LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1007 28.09.2012 Datum des Originals: 27.09.2012/Ausgegeben: 04.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 366 vom 27. August 2012 der Abgeordneten Simone Brand PIRATEN Drucksache 16/737 Späte Festlegung der Förderbedingungen Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 366 mit Schreiben vom 27. September 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits seit einigen Jahren gibt es das progres.nrw Förderprogramm, bei dem unter anderem auch Privatpersonen wie Bauherren antragsberechtigt sind. Viele Bauherren haben die Förderung z.B. für den Bau ihres Passivhauses fest in der Bauplanungsphase mit einkalkuliert. Im Jahr 2012 kam es durch die Nichtverabschiedung des Haushaltes und die daraus resultierende Auflösung des Parlamentes in Nordrhein Westfalen erst im Juni zu einer Festsetzung der Förderbedingungen und Förderbeträge. Dadurch hat sich bei einigen Bauherren der Bau ihrer Häuser deutlich verzögert. Vorbemerkung der Landesregierung Das Förderprogramm progres.nrw – Programmbereich Markteinführung (Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen) wurde im Jahr 2012 grundlegend überarbeitet. Zugleich wurde es zur besseren Lesbarkeit bürgerfreundlicher gestaltet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1007 2 1. Wie hoch war der Gesamtbetrag der 2011 gewährten Fördergelder für den Bau von Passivhäusern? Der Gesamtbetrag der in 2011 gewährten Fördergelder (progres.nrw, Programmbereich Markteinführung) für den Bau von Passivhäusern und Drei-Liter-Häusern betrug 1,9 Mio. €. In der sozialen Wohnraumförderung wird der Bau von Passivhäusern über eine Genehmigung zur Erhöhung der Bewilligungsmiete (um 30 Cent / Quadratmeter Wohnfläche) gefördert . Da bei Passivhäusern die Nebenkosten sehr gering sind, führt die höhere Bewilligungsmiete im Ergebnis trotzdem zu einer Entlastung der Mieterinnen und Mieter. Auf diese Weise wurden in 2011 fast 650 Wohneinheiten im Passivhausstandard gefördert (für Menschen deren Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung liegen). Seit 2012 werden Passivhäuser im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zusätzlich durch ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von 50 €/ Quadratmeter Wohnfläche gefördert. 2. Wie viele Förderanträge von Privatpersonen liegen für die erste Jahreshälfte 2012 vor? Bis Ende August liegen insgesamt Förderanträge für 140 Wohneinheiten vor, davon 25 Anträge von Privatpersonen. Im Jahr 2011 wurden 65 Förderanträge von Privatpersonen gestellt . 3. Wie viel niedriger wird 2012 der Gesamtbetrag der gewährten Fördergelder sein? Sowohl bei progres.nrw als auch bei der sozialen Wohnraumförderung nimmt die Anzahl der Antragstellungen zum Ende des Jahres erfahrungsgemäß erheblich zu. Eine seriöse Einschätzung zum nachgefragten Gesamtbetrag der für 2012 zu erwartenden Fördergelder ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass alle prüffähigen Anträge bewilligt werden können. 4. Gedenkt die Landesregierung dieses Jahr von den bisherigen Fördermodalitäten zu Gunsten der betroffenen Bürger abzuweichen und evtl. auch noch Fördermittel für Passivhäuser zuzugestehen, deren Baubeginn in der ersten Jahreshälfte 2012 liegt? Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programmbereich Markteinführung hat bei den Zuwendungsvoraussetzungen festgelegt, dass nur Vorhaben gefördert werden können, mit denen vor der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Deshalb können für Passivhäuser, deren Baubeginn vor Inkrafttreten der Richtlinie liegt, keine Fördermittel zugestanden werden.