LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10092 28.10.2015 Datum des Originals: 27.10.2015/Ausgegeben: 02.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3901 vom 23. September 2015 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/9838 Abschulungen und Verweigerung Schulwechsel Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 3901 mit Schreiben vom 27. Oktober 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Schulkompromiss wurde seinerzeit vereinbart, die Entwicklung aller Schulformen gleichberechtigt zu fördern. Dabei hat die Landesregierung im Hinblick auf Gesamtschulen und Sekundarschulen wiederholt darauf hingewiesen, dass diese Schulformen/Schulen für alle Kinder offen seien, unabhängig von den Schulformempfehlungen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Schulformen des längeren gemeinsamen Lernens vermitteln alle Abschlüsse der Sekundarstufe I. Daher ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei Schulformwechseln von Gesamt- und Sekundarschulen zu Real- und Hauptschulen nicht um Abschulungen im Sinne verpflichtender Schulwechsel an niedriger qualifizierende Schulformen handelt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10092 2 1. Inwieweit hat es in den Schuljahren 2013/14 sowie 2014/15 Abschulungen/Schulwechsel aus Gesamt- und Sekundarschulen zu Real- oder Hauptschulen gegeben (bitte jahrgangsweise aufschlüsseln)? Die Zahl der Schulformwechsel von Gesamt- und Sekundarschulen zu Real- und Hauptschulen kann, differenziert nach Jahrgängen, den für die Schuljahre 2013/14 und 2014/15 im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Weiterbildung veröffentlichten Publikationen „Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht“ (Tabellen 2.8.2 und 2.8.3) entnommen werden: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/AmtlicheSchuldaten /index.html 2. Welche Informationen liegen der Landesregierung hinsichtlich der Gründe für diese Schulwechsel vor? Zu den Gründen für diese Schulwechsel liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 3. In wie vielen Fällen wurde in den Schuljahren 2013/14 sowie 2014/15 von Gesamtund /oder Sekundarschulen die Aufnahme von Kindern aus Haupt- oder Realschulen verweigert (bitte nach Bezirksregierungen aufschlüsseln)? Informationen zur Zahl der Schülerinnen und Schüler von Real- und Hauptschulen, deren Anmeldung an eine Gesamt- oder Sekundarschule abgelehnt wurde, liegen der Landesregierung nicht vor und müssten durch eine Abfrage bei den Bezirksregierungen ermittelt werden. Dies ist im Rahmen der für Kleine Anfragen vorgeschriebenen Antwortfrist nicht möglich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass jede Schule grundsätzlich verpflichtet ist, Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer Aufnahmekapazität aufzunehmen. Daher ist davon auszugehen, dass der Wechsel von Schülerinnen und Schülern von einer Real- oder Hauptschule an eine Gesamt- oder Sekundarschule nur dann abgelehnt wird, wenn deren Aufnahmekapazität erschöpft ist. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10092