LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10089 28.10.2015 Datum des Originals: 27.10.2015/Ausgegeben: 02.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3908 vom 24. September 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/9855 SEK-Mobbing-Vorwürfe: Wo ist der Gatzke-Bericht? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3908 mit Schreiben vom 24. September 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der ehemalige Direktor des LKA in Düsseldorf wurde im Juni beauftragt, die Mobbingvorwürfe gegen Kölner SEK-Beamte zu untersuchen und einen Bericht abzugeben. Die interne Untersuchung sollte die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ergänzen. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft die Verfahren eingestellt. Der Gatzke-Bericht sollte ursprünglich im September fertig sein und vorgestellt werden. Auf der Pressekonferenz am 15. September zur Auflösung des SEK bezog sich der Kölner Polizeipräsident Albers zwar auf den Gatzke-Bericht, allerdings legte er diesen nicht vor. Verschiedenen Quellen zur Folge entlastet der Bericht die SEK-Beamten. Ebenso wie die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen, kommt offenbar auch Wolfgang Gatzke zu dem Schluss, dass es keine Gründe für Versetzungen, Entlassungen oder die Auflösung des SEK 3 gibt. Fraglich ist, warum der Polizeipräsident das SEK 3 dennoch vermeintlich aufgelöst hat und zudem die Versetzung der betroffenen Beamten ankündigte. Dies geschah offenbar überstürzt , kopflos und ohne Rücksprache mit dem Personalrat, wodurch noch mehr Verunsicherung ausgelöst wurde: Formal sind die Versetzungen der Beamten ungültig. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10089 2 1. Ist es richtig, dass der Gatzke-Bericht zum 15. September 2015 vorliegen sollte? (Wenn nein: Wann soll der Bericht vorliegen?) Der Bericht liegt vor; die Ergebnisse der Untersuchung wurden von Herrn Polizeipräsident Albers und Herrn Direktor LKA a. D. Gatzke in einer Pressekonferenz am 09.10.2015 vorgestellt . 2. Was steht in dem Bericht von Wolfgang Gatzke? (Bitte Bericht in Gänze wiedergeben .) Der Bericht wurde im Nachgang zu TOP 12 der Sitzung des Innenausschusses vom 24.09.2015 zur Information an den Innenausschuss versandt und liegt Ihnen somit bereits vor. 3. Wurden die Beamten des SEK nicht wesentlich entlastet? Ich habe bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 3622 (Drs. 16/9385) ausgeführt: „Der ehemalige Direktor des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen wurde am 23. Juni 2015 von Herrn Polizeipräsident Albers vor dem Hintergrund der erhobenen Vorwürfe gebeten, die Wertevorstellungen bei den Spezialeinsatzkommandos Köln zu untersuchen. Er soll überprüfen , inwieweit die Strukturen des Spezialeinsatzkommandos Köln die etwaigen Missstände begünstigt haben.“ Herr Gatzke hat dazu in seinem Bericht an den Polizeipräsidenten Köln ausgeführt: „Der Sachverhalt, der den Anstoß zur Beauftragung der Untersuchung gegeben hat, war ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchung. Die dazu während des Untersuchungszeitraums bekannt gewordenen Informationen sind in die Bewertung der in der Untersuchung getroffenen Feststellungen nicht eingeflossen.“ 4. Wie kommt es dazu, dass noch vor der Veröffentlichung des Untersuchungsberichtes der Polizeipräsident Konsequenzen für die Beamten verkündet? Polizeipräsident Albers hat Herrn Gatzke nicht beauftragt, die Vorfälle beim Aufnahmeritual des Spezialeinsatzkommandos (SEK) 3 zu untersuchen. Vielmehr sollte untersucht werden - welche Wertehaltung, Werteorientierung und Rituale im SEK Köln bestehen und ob diese verfassungsrechtlichen Grundsätzen, insbesondere aus Art. 1 GG und Art. 33 GG und den Grund- und Wertevorstellungen der Polizei NRW entsprechen und - inwieweit Strukturen des SEK Köln Missstände begünstigt haben. Die aktuell gegen Angehörige des SEK 3 anhängigen Disziplinarverfahren stehen bis auf weiteres einer Einbindung des SEK 3 in den operativen Dienstbetrieb der SEK der Polizei NRW entgegen. Da die Disziplinarverfahren und die sich ggf. anschließenden verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren voraussichtlich über einen nicht unerheblichen Zeitraum erstrecken werden, hat sich Herr Polizeipräsident Albers nach eingehender Prüfung aus fachlichen Gründen entschieden, das bestehende SEK 3 organisatorisch aufzulösen und die in diesem Zusammenhang erforderlichen Personalmaßnahmen einzuleiten. Dieses schafft für das Polizeipräsidium Köln die Grundlage für den baldigen Aufbau eines neuen dritten SEK und dessen Eingliederung in den Einsatzbetrieb der Behörde sowie der Spezialeinheiten der Polizei NRW. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10089 3 5. Stimmt es, dass Polizeipräsident Albers am Tag vor der Pressekonferenz zur Auflösung des SEK 3 im Innenministerium bei Ministerialdirigent Düren, dem Abteilungsleiter Polizei, zum Gespräch war? Am 14.09.2015 fand im Ministerium für Inneres und Kommunales bei Herrn Ministerialdirigent Düren eine Dienstbesprechung mit Herrn Polizeipräsident Albers, dem Inspekteur der Polizei Herrn Heinen, Herrn MR Dornik und Herrn LPD Rüschenschmidt statt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10089