LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1008 28.09.2012 Datum des Originals: 26.09.2012/Ausgegeben: 04.10.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 369 vom 28. August 2012 der Abgeordneten Susanne Schneider FDP Drucksache 16/742 Kompetenzzentren Frau und Beruf Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 369 mit Schreiben vom 26. September 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der vergangenen Legislaturperiode hat die Landesregierung mit der Einrichtung sogenannter regionaler Kompetenzzentren Frau und Beruf begonnen. Diese sollen „einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen“ in Nordrhein-Westfalen leisten, so die Aussage der Landesregierung auf der entsprechenden Internetseite http://www.competentia.nrw.de. So sollen auch „neue Zugänge für Frauen am Arbeitsmarkt“ geschaffen, der „Wiedereinstieg nach einer Familienphase“ unterstützt, „sich für eine bessere Berufsorientierung für Mädchen“ eingesetzt und Gründerinnen, Unternehmerinnen und weibliche Führungskräfte unterstützt werden. Vor dem Hintergrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung und den veränderten Lebenswirklichkeiten von Frauen seit den 80er Jahren, die die heutige Notwendigkeit solcher einseitig auf Frauen ausgerichteten Kompetenzzentren in Zweifel ziehen muss, hat die FDPLandtagsfraktion das Vorhaben bereits im parlamentarischen Beratungsverfahren stark kritisiert . Haushaltspolitik wie auch Sachpolitik im Einzelnen muss sich vor allem vor dem Steuerzahler , den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, rechtfertigen lassen. Dies gilt auch für soziale Strukturen. Hier ist dafür Sorge zu tragen, dass das Netz an sozialen Einrichtungen nicht durch einseitige Bevorteilung bestimmter Genre aus den Fugen gerät. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1008 2 1. Wie weit ist der Aufbau der Kompetenzzentren in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen ? Von den geplanten 16 Kompetenzzentren haben in diesem Jahr 12 ihre Arbeit aufgenommen , 11 von ihnen konnten bereits zu Beginn des Jahres bewilligt werden. In zwei weiteren Regionen steht eine Bewilligung kurz bevor, die anderen zwei Regionen sind intensiv mit der Vorbereitung ihrer Interessenbekundung bzw. ihres Antrages befasst. 2. Welche weiteren staatlich geförderten bzw. landeseigenen Einrichtungen befas- sen sich mit der beruflichen Förderung und Gleichstellung von Frauen (bitte einzeln auflisten)? Durch das Grundgesetz sind alle staatlichen Institutionen grundsätzlich verpflichtet, die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG). Die Landesregierung hat mit den Kompetenzzentren Frau und Beruf eine regional verankerte neue Infrastruktur mit ausschließlicher Ausrichtung auf die berufliche Förderung und Gleichstellung von Frauen geschaffen. Eine Hauptaufgabe der Kompetenzzentren ist es, andere staatliche und nicht staatliche Einrichtungen, die die berufliche Gleichstellung bislang nicht oder nur in geringem Maße berücksichtigt haben, für das Ziel beruflicher Chancengleichheit zu gewinnen und sie bei der Planung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen zu unterstützen. Weitere nur durch das Land geförderte bzw. landeseigene Einrichtungen, die sich ausschließlich mit der beruflichen Förderung und Gleichstellung von Frauen befassen, gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Die Arbeitsagenturen, die Jobcenter sowie die Regionalagenturen , die vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales gefördert werden, haben den Auftrag, im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung unter anderem auch das Ziel der beruflichen Förderung und Gleichstellung von Frauen zu verfolgen. Im Rahmen von Maßnahmen und Initiativen (beispielsweise zur Berufsorientierung oder zur Unterstützung von Studentinnen in männerdominierten Studiengängen) tragen auch Schulen und Hochschulen zur beruflichen Förderung und Gleichstellung von Frauen bei. 3. Wie viele Frauen haben bisher die jeweiligen Kompetenzzentren für ihre Anliegen genutzt (bitte, wenn möglich nach Ort und Anliegen gegliedert auflisten)? Die individuelle Beratung von Frauen gehört ausdrücklich nicht zum Aufgabenkatalog der Kompetenzzentren Frau und Beruf. Vielmehr geht es darum, die primär Verantwortlichen in den Regionen in die Lage zu versetzen, die berufliche Gleichstellung auf allen Ebenen voranzutreiben . 4. Welche Effekte lassen sich aufgrund der Einrichtung der regionalen Kompetenz- zentren am jeweiligen regionalen Arbeitsmarkt erkennen? Die Einrichtung einer neuen Infrastruktur bildet sich in der Regel nicht unmittelbar in den Arbeitsmarktstatistiken ab. Denn Veränderungen am Arbeitsplatzmarkt sind von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Das gilt besonders für die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene, die konjunkturelle Entwicklung und Management-entscheidungen einzelner Unternehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1008 3 Wichtig ist im Fall der Kompetenzzentren Frau und Beruf, dass die personellen Kapazitäten und die finanziellen Mittel effizient und zielgerichtet eingesetzt werden. Über die Umsetzung der geplanten Aktivitäten in den Regionen wird die Landesregierung den Landtag im Rahmen ihrer regelmäßigen Berichterstattung über die Kompetenzzentren Frau und Beruf unterrichten .