LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10114 29.10.2015 Datum des Originals: 28.10.2015/Ausgegeben: 03.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3919 vom 1. Oktober 2015 der Abgeordneten Birgit Rydlewski und Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/9902 Personengebundene Hinweise in polizeilichen Datenbanken Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3919 mit Schreiben vom 28. Oktober 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In verschiedenen Datenbanken speichern nordrhein-westfälische Sicherheitsbehörden sogenannte "personengebundene Hinweise" ab. Einerseits handelt es sich bei diesen Datenbanken um Verbunddateien, also Dateien, auf die der Bund und alle Bundesländer zugreifen können, und andererseits führen die NRW-Sicherheitsbehörden viele landeseigene Dateien. Eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag ergab, dass das BKA 1,5 Millionen PHW speichert und verwertet. In Berlin kam es zu einem bundesweiten Skandal, weil die dortige Polizei Berliner mit dem Warnhinweis ANST für „ansteckend“ versehen hat. Zwischenzeitlich hat das BKA die Kategorien „Fixer“, „Prostituierte“ und „Landstreicher“ aus seiner Datei (INPOL) gelöscht. Vorbemerkung der Landesregierung Personengebundene Hinweise (PHW) sind Hinweise auf bestimmte Eigenschaften einer natürlichen Person, aus denen eine Gefährdung der Person selbst oder für die einschreitenden Polizeibediensteten abgeleitet werden kann. Sie dienen primär dem Schutz des oder der Betroffenen sowie der Eigensicherung von Polizeikräften und werden auf der Basis bundeseinheitlich definierter Vergabekriterien vergeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10114 2 1. Welche PHW werden derzeit von NRW-Behörden für Speicherungen verwendet? Die nachstehende Tabelle weist die aktuell vergebenen PHW sowie die Anzahl der jeweils dazu gespeicherten Personen aus. Die insgesamt 164.920 vergebenen PHW sind 142.463 Personen zugeordnet (Mehrfachvergabe von PHW pro Person ist möglich). PHW Anzahl Ansteckungsgefahr 702 Ausbrecher 923 Bewaffnet 10.543 Betäubungsmittelkonsument 79.837 Explosivstoffgefahr 43 Freitodgefahr 2.589 Psychische und Verhaltensstörungen 759 Gewalttätig 44.556 Rocker 738 Sexualtäter 20.315 Straftäter linksmotiviert 1.257 Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität 693 Straftäter rechtsmotiviert 1.965 Summe 164.920 2. Wie viele Personen sind zur jeweiligen Kennzeichnung (PHW) gespeichert? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. In welchen Dateien werden die Hinweise gespeichert? (Bitte auch Datenbanken der Kreispolizeibehörden berücksichtigen (z. B. SKBDateien )? Eine Speicherung von PHW erfolgt ausschließlich im Polizeilichen Auskunftssystem NRW (POLAS NRW). 4. Wer hat Zugriff auf diese Dateien? Zugriff auf die Daten haben alle für das POLAS NRW auskunftsberechtigte Polizeibedienstete . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10114 3 5. Warum werden die betroffenen Personen nicht über eine Speicherung informiert ? Informationen an betroffene Personen zu den über sie gespeicherten Daten erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10114