LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10026 22.10.2015 Datum des Originals: 21.10.2015/Ausgegeben: 27.10.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3945 vom 8. Oktober 2015 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/9951 Polizei-Razzien in der Islamistenszene nur noch auf Socken? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3945 mit Schreiben vom 21. Oktober 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen der TV-Sendung „Menschen bei Maischberger“ vom 06.10.2015 wurde u.a. über eine Razzia diskutiert, die die Polizei am 22.09.2015 in der Berliner Islamistenszene durchgeführt habe. Im Fokus der Ermittler hätten mehrere Personen gestanden, die Kämpfer für die Terror-Miliz „ISIS“ rekrutiert und diese in den bewaffneten Kampf nach Syrien geschickt haben sollen. Weil die Gäste eines Gebetshauses, in dem die Razzia durchgeführt wurde, auf einem Eingangsschild ausdrücklich gebeten würden, die Räumlichkeiten ohne Schuhe, doch mit Socken zu betreten, hätten die eingesetzten Polizeibeamten vor dem Beginn der Durchsuchungsmaßnahmen die Schuhe ausgezogen. Die Razzia hätten sie daraufhin – vermummt und mit Schutzwesten – auf Socken durchgeführt. Eine nordrhein-westfälische Polizeivollzugsbeamtin, die als Gast an der TV-Sendung teilnahm , stellte diese Vorgehensweise in Frage. „Im Einsatz geht die Eigensicherung vor. Da kann es nicht sein, dass wir die Schuhe ausziehen, weil die Situation jederzeit eskalieren kann“, so die Beamtin. Die ehemalige Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, ehemalige Bundesvorsitzende der Partei Bündnis 90/Die Grünen und heutige Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Renate Künast MdB, die ebenfalls in der Sendung zu Gast war, widersprach dieser Einschätzung. Frau Künast erklärte: „Wenn der Einsatz so ist, dass man Zeit hat, die Schuhe auszuziehen, würde ich immer erwarten, dass man wegen Religionsfreiheit diesen Respekt macht“ (abrufbar unter: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10026 2 http://www.daserste.de/unterhaltung/talk/menschen-bei-maischberger/videos/neue-heimatwie -veraendern-fluechtlinge-unser-land-104.html, ca. ab Minute 39:25). 1. Inwieweit hält die Landesregierung es für angemessen, dass Polizeibeamte Durchsuchungsmaßnahmen in einem Gebäude auf Socken durchführen, wenn der Wohnungsinhaber darum bittet, die betreffenden Räumlichkeiten ohne Schuhe zu betreten? Die Landesregierung hält dies für nicht angemessen. 2. Inwieweit kann die Religion bzw. Religionsfreiheit eines Tatverdächtigen Auswirkungen auf die Ausrüstung von Polizeibeamten haben, wenn diese in dessen Räumlichkeiten Durchsuchungsmaßnahmen durchführen? Die Religion bzw. Religionsfreiheit hat keine Auswirkungen auf die Ausrüstung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen bei polizeilichen Einsätzen. 3. Inwieweit muss die Eigensicherung von Polizeibeamten im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen in einem Gebetshaus hinter der Religionsfreiheit der Gläubigen zurücktreten? Die Eigensicherung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen hat grundsätzlich Vorrang vor der Religionsfreiheit. 4. Ist es aus Sicht der Landesregierung dem öffentlichen Ansehen der Polizei zuträglich , wenn Polizeibeamte Razzien in der Islamistenszene mit Sturmhauben und Schutzwesten durchführen, dabei aber keine Schuhe tragen? Die betreffende Razzia fand in Berlin statt. Die Landesregierung nimmt grundsätzlich keine Stellung zu polizeilichen Einsätzen anderer Länder. Im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zu 2. und 3. 5. Sind der Landesregierung Einsätze bekannt, in denen auch nordrheinwestfälische Polizeibeamte anlässlich von Durchsuchungsmaßnahmen in Gebetshäusern bzw. in Räumlichkeiten mutmaßlicher Islamisten ihre Schuhe ausgezogen haben? (Falls ja, bitte Einsatzdatum/-orte/-anlässe und Begründung für diese Vorgehensweise angeben.) Nein. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10026