auf. Die kompetenzorientierten Lehrpläne der Fächer enthalten, verteilt auf die Jahrgangsstufen, alle verbindlichen Teilkompetenzen des Kompetenzrahmens des Medienpasses NRW. Der Lehrplankompass verbindet diese Teilkompetenzen online mit konkreten Unterrichtsbeispielen und unterstützt so Lehrkräfte und Erziehende der Jugendhilfeeinrichtungen bei der systematischen und alters- bzw. schulformspezifischen Vermittlung von Medienkompetenz. 3. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung zur verbindlichen Verankerung der Medienbildung als eine Pflichtaufgabe schulischer Bildung? Auch alle weiteren Maßnahmen der Landesregierung zur Verankerung der Medienbildung sind in der Antwort auf die Kleine Anfrage 3194, LT-Drs. 16/8363, aufgeführt. 4. Wie bewertet die Landesregierung den Beitrag des Informatikunterrichts zur Medienbildung an Schulen? Das Fach Informatik liefert nachhaltige theoretische und konzeptuelle Hintergründe zu den Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Schülerinnen und Schüler erwerben im Informatikunterricht neben Fähigkeiten zur kritischen und verantwortungsvollen Analyse, Modellierung und Implementierung von Informatiksystemen insbesondere auch Kenntnisse über rezeptive Medienanwendungen und die interaktive Nutzung von Medienangeboten. Damit greift der Informatikunterricht Gegen-stände und Fragestellungen einer aktuellen Medienbildung auf, vertieft informatische Aspekte, Fragestellungen und Hintergründe und thematisiert Möglichkeiten, Risiken und Folgen des Einsatzes von Informatiksystemen. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung setzt gemeinsam mit Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern aus dem Bereich Informatik im Heinz-Nixdorf-Museums Forum das Projekt „Informatik an Grund-schulen“ um. Die Universitäten Paderborn, Wuppertal und die RWTH Aachen entwickeln dazu drei Unterrichtsmodule zum Thema „Informatik an Grundschulen“ und bieten hierzu folgende Fortbildungen seit dem Schuljahr 2015/2016 für Grundschullehrkräfte an: • Robotik (Universität Paderborn) • Digitale Welt (RWTH Aachen) • Kryptologie (Bergische Universität Wuppertal) Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10024