LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10107 28.10.2015 Datum des Originals: 28.10.2015/Ausgegeben: 02.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3887 vom 16. September 2015 der Abgeordneten André Kuper und Claudia Middendorf CDU Drucksache 16/9766 Bezirksregierung nicht erreichbar – Unhaltbare Zustände in Dortmund aufgrund mangelnder Unterstützung von Land und Bezirksregierung? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3887 mit Schreiben vom 28. Oktober 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aufgrund der stark gestiegenen Flüchtlingszahlen insbesondere in den vergangenen zwei Wochen fungieren die Städte Dortmund und Düsseldorf derzeit als Drehscheibe zur Entlastung der Stadt München. Nicht zuletzt hierdurch ist die Erstaufnahmeeinrichtung in Dortmund-Hacheney mit einem unkontrollierbaren Flüchtlingsstrom konfrontiert. Der Dortmunder Oberbürgermeister beklagte nun am 15. September, dass er die Unterstützung des Landes und der Bezirksregierung für die Stadt Dortmund vermisse. So wartet die Stadt bisher vergeblich auf ein Signal des Landes, wie es für Dortmund als sog. Drehkreuz weitergehe und dass Dortmund als Drehscheibe in der kommenden Woche abgelöst werde. Laut dem Dortmunder Oberbürgermeister können jetzt auch mal andere übernehmen, irgendwann sei die Lage für die Stadt nicht mehr zumutbar und verantwortbar. Insbesondere fühlt sich der Dortmunder Oberbürgermeister von der zuständigen Bezirksregierung, die eigentlich eine 24-Stunden-Notbereitschaft zugesagt hatte, im Stich gelassen. Die Erstaufnahmeeinrichtung in Hacheney war am Montag, 14.09.2015 so massiv überbelegt wie noch nie: 1.379 Menschen kamen an der voll belegten Erstaufnahmeeinrichtung in Hacheney an. 1.400 Flüchtlinge sollten eigentlich auf das Land verteilt werden, allerdings sei die zugesagte Rufbereitschaft der Bezirksregierung nicht erreichbar gewesen, erklärte der Oberbürgermeister. Wegen der Nicht-Erreichbarkeit der Bezirksregierung konnten nur 450 Menschen in andere Einrichtungen gebracht werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10107 2 1096 mussten über Nacht bleiben – außerdem kamen weitere Flüchtlinge in der Nacht an. Durch die Enge auf dem Gelände blockierten sich die Busse gegenseitig – 500 Menschen standen nachts auf dem kleinen Busbahnhof. Ordnungsamt und Gewerbeaufsicht hatten versucht, gemeinsam mit den Mitarbeitern der Erstaufnahmeeinrichtung das Chaos zu strukturieren. Die Situation in Hacheney sei quasi eskaliert, und nur mit Hilfe der Feuerwehr konnten landesweit noch freie Betten organisieren werden. Zudem richtete die Dortmunder Feuerwehr kurzfristig Behelfsbetten für 400 Menschen in Dortmund her. Der Oberbürgermeister der Stadt erklärte, dass es nicht nachvollziehbar sei, warum das mit der zugesagten Rufbereitschaft nicht klappe. Die Lage sei völlig eskaliert, weil die Bezirksregierung abhandengekommen sei. Die Stadt ist derzeit dabei, weitere Notfallkapazitäten zu schaffen, weil auch am Donnerstag 17. September, und am Samstag, 19. September, Dortmund wieder als sog. Drehkreuz neben München fungiere und von Dortmund aus die Flüchtlinge wieder landesweit verteilt werden müssten. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Vorgänge in Dortmund? Der Landesregierung ist bewusst, welche besondere Rolle Dortmund als Hauptanlaufpunkt in NRW im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung spielt. Die Landesregierung dankt der Stadt Dortmund für das Engagement. Insbesondere in diesem Bewusstsein hat sich die Landesregierung dazu entschieden, weitere Drehkreuze an anderen Standorten einzurichten und Dortmund zumindest vorübergehend von dieser Aufgabe zu entbinden. 2. Aus welchem Grund wird die zugesagte 24-Stunden-Rufbereitschaft der Bezirksregierung nicht gewährleistet? Die Mitarbeiter der 24-Stunden-Rufbereitschaft waren - nicht nur am besagten Tag - aufgrund des hohen Flüchtlingsaufkommens in ständigem telefonischem Kontakt mit anderen Unterkünften des Landes. Aufgrund eines technischen Problems entstand bei Anrufern der Eindruck, dass das Telefon nicht besetzt sei. Dieses Problem wurde zwischenzeitlich behoben. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Problematik vom 14.09.2015 wurde eine zusätzliche Rufbereitschaftsnummer ausschließlich für die Erstaufnahmeeinrichtung Dortmund eingerichtet. 3. Sind die Flüchtlinge allesamt ordnungsgemäß registriert und medizinisch untersucht worden? Eine umfassende Registrierung der in den Erstaufnahmeeinrichtungen ankommenden Flüchtlinge konnte zuletzt nicht mehr durchgeführt werden. Aus diesem Grund hat die Landesregierung zwischenzeitlich zwei Standorte im Land etabliert, an denen die im Land ankommenden Flüchtlinge registriert werden. Ein dritter Standort hat am 26.10.2015 den Betrieb aufgenommen. Durch eine zielgerichtete Zuführung der Neuankömmlinge wird sichergestellt, dass eine umfassende Registrierung erfolgt. Die erforderliche medizinische Untersuchung erfolgt im Anschluss daran in der Landeserstunterbringung. Erst danach erfolgt die Zuweisung in die Kommunen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10107 3 4. Aus welchem Grund übernimmt das Land nicht selbst die wesentliche Aufgabe der Verteilung von Flüchtlingen innerhalb Nordrhein-Westfalen, entsprechend der Planung des Bundes, künftig die Verteilung von Flüchtlingen innerhalb Deutschlands zu managen? Die Verteilung der Flüchtlinge in NRW übernimmt das Land bereits durch die Bezirksregierung Arnsberg gemäß § 15 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen. 5. Welche Planungen hat das Land aktuell in Bezug auf mögliche dauerhafte Drehkreuze in Nordrhein-Westfalen? Derzeit fungieren die Standorte Köln und Düsseldorf als „Drehkreuze“. Zusätzlich soll künftig auch wieder der Standort Dortmund als „Drehkreuz“ genutzt werden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10107