LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10087 28.10.2015 Datum des Originals: 27.10.2015/Ausgegeben: 02.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3907 vom 24. September 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/9854 Formfehler bei SEK Auflösung: Warum wurden die verbindlichen Vorschriften ignoriert ? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3907 mit Schreiben vom 27. Oktober 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mehrere Medien berichten, dass die vermeintliche Auflösung des SEK 3 und die beabsichtigte Versetzung der Beamten ohne Absprache mit dem Personalrat geschehen ist. Das würde bedeuten, dass der formale und rechtsgültige Weg nicht eingehalten wurde und somit die pressewirksam verkündete Auflösung des SEK 3 offiziell gar nicht stattgefunden hat. Die Beamten wären weiterhin im Dienst, mögliche Versetzungen wären ungültig. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt die betroffenen Beamten indes durch ihre Rechtschutzversicherung und lehnt das Vorgehen des Polizeipräsidenten Albers medienöffentlich ab. Offenbar hat Herr Albers auf Anweisung des Innenministeriums völlig kopflos gehandelt und die Dienstvorschriften missachtet. 1. Wieso verkündete der Polizeipräsident die Auflösung des SEK 3 und die Versetzung von Beamten, ohne zuvor den Personalrat involviert zu haben? Eine Beteiligung der Personalvertretung ist angezeigt, wenn die künftige Verwendung der Beamten feststeht. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Köln sind sowohl die betroffenen Beamten als auch der stellvertretende Vorsitzende des örtlichen Personalrates gemäß § 65 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz NRW am 15.09.2015 über die beabsichtigte Auflösung des SEK 3 und die beabsichtigten Personalmaßnahmen informiert worden. Im Übrigen ist der Antrag auf Zustimmung zu den beabsichtigten Personalmaßnahmen dem örtlichen Personalrat am 05.10.2015 zugegangen (vgl. Antwort zu Frage 3 LT-Drs. 16/9837). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10087 2 2. Sind die Beamten zum jetzigen Zeitpunkt formal weiterhin im Dienst? Ja. 3. Gibt es eine schriftliche Auflösung- bzw. Versetzungsverfügung? (Wenn ja, bitte vorlegen) Nein. 4. Wann haben die betroffenen Beamten endlich Klarheit über ihre weitere Verwendung ? Die betroffenen Beamten werden nach Abschluss des förmlichen Beteiligungsverfahrens Kenntnis über ihre weitere Verwendung haben (vgl. hierzu Antwort zu Frage 3 LT-Drs. 16/9837). 5. Wie hoch werden die Kosten für das Land bei der rechtlichen Auseinandersetzung mit allen betroffenen Beamten kalkuliert? Die Kosten für die rechtlichen Verfahren sind nicht veranschlagt worden. Rechtliche Maßnahmen erfolgen nicht unter kalkulatorischen Gesichtspunkten. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10087