LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/10115 29.10.2015 Datum des Originals: 28.10.2015/Ausgegeben: 03.11.2015 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3927 vom 1. Oktober 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/9919 Statistik der Wohnungseinbrüche in NRW für das 3. Quartal 2015 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3927 mit Schreiben vom 28. Oktober 2015 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In NRW hat sich die Zahl der Wohnungseinbrüche im ersten Halbjahr 2015 wieder erhöht. Landesweit stiegen die Fallzahlen nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei um rund 15 Prozent, in den Großstädten teilweise um bis zu 48 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum . Die Aufklärungsquote bewegt sich dort zwischen mageren fünf bis zehn Prozent. Diese verheerende Bilanz ist bei einer Straftat, die von den Opfern regelmäßig als Anschlag auf ihre persönliche Sicherheit empfunden wird, schlichtweg inakzeptabel. Wohnungseinbruch ist in NRW seit Jahren ein risikoloses Verbrechen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat mit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 3740 (LT-Drs. 16/9618) umfassend zur Polizeilichen Kriminalstatistik, deren Zielsetzungen sowie zu Grundsätzen der Veröffentlichung von Daten berichtet. In diesem Kontext wurde u. a. auch auf die besondere Bedeutung von Datenintegrität und Datenvalidität hingewiesen. Eine auf Quartale bezogene, qualitätsgesichert valide Aufbereitung und Publikation von kriminalstatistischen Daten ist daher auch für Delikte des Wohnungseinbruchdiebstahls bisher nicht erfolgt und auch künftig nicht vorgesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/10115 2 Die Fragen 4 und 5 hat die Landesregierung bereits mit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 3717 (LT-Drs. 16/9502) beantwortet. 1. Wie hat sich die Zahl der Wohnungseinbrüche im dritten Quartal 2015 im Vergleich zu den Vorjahreszeiträumen 2011, 2012, 2013 und 2014 in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt in NRW entwickelt? Siehe Vorbemerkung. 2. Gibt es Auffälligkeiten bei den Wohnungseinbruchsquoten? (z. B. regionale Schwerpunkte, besondere Steigungen oder Senkungen der Zahlen) Siehe Vorbemerkung. 3. Wie hoch ist die Schadenshöhe durch Wohnungseinbrüche im 3. Quartal 2015? (Bitte Gesamtschadenshöhe und Zahlen für jedes PP gesondert auflisten.) Siehe Vorbemerkung. 4. Wie entwickelten sich die Zahlen (bekannt gewordene Fälle, Aufklärungsquote, Zu- und Abnahmen) in den Landkreisen und kreisfreien Städten jährlich seit dem Jahr 2000 (Bitte die Tabellen aus Drucksache 16/1014) fortführen.) Siehe Vorbemerkung. 5. Wie hoch sind die Aufklärungsquoten in den anderen 15 Bundesländern? Siehe Vorbemerkung. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/10115